Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt

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ManfredD:
@Zeus

Ich hatte Sie so verstanden, dass erst ab 01.2006 insgesamt Testate fuer Pfalzgas GmbH erstellt wurden.
Im Schreiben der Pfalzgas GmbH, wie unten hinterlegt, wurden mir alle Testate nochmals gesendet. Die letzte Seite war dann das Testat von
von AC CHRISTES & PARTNER GmbH.
Insofern ist richtig, dass ab 01.2006 diese von dieser Wirtschaftspruefungsgesellschaft erstellt wurden.
Danke fuer den Hinweis.

Auszug Schreiben der Pfalzgas GmbH vom 15.02.2006
____________________________________________
Ihr Widerspruch

Sehr geehrter Herr D.,
wir bestätigen den Eingang Ihres obigen Schreibens, am 13.02.2006.
Ihre Verärgerung angesichts deutlich angestiegener Energiepreise können wir sehr gut nachvoll-
ziehen. Die aktuellen Preiserhöhungen für Erdgas haben aber mehrere, von Seiten Pfalzgas nicht
beeinflussbare Ursachen:
So sind die Beschaffungskosten für Erdgas ebenso wie die Preise für andere Energieträger in den
vergangenen Monaten erheblich gestiegen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Energieträ-
gern in vielen Teilen der Welt und der schwierigen Situation in einigen Förderländern ist das Welt-
marktangebot für Erdgas spürbar knapper und der Energieträger damit teurer geworden.
Pfalzgas setzt alles daran, Mehrbelastungen auf der Einkaufsseite nicht vollständig als Preisan-
passung an die Verbraucher weiterzugeben, sondern durch günstigeren Einkauf und interne Rati-
onalisierungen aufzufangen. So sind wir mit unseren Preiserhöhungen unterhalb der Steigerung
unserer Beschaffungskosten geblieben und haben diese auch erst zeitverzögert durchgeführt. E-
benso wie anderen Gasversorgungsunternehmen ist es aber auch Pfalzgas nicht möglich, derart
große Preissprünge, wie wir sie zurzeit auf den Beschaffungsmärkten erleben, durch Rationalisie-
rungen komplett aufzufangen.
Als Gasversorgungsunternehmen der so genannten örtlichen Verteilung haben wir leider keinen
Einfluss auf Rohstoffgewinnung und Importpreise, sondern müssen lediglich selbst auf diese
Preisentwicklungen, die sich in unseren Bezugskosten widerspiegeln, reagieren. Pfalzgas verdient
durch die Preiserhöhungen keinen Cent mehr, sondern gibt lediglich gestiegene Beschaffungskos-
ten weiter, in den meisten Fällen sogar weniger.

Seite 2
Dazu überlassen wir Ihnen 4 Wirtschaftsprüfertestate aus denen Sie entnehmen können, dass der
Anstieg der Beschaffungskosten mit den Preiserhöhungen 2005 nicht vollständig und erst zeitver-
zögert weitergegeben.wurden. Die Preisanpassung zum 01.01.2006 erfolgte unsererseits um den-
selben Betrag wie unsere Bezugskosten gestiegen sind.
Weiteren Informationen zur Gaspreisdiskussion finden Sie auch im Internet unter
http://www.pfalzgas.de, Rubriken \"Preise\" und \"Aktuelles\".
Bezüglich der Rechtsprechung zum § 315 BGB sei unsererseits der Hinweis erlaubt, dass die
Amtsgerichte hier sehr unterschiedlich urteilen. So wurde mit Urteil des AG Koblenz vom
02.06.2005 (AZ: 141 C 403/05) beispielsweise gerade das Recht zur Gaspreisanpassung bestä-
tigt. Des Weiteren verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf ein neueres Urteil des Land-
gerichtes Berlin vom 14.06.2005 (Az.: 20 O 450/04), welches in Kenntnis des Ihrerseits zitierten
BGH-Urteils ergangen ist, in dem es heißt: \"Gaskunden dürfen ihre Rechnungen nicht unter dem
\'Einwand der Billigkeit (§ 315 BGB) kürzen.\" Ein Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen vom
05.08.2005 (Az.: 17 C 260/05) vertritt ebenfalls die Auffassung, dass zur Darlegung der Billigkeit
der Gaspreisanpassung der Nachweis einer entsprechenden Bezugskostensteigerung ausrei-
chend ist, ebenso das aktuell ergangene Urteil des Landgerichtes Heilbronn. Hier ist jedoch immer
auch im Einzelfall zu prüfen, mit welcher Fragestellung sich die Gerichte genau beschäftigt haben.
Hinsichtlich der Zulässigkeit von Gassperren und deren Androhung im Zusammenhang des § 315
BGB möchten wir darauf hinweisen, dass unsererseits grundsätzlich keine Sperrandrohungen er-
folgen, sofern sich der Kunde lediglich auf § 315 BGB beruft. Wir werden in jedem Fall die sachli-
che Auseinandersetzung mit unseren Kunden suchen und gegebenenfalls die gerichtliche FeststeI-
lung unserer berechtigten Forderungen herbeiführen.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Gasversorgungsunternehmen nach dem Energiewirtschaftsge-
setz jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen. Grundlage der Versorgung ist die A VB-
GasV. Gemäß dieser Verordnung, die wir zu Ihrer Information beifügen, ist in § 4 Abs. 2 verfügt,
dass Änderungen der allgemeinen Tarife und Bedingungen nach öffentlicher Bekanntgabe wirk-
sam werden. Dieser Verpflichtung kommen wir immer nach. Bei der Verordnung bzw. Formulie-
rung handelt es sich nicht um \"Geschäftsbedingungen\" der Pfalzgas, sondern um eine für die gan-
ze Bundesrepublik gültige Rechtsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Pfalzgas GmbH



