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Autor Thema: \"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"  (Gelesen 28365 mal)

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Offline falschblonde

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« am: 29. Juli 2007, 09:48:02 »
Es wird immer besser:
Statt der Bestätigung meiner Schreiben an die ESB hatte ich gestern eine \"Vertragsbestätigung Grundversorgung\" im Briefkasten.
Zitat: \"...aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir Ihnen am 16.03.07 ein neues Vertragsangebot über die Belieferung von Erdgas...... Da uns von Ihnen leider keine Vertragsbestätigung vorliegt, wurde Ihr bestehender Erdgasliefervertrag im Vario-Preissystem zum 30.04.2007 beendet. Seit 01.05.07 fallen Sie somit in die gesetzliche Grundversorgung. Wir bestätigen Ihnen hiermit die Belieferung mit Erdgas von der ESB im Rahmen der Grundversorgung.
Grundlage hierfür ist die gesetzliche Verordnung GasGVV sowie die ergänzenden Bedingungen der ESB zur GasGVV [welche sind das denn???]. ...\"

Und jetzt soll ich wieder ein kundenfreundliches Vario-Preissystem abschliessen, und überhaupt könnte ich damit soundsoviele Euros pro Jhar sparen.
Ich fühle mich sowas von auf dem Arm genommen.
Muss ich jetzt wieder widersprechen? Ich denke schon.
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline pommes24

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #1 am: 29. Juli 2007, 10:29:24 »
Hallo,
hatte auch die Vertragsbestätigung bekommen.
Auf die Nachzahlungsdrohung nach dem BGH Urteil habe ich ja an ESB geschrieben. Die Antwort war nun die Vertragsbestätigung Grundversorgung.

In der Jahresabrechnung vor zwei Wochen ist schon vom neunen \"Grundversorgungsvertrag\" die Rede. Bis jetzt hatte ich aber noch keine Vertragsbestätigung bekommen.

Natürlich werde ich gleich Widerspruch einlegen:
Ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Es kann also gar kein neuer Vertrag zustande gekommen sein!
 X(

Ich verstehe die Rechtsauffassung der ESB schon lange nicht mehr: Die meinen wohl, sie können ganz alleine mit den Kunden neue Vertrage abschließen ohne dass der Vertragspartner zustimmt?  :rolleyes:

Gruß
pommes

Offline Cremer

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #2 am: 29. Juli 2007, 19:36:25 »
@pommes24
@falschblonde,

Sie sind jetzt in den höheren Grundversorgungstarif eingestuft.

Deshalb müssen Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen auf der Basis des günstigeren Sondertarifs.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #3 am: 29. Juli 2007, 19:41:45 »
Vor allem muss wohl darauf hingewiesen werden, dass der ursprüngliche Vertrags nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06), es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Offline pommes24

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #4 am: 01. August 2007, 18:38:29 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Vor allem muss wohl darauf hingewiesen werden, dass der ursprüngliche Vertrags nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06), es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.


Danke für die Hinweise.
Werde meinen Widerspruch entsprechend formulieren!

Gruß
pommes24

Offline winnitu

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #5 am: 02. August 2007, 11:29:46 »
Finde ich auch gut den Hinweis, vielen Dank an die beiden RAe!
Beim letzten Gespräch mit meiner Rechtschutzversicherung (bzw. der RA-Hotline für Kunden) bestätigten die auch diesen Punkt. Habe daher meinen Widerspruch auch so formuliert.
Bin gespannt, wann (oder ob) uns ESB verklagt.

Gegen die Stadtwerke München läuft meines Wissens eine Sammelklage. Warum läuft das bei denen eigentlich anders rum sodass die Verbraucher klagen müssen und nicht einfach auf die Klage des Versorgers warten so wie wir?

Mit verschwörerischem Gruße,
Winnitu

Offline moli

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #6 am: 04. August 2007, 11:59:06 »
Ich habe auch das neuen ESB-Vertragsangebot vom 16.03.2007 erhalten und darauf geantwortet, dass ich dieses Angebot nicht annehmen werde und nochmal Einspruch gegen die einseitige Preisfestsetzung seitens ESB Einspruch (Begründung § 315 BGB) erhoben.
Daraufhin habe ich nochmal einen Brief von ESB bekommen (14.05.07) in dem sie mir mitteilen meinen Einspruch zur Kenntnis genommen zu haben, verweisen jedoch auf das Urteil des Bonner Landgerichts vom 7.9.2006 (Az: 8 S 46/05) und auf § 4 AVBGasV bzw § 5 GasGVV , dass sie grundsätzlich zu Preisänderung befugt sind.
Weiter weisen sie mich darauf hin, dass sie nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 gesetzlich zur Anpassung aller Vertragsverhältnisse verpflichtet sind.

