Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"

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winnitu:
Finde ich auch gut den Hinweis, vielen Dank an die beiden RAe!
Beim letzten Gespräch mit meiner Rechtschutzversicherung (bzw. der RA-Hotline für Kunden) bestätigten die auch diesen Punkt. Habe daher meinen Widerspruch auch so formuliert.
Bin gespannt, wann (oder ob) uns ESB verklagt.

Gegen die Stadtwerke München läuft meines Wissens eine Sammelklage. Warum läuft das bei denen eigentlich anders rum sodass die Verbraucher klagen müssen und nicht einfach auf die Klage des Versorgers warten so wie wir?

Mit verschwörerischem Gruße,
Winnitu

moli:
Ich habe auch das neuen ESB-Vertragsangebot vom 16.03.2007 erhalten und darauf geantwortet, dass ich dieses Angebot nicht annehmen werde und nochmal Einspruch gegen die einseitige Preisfestsetzung seitens ESB Einspruch (Begründung § 315 BGB) erhoben.
Daraufhin habe ich nochmal einen Brief von ESB bekommen (14.05.07) in dem sie mir mitteilen meinen Einspruch zur Kenntnis genommen zu haben, verweisen jedoch auf das Urteil des Bonner Landgerichts vom 7.9.2006 (Az: 8 S 46/05) und auf § 4 AVBGasV bzw § 5 GasGVV , dass sie grundsätzlich zu Preisänderung befugt sind.
Weiter weisen sie mich darauf hin, dass sie nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 gesetzlich zur Anpassung aller Vertragsverhältnisse verpflichtet sind.

Und dann kommt der Satz:
Wir haben daher die Änderungskündigung ausgesprochen, um das Versorgungsverhältnis auf Grundlage der bisherigen Bedingungen zum nächstmöglichen Termin zu beenden. Das Recht zur Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisseb folgt neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung aller Verträge aus § 32 Abs. 1 der AVBGasV. (...) Nur aufgrund einer eindeutig geäußerten Willenserklärung, können wir Sie weiter im Vario-Preissystem versorgen.

Aus dem Schreiben vorher ist nicht eindeutig sichtbar, dass das eine Änderungskündigung sein sollte.

Kann ich jetzt davon ausgehen, dass mein Vertrag gekündigt wurde und zwar einseitig und/oder ist das nicht zulässig.

Ich habe aber bis jetzt weiterhin meine Schiene weitergefahren und Einspruch gegen die Jahresabrechnung 2006/2007 nach § 315 BGB etc erhonben und meine Nachzahlung entsprechend gekürzt.

Wenn ich jetzt das letzte Schreiben von ESB vom 24.07.07 mit der Bestätigung der Belieferung mit Erdgas von der ESB im Rahmen der Grundversorgung betrachte, so bin ich doch etwas irritiert. Kann ich dagegen überhaupt noch as unternehmen oder ist das wieder mal eine juristisch ausgeklügelte Sache um uns zu verunsichern.

Bin auf Eure/Ihre Antworten gespannt.

Cremer:
@moli

Der Versorger stuft Sie in die Grundversorgung.

Sie hätten eigentlich auf dieses Vertragsangebot nicht anworten brauchen.

Nun, was solls, ist die Meinung des Versorgers.

Sie haben die Abschläge gekürzt, erstellen Ihre eigene Jahresrechung und überweisen nur diesen Differenzbetrag.

oerni:
Hallo


Heute kam ein Schreiben von ESB, Inhalt:


Sehr geehrter Herr ,


mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 30.Juli 2007 teilen wir Ihnen mit, dass sich die Erdgass Südbayern GmbH auch in Anbetracht der neueren Rechtssprechung freiwill einer Überprüfung der Billigkeit der in der Vertragsumstellung zum 1. Mai 2007 liegenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist zur Zeit im Gange.

In Anbetracht des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 wird dabei aber allenfalls die Änderung der Preise und nicht die Höhe des Preises ingesamt zu überprüfen sein. Ihre Rüge bezüglich des Gesamtpreises weisen wir damit zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Erdgas Südbayern GmbH

ppa. Martin Heun
i. V. Dr. Thomas Wunsch


Was soll man dazu noch schreiben, FREIWILLIG machen die etwas und weisen die Rüge des Gesamtpreises zurück.

falschblonde:
Die ESB \"bedauern, dass Sie den Ausführungen in dem Schreiben vom ... nicht folgen [da wollten sie ne Nachzahlung von mir haben].\" Es wäre nichts weiter hinzuzufügen und mein Konto würde einen Ruckstand von ... aufweisen. Diesen bitten sie auszugleichen.
Keinerlei Reaktion auf meine Bitte, die GasGVV nochmal zu schicken, in der ja angeblich ein \"redaktioneller Fehler\" war und die ich nochmal angefordert hatte. Keine Reaktion auf meine Abrechnung die belegt, dass sie ein paar Abschlagszahlungen von mir einfach unterschlagen haben.  (By the way: stellen Sie sich mal vor, keiner rechnet die Jahresabrechnung genau nachl.  Bei jedem Kunden wird eine Zahlung \"vergessen\" und nachgefordert.  8o)
Kann es denn sein, dass die uns für total dumm verkaufen??

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