AC
CHRlSTES & PARTNER

C. ERGEBNIS
Wir haben die Entwicklung der Bezugspreise der Pfalzgas GmbH seit dem 1. Oktober
2005 mit der von der Pfalzgas GmbH zum 1. Januar 2006 vorgenommenen Preiserhö-
hung der Abgabepreise verglichen.
Als Ergebnis dieser Gegenüberstellung stellen wir fest, dass die Abgabepreise in den Ar-
beitspreisen zum I. Januar 2006 absolut  um denselben Betrag angehoben worden sind
wie die Arbeitspreise auf der Bezugsseite. Gleichzeitig blieben die Jahresgrundpreise für
Abnehmer ebenso wie die Leistungspreise auf der Bezugsseite jeweils unverändert.
Frankfurt, den 26. Januar 2006

AC CHRISTES & PARTNER GmbH
WirtschaftsprüfungsgeseIlschaft
Steuerberatungsgesellschaft
____________________________________________
Ende Auszug Schreiben

Den Satz aus dem Schreiben Seite 2 (fett hinterlegt) finde ich hinsichtlich der Entwicklung und mir im Schreiben am 26. Juni 2007
signalisierten Energiesperre doch recht merkwuerdig und verwirrend:

Zitat Anfang Pfalzgas GmbH
____________________________________________
... Hinsichtlich der Zulässigkeit von Gassperren und deren Androhung im Zusammenhang des § 315
BGB möchten wir darauf hinweisen, dass unsererseits grundsätzlich keine Sperrandrohungen er-
folgen, sofern sich der Kunde lediglich auf § 315 BGB beruft...
____________________________________________
Zitat Ende

Hatte man hier ploetzlich etwa seine Meinung geaendert ???
Pfalzgas GmbH hat sich ja dann konsequenterweise schriftlich entschuldigt und die Androhung
der Energiesperre postwendend zurueckgenommen.

Viele Gruesse aus der Pfalz
ManfredD

ktown:
Für diese Testate und deren Wertigkeit gibt es passendes Sprichwort:

Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

bjo:

--- Zitat ---Original von ktown
Für diese Testate und deren Wertigkeit gibt es passendes Sprichwort:

Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
--- Ende Zitat ---

daher heißt es hier im Forum auch,
- zum Gerichtstermin kommen lassen und die sollen einen unabhängigen Gutachter bestimmen!

Zeus:
@ ManfredD

Möchte auf einiges eingehen:
- Ich habe trotz längerer Recherchen bisher im PLZ-Gebiet 6xxxx keinen Anwalt gefunden der auf Energie-Recht spezialisiert ist.
- Es ist zutreffend, dass viele Versorger sich durch das BGH-Urteil offensichlich gestärkt fühlen und agressiver vorgehen. Die Meinung sie würden wegen kleinerer Beträge vor anderen Kosten zurückschrecken kann nicht aufrecht erhalten werden. In ihrem Fall hat man wegen nur 220,19€ (einschliesslich Zinsen und Kosten) bereits eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Meines Erachtens werden die Versorger sehr schnell das Stadium der Drohgebärde überschreiten- ja sogar müssen wenn sie glaubwürdig bleiben wollen in ihrer damit angedeuteten Strategie.
- Über die Wertigkeit vorgelegter Testate gibt es unterschiedliche Meinungen, auch unter Juristen. Und wie es letzten Endes vor Gericht aussehen wird bleibt noch abzuwarten. Möglicherweise könnte hier auch noch das Sprichwort \" eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus \" zum tragen kommen. Wie auch immer, ich habe bisher kein Testat über Erdgaspreiserhöhungen gesehen das die notwendige Transparenz aufweist um das Vertrauen der Kunden zu fördern.
- Sie sind für eine juristische Auseinandersetzung gut versichert, nehmen Sie also die Herausforderung an.
- Auch den Background Ihres Versorgers nicht vergessen. Die Pfalzgas wurde 1953 als eigenständige Gesellschaft und 100%ige Tochter der Saar-Ferngas AG gegründet. Seit 2002 ist sie eine je 50 prozentige Tochter der Pfalzwerke AG und der Saar-Ferngas AG. Die Saar-Ferngas ist zugleich der Erdgasvorlieferanten der Pfalzgas. Da lässt sich auch leicht einmal die Frage nach den Netznutzunsgebühren stellen deren Kürzung bisher nicht beim Endverbraucher angekommen ist. Der Entgeltgenehmigungsbescheid der Bundesagentur vom 08.11.2006 sieht für die Saar-Ferngas eine Entgeltkürzung in Höhe von 5% vor.
- Ebenfalls nicht vergessen : Die Pfalzgas hat bis heute auch nicht die Angemessenheit der Gaspreisabsenkungen zum 01.01.2007 und zum 01.04.2007 belegt, nicht einmal durch ein dann eventuell umstrittenes Gutachten.

ktown:

--- Zitat ---Original von Zeus
Wie auch immer, ich habe bisher kein Testat über Erdgaspreiserhöhungen gesehen das die notwendige Transparenz aufweist um das Vertrauen der Kunden zu fördern.
--- Ende Zitat ---

Dies ist auch meine Meinung. Welcher private Endkunde hat erstens das fachliche Wissen und zweitens die Hintergrundinformationen um prüfen zu können auf welcher Basis diese Gutachten erstellt wurden und ob es damit korrekt das geforderte wiederspiegelt.
Ja selbst diese Gutachten sind nur sogut wie die Grundlagen auf denen sie erstellt wurden.

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