Und dann kommt der Satz:
Wir haben daher die Änderungskündigung ausgesprochen, um das Versorgungsverhältnis auf Grundlage der bisherigen Bedingungen zum nächstmöglichen Termin zu beenden. Das Recht zur Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisseb folgt neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung aller Verträge aus § 32 Abs. 1 der AVBGasV. (...) Nur aufgrund einer eindeutig geäußerten Willenserklärung, können wir Sie weiter im Vario-Preissystem versorgen.

Aus dem Schreiben vorher ist nicht eindeutig sichtbar, dass das eine Änderungskündigung sein sollte.

Kann ich jetzt davon ausgehen, dass mein Vertrag gekündigt wurde und zwar einseitig und/oder ist das nicht zulässig.

Ich habe aber bis jetzt weiterhin meine Schiene weitergefahren und Einspruch gegen die Jahresabrechnung 2006/2007 nach § 315 BGB etc erhonben und meine Nachzahlung entsprechend gekürzt.

Wenn ich jetzt das letzte Schreiben von ESB vom 24.07.07 mit der Bestätigung der Belieferung mit Erdgas von der ESB im Rahmen der Grundversorgung betrachte, so bin ich doch etwas irritiert. Kann ich dagegen überhaupt noch as unternehmen oder ist das wieder mal eine juristisch ausgeklügelte Sache um uns zu verunsichern.

Bin auf Eure/Ihre Antworten gespannt.

Offline Cremer

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #7 am: 04. August 2007, 21:33:46 »
@moli

Der Versorger stuft Sie in die Grundversorgung.

Sie hätten eigentlich auf dieses Vertragsangebot nicht anworten brauchen.

Nun, was solls, ist die Meinung des Versorgers.

Sie haben die Abschläge gekürzt, erstellen Ihre eigene Jahresrechung und überweisen nur diesen Differenzbetrag.
MFG
Gerd Cremer
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Offline oerni

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #8 am: 04. August 2007, 22:20:00 »
Hallo


Heute kam ein Schreiben von ESB, Inhalt:


Sehr geehrter Herr ,


mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 30.Juli 2007 teilen wir Ihnen mit, dass sich die Erdgass Südbayern GmbH auch in Anbetracht der neueren Rechtssprechung freiwill einer Überprüfung der Billigkeit der in der Vertragsumstellung zum 1. Mai 2007 liegenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist zur Zeit im Gange.

In Anbetracht des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 wird dabei aber allenfalls die Änderung der Preise und nicht die Höhe des Preises ingesamt zu überprüfen sein. Ihre Rüge bezüglich des Gesamtpreises weisen wir damit zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Erdgas Südbayern GmbH

ppa. Martin Heun
i. V. Dr. Thomas Wunsch


Was soll man dazu noch schreiben, FREIWILLIG machen die etwas und weisen die Rüge des Gesamtpreises zurück.
Gruß oerni
____________________________________________
Rechtlicher Hinweis.
Der Artikel gibt meine Meinung wieder.

Offline falschblonde

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #9 am: 05. August 2007, 14:07:50 »
Die ESB \"bedauern, dass Sie den Ausführungen in dem Schreiben vom ... nicht folgen [da wollten sie ne Nachzahlung von mir haben].\" Es wäre nichts weiter hinzuzufügen und mein Konto würde einen Ruckstand von ... aufweisen. Diesen bitten sie auszugleichen.
Keinerlei Reaktion auf meine Bitte, die GasGVV nochmal zu schicken, in der ja angeblich ein \"redaktioneller Fehler\" war und die ich nochmal angefordert hatte. Keine Reaktion auf meine Abrechnung die belegt, dass sie ein paar Abschlagszahlungen von mir einfach unterschlagen haben.  (By the way: stellen Sie sich mal vor, keiner rechnet die Jahresabrechnung genau nachl.  Bei jedem Kunden wird eine Zahlung \"vergessen\" und nachgefordert.  8o)
Kann es denn sein, dass die uns für total dumm verkaufen??
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
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Offline superhaase

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #10 am: 06. August 2007, 07:40:38 »
Zitat
Original von falschblonde
Kann es denn sein, dass die uns für total dumm verkaufen??
Ja, das tun viele Versorger.

