Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"

<< < (3/10) > >>

superhaase:

--- Zitat ---Original von falschblonde
Kann es denn sein, dass die uns für total dumm verkaufen??
--- Ende Zitat ---
Ja, das tun viele Versorger.

Scheinbar haben sie damit aber weitgehend Recht - leider......  X(

Ich bin überzeugt, dass die große Mehrheit der Gas- und Stromkunden ihre Abrechnungen nicht versteht (u.a. auch Ex-Kanzler Helmut Schmidt ;) ) und daher auch nicht nachrechnet, ob alles stimmt.
Die Versorger werden dadurch bundesweit sicher etliche Millionen Euro zusätzlich einnehmen, weil der Großteil der kunden zahlt, ohne einen Gedanken zu verschwenden.....

Man muss sich also nicht wundern, wenn die Versorger sich so verhalten, denn in den meisten Fällen kommen sie damit durch.
Dass sie dann bei einigen wenigen Leuten wie uns hier mal auf Widerstand stoßen, macht in deren Augen das Kraut nicht fett.

ciao,
sh

pommes24:
Hallo,
hier mal mein Widerspruch zur Vertagsbestätigung der Grundversorgung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Ihrem Schreiben vom 24.07.2007:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung ein.
Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Erdgasliefervertrags nach dem Vario-Preissystem zum 30.04.2007 ein. Sie haben am 16.03.2007 mir ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgasliefervertrag unterbreitet, dass ich nicht angenommen habe.
Ich möchte sie daher darauf hinweisen,  dass mein ursprünglicher Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06) und es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Bitte erläutern Sie mir die von Ihnen am 16.03.2007 angeführten „gesetzlichen Vorgaben“, die eine Weiterführung des bestehenden Vertrags nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) nicht zulassen soll.
Ebenso bitte ich um Erläuterung ihrer Gründe, weshalb unser bestehender Vertrag nicht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 angepasst werden kann.

Sollte ich keine gegenteilige Antwort und keine Erläuterung der oben genannten Punkte von Ihnen erhalten, gehe ich von einer weiteren Erdgaslieferung nach dem bestehenden Erdgasliefervertrag im Vario-Preissystem (angepasst auf die GasGVV gemäß § 23 GasGVV) aus.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem
Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichem Gruß

flupo:

--- Zitat ---Original von pommes24
Hallo,
hier mal mein Widerspruch zur Vertagsbestätigung der Grundversorgung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Ihrem Schreiben vom 24.07.2007:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung ein.
Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Erdgasliefervertrags nach dem Vario-Preissystem zum 30.04.2007 ein. Sie haben am 16.03.2007 mir ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgasliefervertrag unterbreitet, dass ich nicht angenommen habe.
Ich möchte sie daher darauf hinweisen,  dass mein ursprünglicher Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06) und es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Bitte erläutern Sie mir die von Ihnen am 16.03.2007 angeführten „gesetzlichen Vorgaben“, die eine Weiterführung des bestehenden Vertrags nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) nicht zulassen soll.
Ebenso bitte ich um Erläuterung ihrer Gründe, weshalb unser bestehender Vertrag nicht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 angepasst werden kann.

Sollte ich keine gegenteilige Antwort und keine Erläuterung der oben genannten Punkte von Ihnen erhalten, gehe ich von einer weiteren Erdgaslieferung nach dem bestehenden Erdgasliefervertrag im Vario-Preissystem (angepasst auf die GasGVV gemäß § 23 GasGVV) aus.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem
Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichem Gruß
--- Ende Zitat ---


Gutes Antwortschreiben (nach meiner bescheidenen Meinung)

Gab es schon Reaktionen?

Sollte man grundsätzlich auf  die Herabsetzung reagieren?

Bitte um Meinungen.

MisterNP:
Hallo

hab ungefähr den gleichen Text verwendet.

War vor zwei Wochen, noch keine Reaktion.

Grüße
MisterNP

falschblonde:
hm... Ihr erinnert mich damit dran, dass ich ja auch seit 17.07. auf eine Reaktion auf meine Schreiben warte...  Reagieren die jetzt einfach nimmer?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln