Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt

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ManfredD:
Pfalzgas will den Klageweg gegen seinen Kunden einschlagen...

Ich bin Kunde der Pfalzgas GmbH und habe seit 01.2005 gegen jede Preiserhöhung und gegen den Gesamtpreis Widerspruch
gem. §315 Abs. 3 Satz 2 BGB eingelegt. Verwendet wurden Standardschreiben, angepasst an aktuelle Weiterentwicklungen,
wie beim Bund der Energieverbraucher hinterlegt. Habe die Jahresabrechnungen 2005/2006,2006/2007 und die Abschlaege
entsprechend gekuerzt auf Preisbasis 12.2004. Nach jedem Schreiben wurden mir Gutachten der Wirtschaftspruefungsgesellschaft
PwC Deutsche Revision von Pfalzgas vorgelegt, als Rechtfertigung der Preiserhoehungen.  
Bereits am 15.06.2007 erhielt ich ein Schreiben der Pfalzgas GmbH, dass der BGH am 13.06.2007 eine Grundsatzentscheidung
getroffen hat und ich jetzt sofort zur Zahlung der ausstehenden Betraege verpflichtet bin.
Ein gerichtliches Verfahren wurde angedroht, falls ich nicht bis zum 02.07.2007 die Rueckstaende bezahle.
Ich hatte immer meine eigene Rechnung erstellt und Pfalzgas zugesendet, wie sich meine Zahlungen zusammensetzen.
Heute nun am 14.07.2007 erhielt ich Post der Rewchtsanwaelte Linn & Kollegen aus Frankenthal mit der ultimativen Aufforderung
die Rueckstaende zu begleichen, ansonsten wurde ein Gerichtverfahren gegen mich erwirkt.
Auszuege des Schreibens anbei:

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Sehr geehrter Herr D.,
die Pfalzgas GmbH, Wormser Str. 123, 67227 Frankenthal, vertreten durch ihren
Geschäftsführer, Herrn Martin Weinzierl, hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen
beauftragt.
Sie schulden unserer Mandantin gemäß Ihrer Preisminderung einschließlich
zwischenzeitlich hinzugekommener Zinsen und Kosten insgesamt 220,19 Euro , die Sie
unter Hinweis auf § 315 BGB einbehalten haben. Solange der Bundesgerichtshof hierzu
noch nicht geurteilt hatte, hat unsere Mandantin im Interesse der Fairness weder eine
Versorgungssperre, noch gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet.
Die erwartete Grundsatzentscheidung in diesem Zusammenhang ist jedoch am
13.06.2007 ergangen. Mit Schreiben vom 15.06.2007 hat unsere Mandantin Sie
hierüber informiert und sich bereit erklärt, bei einern Zahlungseingang bis spätestens
02.07.2007 auf Zinsen zu verzichten. Leider haben Sie von diesem Angebot keinen
Gebrauch gemacht.
Die jetzt noch bestehenden Außenstände können weder aus wirtschaftlichen Gründen
noch im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden unserer Mandantin hingenommen
werden.
Zur Feststellung der Billigkeit der Preise bleibt unserer Mandantin deshalb -so sehr sie
dies auch bedauert -nichts anderes übrig, als die Rückstände nunmehr einzuklagen.
Auf ausdrücklichen Wunsch unserer Mandantin möchten wir einen letzten Versuch zur
außergerichtlichen Beilegung unternehmen und geben Ihnen letztmals die Möglichkeit,
Ihr Konto bis spätestens 27.07.2007 auszugleichen.

Den aktuellen Kontostand einschließlich zwischenzeitlich hinzugekommener Zinsen und
Kosten wollen Sie bitte beigefügterBerechnung entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Rechtsanwältin

Anlage
JahresabrechnunG vom 02.06.2006 531,07  
5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006 41,52  
572,59  

Jahresabrechnung vom 23.05.2007 654,86  
5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007 4,59  
659,45  

Anwaltskosten 156,50  
Gegenstandswert: 1.232,04  
1,3 Geschäftsgebühr gern. Nr. 2300 W RVG 136,50  
Post- und Telekomentgelte gern. Nr. 7002 W RVG 20,00  
156,50  
1.388,54  
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Fragen:
1. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten (habe eine Rechtschutzversicherung)
2. Habe in den Prozesskostenfond beim \'Bund der Energieverbraucher \' seit 2005 eingezahlt
   und werde das Schreiben an diesen weiterleiten, zur weiteren Unterstuetzung.
3. Wer kann mir einen Rechtsanwalt nennen im PLZ-Gebiet 6xxxx, der auf Energierecht spezialisiert ist.
   In der Liste vom Bund der Energieverbraucher ist in besagtem PLZ-Gebiet kein Anwalt aufgefuehrt.
4. Sind ZTinsen und Zusatzkosten rechtens.