Scheinbar haben sie damit aber weitgehend Recht - leider......  X(

Ich bin überzeugt, dass die große Mehrheit der Gas- und Stromkunden ihre Abrechnungen nicht versteht (u.a. auch Ex-Kanzler Helmut Schmidt ;) ) und daher auch nicht nachrechnet, ob alles stimmt.
Die Versorger werden dadurch bundesweit sicher etliche Millionen Euro zusätzlich einnehmen, weil der Großteil der kunden zahlt, ohne einen Gedanken zu verschwenden.....

Man muss sich also nicht wundern, wenn die Versorger sich so verhalten, denn in den meisten Fällen kommen sie damit durch.
Dass sie dann bei einigen wenigen Leuten wie uns hier mal auf Widerstand stoßen, macht in deren Augen das Kraut nicht fett.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline pommes24

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #11 am: 09. August 2007, 11:05:48 »
Hallo,
hier mal mein Widerspruch zur Vertagsbestätigung der Grundversorgung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Ihrem Schreiben vom 24.07.2007:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung ein.
Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Erdgasliefervertrags nach dem Vario-Preissystem zum 30.04.2007 ein. Sie haben am 16.03.2007 mir ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgasliefervertrag unterbreitet, dass ich nicht angenommen habe.
Ich möchte sie daher darauf hinweisen,  dass mein ursprünglicher Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06) und es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Bitte erläutern Sie mir die von Ihnen am 16.03.2007 angeführten „gesetzlichen Vorgaben“, die eine Weiterführung des bestehenden Vertrags nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) nicht zulassen soll.
Ebenso bitte ich um Erläuterung ihrer Gründe, weshalb unser bestehender Vertrag nicht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 angepasst werden kann.

Sollte ich keine gegenteilige Antwort und keine Erläuterung der oben genannten Punkte von Ihnen erhalten, gehe ich von einer weiteren Erdgaslieferung nach dem bestehenden Erdgasliefervertrag im Vario-Preissystem (angepasst auf die GasGVV gemäß § 23 GasGVV) aus.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem
Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichem Gruß

Offline flupo

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #12 am: 03. September 2007, 13:01:25 »
Zitat
Original von pommes24
Hallo,
hier mal mein Widerspruch zur Vertagsbestätigung der Grundversorgung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Ihrem Schreiben vom 24.07.2007:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung ein.
Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Erdgasliefervertrags nach dem Vario-Preissystem zum 30.04.2007 ein. Sie haben am 16.03.2007 mir ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgasliefervertrag unterbreitet, dass ich nicht angenommen habe.
Ich möchte sie daher darauf hinweisen,  dass mein ursprünglicher Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06) und es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Bitte erläutern Sie mir die von Ihnen am 16.03.2007 angeführten „gesetzlichen Vorgaben“, die eine Weiterführung des bestehenden Vertrags nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) nicht zulassen soll.
Ebenso bitte ich um Erläuterung ihrer Gründe, weshalb unser bestehender Vertrag nicht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 angepasst werden kann.

Sollte ich keine gegenteilige Antwort und keine Erläuterung der oben genannten Punkte von Ihnen erhalten, gehe ich von einer weiteren Erdgaslieferung nach dem bestehenden Erdgasliefervertrag im Vario-Preissystem (angepasst auf die GasGVV gemäß § 23 GasGVV) aus.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem
Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichem Gruß


Gutes Antwortschreiben (nach meiner bescheidenen Meinung)

Gab es schon Reaktionen?

Sollte man grundsätzlich auf  die Herabsetzung reagieren?

Bitte um Meinungen.

Offline MisterNP

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #13 am: 05. September 2007, 15:25:52 »
Hallo

hab ungefähr den gleichen Text verwendet.

War vor zwei Wochen, noch keine Reaktion.

Grüße
MisterNP

Offline falschblonde

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\"Vertragsbestätigung Grundversorgung\"
« Antwort #14 am: 06. September 2007, 07:32:40 »
hm... Ihr erinnert mich damit dran, dass ich ja auch seit 17.07. auf eine Reaktion auf meine Schreiben warte...  Reagieren die jetzt einfach nimmer?
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

 

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