Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
Zeus:
@ ManfredD
Volle Zustimmung mit divergierender Meinung in einem Punkt : ich glaube nicht, dass die Versorger die Widerspruchsfront nur aufweichen wollen und sich mit Teilerfolge zufrieden geben werden. Sie werden meines Erachtens jetzt bis zum letzten Widerständler durchziehen, es sei denn sie werden in einem Verfahren wie sie es jetzt anstreben gestoppt und eines besseren belehrt. Hierfür gebührt Ihnen jetzt schon der Dank aller.
Würden die Versorger bei einem Widerstand wie dem ihrigen jetzt vor einer gerichtlichen Entscheidung den Schwanz einziehen, hätten sie dann an jeglicher Glaubwürdigkeit (soweit überhaupt noch vorhanden) verloren, und dies würde der Front der Widersprüchler neue Impulse geben.
ktown:
Hier kann ich Zeus nur beipflichten.
Das die Versorger nun in Bewegung geraten ist für beide Seiten gut. Es kommt letztlich, so hoffe ich, bei gut vorbereiteter Wiederspruchsbegründung zu dem für die Verbraucher erhofften Urteil.
Andersrum kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Versorger nicht auch Rechtsanwälte in ihren Reihen haben die das BGH-Urteil \"richtig\" deuten.
Für mich scheint dieses Urteil nämlich kein \"Freifahrtschein\" für die Versorger zu sein, ihre Außenstände nun einzuklagen. Zumindestens nicht für alle.
Es stellt sich hier die Frage ob die Pfalzgas GmbH hier nur bellt oder auch beisen will.
Warten wir es mal ab, ob es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt.
KlausF:
Also ich habe mich entschlossen, obwohl ich keinen Vertragsrechtsschutz habe, weiterzumachen.
Nach Rücksprache mit RA Sievers-Römhild (ohne \"h\") werden vorab für außergerichtliche Korresondenzen Kosten abhängig des Streitwertes
= bis 600 Euro - ca. 83 Euro Anwaltsgebühren
=600 bis 900 Euro - ca. 125 Euro Anwaltsgebühren anfallen.
Bei meinem privaten Widerspruch bewege ich mich bei gesamt einschl. Verzugszinsen, Anwaltsgebühren gegenerischer Seite usw. bei ca. 550,00 Euro,
mit dem Geschäft ebenfalls bei ca. 580,00 Euro.
Also fallen für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes bei mir 2 x ca. 83,00 Euro an.
Ich glaube 83,00 Euro die es wert sind.
Also an alle, die keinen Rechtschutz haben: die vorab anfallenden Anwaltskosten fallen weit aus geringer aus wie man meint.
Allerdings nur für den außergerichtlichen Bereich.
Kommt die Sache dann vor Gericht, sieht es anders aus.
Aber ich glaube, daß alle die jetzt erst Post vom Anwalt der Gasversorger erhalten, in diesen \"Genuss\" nicht kommen, da garantiert vorher entweder alles unter den Tisch fällt, oder es ist zu einem Musterprozess gekommen der positiv oder negativ für den Endverbraucher ausgegangen ist.
Bei negativem Urteil heist es sowieso daß alle Endverbraucher trotz Einsprüchen die Forderungen begleichen müssen, ohne wenn und aber.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von KlausF
Bei negativem Urteil heist es sowieso daß alle Endverbraucher trotz Einsprüchen die Forderungen begleichen müssen, ohne wenn und aber.
--- Ende Zitat ---
Dies ist erst dann der Fall, wenn es gegen einen selbst als Beklagten ein rechtskräftiges Urteil gibt, also nicht, wenn ein Nachbar - aus welchen Gründen auch immer - einen solchen Rechtsstreit verloren hat.
Ein Urteil gegen alle Endverbraucher kann es nur dann geben, wenn alle Endverbraucher zugleich mit einer Klage gemeinsam verklagt werden und in diesem Rechtsstreit als Beklagte endgültig unterlegen sind.
Zeus:
@RR-E-ft
Richtig! Wir dürfen aber den psychologischen Effekt nicht vergessen. Viele werden dann geneigt sein endgültig zu resignieren und nicht mehr bereit sein - so dann empfunden - erheblich gesteigertes Risiko einzugehen.
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