Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"

<< < (6/10) > >>

Cremer:
@falschblonde,

ich gehe davon aus, dass Sie bei Ihrem Widerspruch seinerzeit eine Aufrechnungsverbot erlassen haben.

falschblonde:
ääähhhmm- ja. Also ich habe bei allen wesentlichen Widersprüchen die hier zur Verfügung gestellten Musterschreiben benutzt.
Warum fragen Sie?

Cremer:
@falschblonde,

nun, explizit hatten Sie dies bisher nicht mitgeteilt.

ktown:

--- Zitat ---Original von Cremer
@falschblonde,

ich gehe davon aus, dass Sie bei Ihrem Widerspruch seinerzeit eine Aufrechnungsverbot erlassen haben.
--- Ende Zitat ---
Ist das überhaupt nötig?
Ich war bisher der Meinung, dass, wenn man nach §315 widersprochen hat, eine Aufrechnung Seitens der Energieversorger grundsätzlich verboten ist (klar was ihn natürlich nicht daran hindert es doch zu versuchen... ;) ).

Cremer:
@ktown,

sollte so sein, aber:

die Versorger halten sich nicht dran.

Und dann ist es gut, immer daraufhinzuweisen, dass ein Aufrechnungsverbot besteht.

Dies hilft z.B. in einem Fall der BIFEP.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln