Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
Schwalmtaler:
Hallo Herr Fricke,
am 06.09.07 schrieben sie, das die neue GasGVV nicht für Sonderabkommen außerhalb der Grundversorgung gilt.
Gibt es denn überhaupt Sonderabkommen innerhalb der Grundversorgung?
Ich denke hier an die oft angewandte Bestpreisabrechnung.
Gruß
Schwalmtaler
falschblonde:
So Kinder, jetzt habe ich auch ne Klage in der Tasche...
Nach dem, was ich jetzt hier gelesen habe, muß ich nun also doch zum Anwalt. Aber woher nehmen und nicht stehlen?
Und: die Zeit drängt. Habe nur noch eine Woche Zeit, da ich vergangene Woche nicht im Lande war. Blöd. Kann ich denn nicht erstmal den ersten Widerspruch gegen die Klage-Anhörung selber schreiben?
Gibt es dazu Musterbriefe?
Wo finde ich einen kompetenten Anwalt in meiner Nähe?
Fragen über Fragen.... ;(
Grobschnitt:
@falschblonde,
siehe PN
eislud:
@falschblonde
Wie man einen Anwalt finden kann:
- Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher
- Verbraucherzentrale Bayern
- Rechtsanwaltskammer München
Letzlich kann man auch selbst auf die Suche gehen nach einem Anwalt zum Energierecht, beispielsweise hier:
http://www.AdvoGarant.de
http://www.Deutsche-Anwaltssuche.de
http://www.deutsche-anwaltshotline.de
http://www.AnwaelteDirekt.de
http://www.anwalt-suchservice.de
http://www.anwalt24.de/Anwaltssuche
http://www.anwaltssuchdienst.de
Bei einer Klage vor dem Amtsgericht könntest Du Dich auch ohne Anwalt zur Wehr setzen, das kann man jedoch bei dem komplexen Thema wirklich NICHT empfehlen.
Bei einer Klage vor einem Landgericht besteht Anwaltszwang.
So wie ich das kenne, viel Erfahrung habe ich allerdings nicht, wird eine Klage vom Gericht zugestellt. Auf dem Briefumschlag vermerkt der Postbote das Zustellungsdatum. Briefumschlag unbedingt aufbewahren wegen Nachweis der Zustellung.
Man hat dann ab Zustellung der Klage eine erste Frist von 2 Wochen zu beachten, in der man dem Gericht mitteilen kann, dass man sich gegen die Klage verteidigen möchte. Das könnte man meines Erachtens auch selbst machen (auch bei einer Klage vor einem Landgericht), wenn noch kein beauftragt ist. Hier muß man auch noch nichts zum Thema schreiben, nur soviel, dass man sich eben verteidigen möchte und dass die Klageerwiderung in einem weiteren Schriftsatz erfolgt.
Ab Zustellung der Klage hat man eine zweite Frist von 4 Wochen zu beachten, in der man die Klageerwiderung beim Gericht einreichen kann. Für eine Klageerwiderung hättest Du dann meines Erachtens noch 3 Wochen Zeit.
Das muß im Einzelnen nicht ganz stimmen, wie schon erwähnt, habe ich nicht allzuviel Erfahrung mit Klagen.
[EDIT]
Laut Einschätzung von superhaase wäre womöglich der Olchinger Rechtsanwalt Krieglsteiner dem Münchner Rechtsanwalt Rupprecht vorzuziehen. Guckst Du hier.
Beide sind im Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher.
[EDIT2]
Vielleicht ist dem doch nicht so, wer weiß. Guckst Du hier.
Gruss eislud
falschblonde:
Dr. Wichmann sagte, er sehe keine Chancen. Es gäbe wohl Fälle, die in Revision sind. Aber so, wie die Klage bei mir formuliert wäre, sei das fast aussichtslos.
Herr Rupprecht (der vom Bund der Energieverbraucher) bestellte sich erstmal und bat um Aufschub, damit er das ganze genau anschauen kann. Die Kopie seines Schreibens ans Gericht hatte ich prompt am nächsten Tag im Briefkasten.
Heute hat er mich angerufen. Auch er sieht keine Chance. Es sehe aus, als hätte die ESB tatsächlich nur die Bezugskosten durchgereicht. Die Klage seit genau formuliert und begründet und Zeugen benannt, etc. Es wäre besser, ich bezahle. Dann kommen noch ca. 150,- Kosten dazu für den gegnerischen Anwalt und die Gerichts-/Mahnkosten.
Fazit: ALLES FÜR DEN A.... gewesen.
Der kleine Mann hat keine Chance.
Aber: ein riesiges Lob und GANZ dickes Dankeschön an den Herrn RA Martin Rupprecht. Er verlangt KEINEN CENT von mir für seine Beratung, für das Schreiben ans Gericht, etc. Evtl bekommt er was von meiner Versicherung für die Beratung - das ist aber nicht sicher.
Nochmal vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
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