Aus anderen Forenbeitraegen habe ich festgestellt, dass manche Gasversorger aehnlich agressiv vorgehen
wie die Pfalzgas ´GmbH und dahinter System zu erkennen ist.

Gruss aus der Pfalz
Manfred D.

Cremer:
@ManfredD,

Zunächst sollten Sie mal eine Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen, sofern noch nicht erfolgt

Dann lesen Sie mal hier

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600&st_id=600&content_news_detail=4810&back_cont_id=600

Ich schätze mal, man will Sie einschüchtern.

kommen Sie doch mal über meien private E-mail Adresse oder über Telefon, dann kann man sich unterhalten.

Unsere Stadtwerke fordern per regelmäßiger Mahnung bei zwei Liegenschaften bei mir schon über 5000 €

ManfredD:
@Cremer

Hallo Herr Cremer,

eine Schutzschrift habe ich bisher noch nicht hinterlegt. Es wurde mir zwar mit Gassperre gedroht, jedoch nach telefonischer Intervention,
diese schriftlich wieder zurueckgenommen. Man hat sich auch entschuldigt, wie im Schreiben ersichtlich, und ich vertraue dem mal.

Schreiben der Pfalzgas vom 28.06.2007:
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BGH-Urteil

Sehr geehrter Herr D.,
zunächst möchten wir klarstellen, dass die Ihnen zugegangene Sperrandrohung nicht vollzogen
wird und uns für die Mahnung entschuldigen.
Mit der Zusendung der entsprechenden Wirtschaftsprüfertestate haben wir Ihnen belegt, dass die
Erhöhung unserer Erdgaspreise unter dem Anstieg unserer Beschaffungskosten geblieben ist.
Diesen Testaten können Sie nach unserem Dafürhalten nachvollziehbar und prüffähig entnehmen,
wie die Erhöhungen auf den von Ihnen vorher akzeptierten Preis zustande gekommen sind.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil klargestellt, dass Preiserhöhungen wegen
gestiegener Bezugskosten der Billigkeit entsprechen, wobei eine Billigkeitsüberprüfung der Be-
zugspreise selbst nicht stattfindet. Insbesondere aber wurde entschieden, dass die vereinbarten
Anfangspreise einer Billigkeitsprüfung nicht unterliegen, da der leitungsgebundenen Gasversor-
gung alleine im Hinblick auf den Substitutionswettbewerb keine Monopolstellung zukommt. Wie Sie
den Testaten entnehmen können, können wir in einem Gerichtsverfahren belegen, dass unsere
Gaspreisanhebungen im Verhältnis zur Kostensteigerung lagen.
Selbstverständlich liegt es nicht in unserem Interesse Klage gegen unsere Kunden zu führen. Wir
werden dies jedoch tun, falls unsere berechtigte Forderung nicht bis zum 02.07.2007 ausgeglichen
Vor diesem Hintergrund bitten wir Ihre Haltung noch einmal zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
Pfalzgas GmbH
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Gruss aus der Pfalz
ManfredD

W. Abgezok:
Hallo ManfredD

Wir haben fast exakt das gleiche Schreiben von der Pfalzgas GmbH bekommen. Sogar die Datumsangaben zur Forderung sind gleich gewählt. Der ausstehende Betrag, um den es im Moment geht ist ähnlich hoch. Wir haben jedoch erst seit Anfang dieses Jahres Einspruch wegen Unbilligkeit eingelegt. Wir interessieren uns deshalb sehr für die auf Fragen 1,3 und 4 erhaltenen Anworten, die Du gestellt hattest. (Auch per Email möglich).

Zeus:
@ManfredD

Überprüfen Sie nocheinmal ob alles stimmt was Sie geschrieben haben. U.a. sagen Sie, dass Sie die Jahresabrechnungen 2005/2006 und 2006/2007 entsprechend gekürzt haben, und dass nach jedem Schreiben von Ihnen ein Gutachtenden Wirtschaftsprüfgesellschaft PwC Deutsche Revision vorgelegt wurde. Meines Wissens wurden spätestens ab 1.1. 06 diese Testate für Pfalzgas von AC Christies&Partner Gmbh erstellt. Dies ist auch auf den Internetseiten der Pfalzgas unter \"Preisdiskussion\" nachzuvollziehen.

@Cremer

Sind sie sicher, dass die Gasanstalt Kaiserslautern ausdrücklich auf eine Forderung von 400€ verzichtet hat? Haben Sie den Brief gesehen? Meines Wissens hat das Unternehmen bei Wegzüge von Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, Ihre Forderungen vorerst nur bis zum Urteil des BGH zurückgestellt.

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