Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt
ManfredD:
@ Zeus
Vielen Dank fuer die Informationen. Anbei meine Rueckmeldung zu den einzelnen Punkten::
- Im PLZ-Gebiet 6xxxx ist auf der Liste des Bundes der Energieverbraucher kein Anwalt mit Spezialgebiet
Energierecht aufgefuehrt. Ich bin deswegen auf PLZ-Gebiet 5xxxx ausgewichen und habe einen Anwalt der auf
der Liste des Bundes der Energieverbraucher gefuehrt ist - Spezialgebiet Strom- und Gasabrechnung, Billigkeitseinwendung, Fluessiggas.
Ein Kollege von mir, der ein identisches Schreiben der Pfalzgas bekommen hat, hat sich angeschlossen und wird auch vertreten.
Da ich aus der IT-Branche komme und einen 6Mbit Internetzugang habe, kann ich die gesamte Korrespondenz,
mit Uebermittlung von Schriftstuecken, darueber abwickeln. Raeumlich Naehe ist somit nicht unbedingt zwingend.
- Die Gesamtforderungen der Pfalzgas GmbH setzen sich derzeit wie folgt zusammen:
(als Anlage im Schreiben aufgefuehrt - wie unten dargestellt )
Bei den 220,19 Euro ist sicherlich ein \'Additionsfehler\' !!! aufgetreten.
Jahresabrechnung vom 02.06.2006 531,07
5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2006 41,52
572,59
Jahresabrechnung vom 23.05.2007 654,86
5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007 4,59
659,45
Anwaltskosten 156,50
Gegenstandswert: 1.232,04
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 W RVG 136,50
Post- und Telekomentgelte gern. Nr. 7002 W RVG 20,00
156,50
Gesamt 1.388,54 Euro
- Ich weiss mittlerweile definitiv von drei weiteren Faellen, bei denen Kunden der Pfalzgas GmbH ein
identisches Schreiben des Anwalts bekommen haben, mit gleichen Zahlungsterminierungen.
Vermute daher, man hat flaechendeckend alle Widerspruechler der Pfalzgas GmbH angeschrieben.
- Die \' Qualitaet der Testate \' sehe ich aehnlich
- Ich weiss von meiner Rechtschutzversicherung, dass es seit dem BGH-Urteil vom 13.06.2007, einen \'gravierende Anfrageboom\'
von Kunden auf Rechtschutz zum besagten Thema gibt. Solange meine Rechtschutzversicherung mir den Ruecken staerkt,
sehe ich das erstmal ganz entspannt.
Nochmals vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen und Ihre Unterstuetzung.
Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD
Cremer:
@ManfredD
die zitierten Urteile sind gerade diejenigen wenigen Urteile, welche für die Versorger entschieden wurden.
Euskirchen ging in Revision und koblenz kann so nicht verglichen werden.
Die weiteren Tatsachen diesbezgl., sind hinlänglich bekannt.
Sofern nicht zuweit, schlage ich als Anwalt Frau Sievers-Röhm in Walsalgesheim heim vor, welche ich nur empfehlen kann.
KlausF:
Hallo ManfredD,
gehöre auch zu denen, die einwenig gegen die Gaspreiserhöhungen der Pfalgas GmbH rebellieren.
Bin im Landkreis Südwestpfalz zu Hause.
Mit Datum vom 30.07.2007 erhielt meine Firma und ich privat ebenfalls von der RA-Kanzlei Linn & Kollegen ein Schreiben mit dem gleichen Inhalt wir in deinem Schreiben.
Lediglich die ausstehenden Euro-Beträge sind anders.
Ich, privat und mit der Firma legen seit Januar 2006 Einspruch ein, und habe auch die seit dieser Zeit eingetroffenen Jahresrechnungen immer auf den Gaspreisstand vom 01.10.2005 - 0,040200Euro/kwh gekürzt.
Alle Schreiben wie Du sie erhalten hast einschl. den Testaten von PwC vom 21. April, 12. Juli und 17. Oktober 2005 sind auf meinem Tisch gelandet.
Ich habe auch grundsätzlich auf jedes Schreiben der Pfalzgas entsprechend geantwortet. Auch den jeweiligen Gaspreiserhöhungen wurde widersprochen.
Nun würde mich interessieren, da Dein Schreiben von der RA-Kanzlei \"älter\" ist, ob die Frist schon abgelaufen ist und wie die Reaktion seitens der Pfalzgas ist.
Vor allem weis ich noch nicht so genau wie ich jetzt reagieren soll ?
Soll man sich vielleicht mit einem Anwalt zusammentun ?
In Bezug auf die Verbraucherzentralen allgemein, muß ich sagen ist man in dem jetzigen Zustand, bzw. nach der Urteilsverkündung des BGH ziemlich alleine auf weiter Flur.
Vor dem Urteil wurde man vollgeschmissen mit Musterbriefen jeglicher Art,
.......Verbraucher wehre dich.....
.........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen ?????
superhaase:
--- Zitat ---Original von KlausF
.........und jetzt kann man auf keiner Internetseite nachlesen wie man sich verhalten soll, bzw. was seitens des Verbraucherschutzes hier getan wird.
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen ?????
--- Ende Zitat ---
Dazu dies:
Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft
Wobei ich ihn an die individuelle Situation natürlich anpassen würde.
ciao,
sh
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von KlausF
Allgemein: was kann man nun tun ? Zahlen oder Kämpfen ?????
--- Ende Zitat ---
Antwort: Zahlen oder kämpfen.
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