Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt

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RR-E-ft:
@Zeus

\"Psychologische Kriegsführung\" ist eben etwas anderes als Juristerei.

Meine Meinung ist, dass derjenige, der (grundlos) in Depression verfällt, sich eher an einen Psychologen wenden sollte.

Was viele andere machen, kann einem selbst doch herzlich egal sein. Schließlich kämpft jeder um die Hoheit über die eigene Geldbörse. ;)

Schließlich haben die allermeisten Gaskunden immer alles anstandslos bezahlt, ohne dass sich diejenigen, die sich gegen überhöhte Preise zur Wehr setzen, davon haben beirren lassen. Weshalb es anders werden sollte, vermag ich nicht zu erkennen.

Schließlich kann ein negatives Urteil darauf gründen, dass der verklagte Kunde unzureichend bestritten hatte. Das mag diesen selbst kurz in eine Resignation stürzen, aber bitte doch keine anderen Kunden, die sich zur Wehr setzen.

ManfredD:
Update Status Pfalzgas GmbH 05.08.2007

Habe jetzt Rueckmeldung von meiner Rechtsanwaeltin ( anwaltliche Beratung ) und fuehle mich in meiner Position gestaerkt, nicht zu zahlen.
Es macht in meinem Fall Hoffnung und \'Lust auf mehr\' :-).
Von der Pfalzgas GmbH gibt es bisher keine weiteren Anschreiben.

Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD

KlausF:
Wie bereits bekannt ist erhöht die Pfalzgas ihre Gaspreise zum 01.10.2007.

Wie ist so das allgemeine Verhalten der Gegener dieser Seite ?

Einspruch  Ja oder Nein ?

Gibt\'s hierfür irgendwo wieder ein spezieller Vordruck ?

Zeus:
@KlausF

Wie bisher gehandhabt. Widerspruch! Die Pfalzgas soll nachweisen, dass die Erhöhung den gestiegenen Bezugskosten, abzüglich eventueller Einsparungen (z.B. gesenkte Netzzugangsentgelte) entspricht und die Kalkulation ihres Gesamtpreises offen legen.

superhaase:

--- Zitat ---Original von Zeus
Die Pfalzgas soll nachweisen, dass die Erhöhung den gestiegenen Bezugskosten, abzüglich eventueller Einsparungen (z.B. gesenkte Netzzugangsentgelte) entspricht ...
--- Ende Zitat ---
Das würde ich auf keinen Fall so schreiben.
Ich würde immer die Berechtigung zur einseitigen Preisänderung abstreiten (vor allem als Sondervertragskunde) und zusätzlich den Gesamtpreis als unbillig rügen.
Keinesfalls sollte man sich die Ausdrucksweise der Energieversorger aneignen und nur von \"Weitergabe der erhöhten Bezugskosten\" und dergleichen faseln. ;)

Ganz im Gegenteil: Man sollte auch die Weitergabe von überhöhten Bezugskosten rügen und den Versorger auffordern, gegen solche überhöhten Bezugskosten vorzugehen.

Generell gilt natürlich: Widersprechen!
Die Gaspreise sind nach wie vor stark überhöht und damit unbillig.

ciao,
sh

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