Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"

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superhaase:
Das heißt also, dass Dein ursprünglicher Vertrag wirklich rechtswirksam gekündigt wurde (werden konnte) und Du nicht auf Deinem Sondervertrag bestehst? (siehe Anfang des Threads)

Man kann nur hioffen, dass es bald Urteile gibt, die dieses blöde BGH-Urteil vom 13..6.07 wieder \"aufheben\".

Dieses Urteil ist ja ein Hohn. Vor allem das mit der Trennung zwischen \"anerkanntem Preissockel\" und \"Erhöhung\". Leider verstecken sich nun viele Richter dahinter, so dass der $315 BGB quasi von der Rechtssprechung ignoriert wird.......
Vielleicht sind einige höhere Instanzen mal mutiger. Das mit der \"Durchreichung der Bezugskosten\" ist ja eigentlich lachhaft. Lassen sich Richter wirklich so leicht verarschen? Traurig das!

Schade für Dich, falschblonde!

Aber: wie war das mit der Möglichkeit der sofortigen Anerkenntnis bei Vorlage der Beweise? Musst Du wirlich Gerichts- und Anwaltskosten zahlen?

falschblonde:
hm - ich denke schon. Denn wenn der Kläger im Recht ist und Auslagen zur Beweisführung hatte, dann muss ich dafür wohl aufkommen.
Das sind ja Mahngebühren im weitesten Sinne.
Mist.

RR-E-ft:
@falschblonde

Am besten ist es, alles und jedes x-mal in das Forum zu schreiben.  ;)

Siehste hier.

falschblonde:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@falschblonde

Am besten ist es, alles und jedes x-mal in das Forum zu schreiben.  ;)

Siehste hier.
--- Ende Zitat ---

Und noch besser ist es, zwei angefangene Themen auch im jeweiligen Forum zu beenden; d.h. den Leuten, die das Thema gemappt haben, auch bescheid zu sagen, wie es ausgegangen ist.

RR-E-ft:
Schön blond, wenn auch nicht echt.  ;)

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