Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

Pfalzgas GmbH will seinen Kunden verklagen und hat Rechtsanwaelte beauftragt

<< < (2/9) > >>

Cremer:
@Zeus,

war mir so von dem Forumsmitglied mitgetielt worden, dass er seinerzeit die schriftliche \"Verzichtserklärung\" gesehen hätte

Nun, letztlich kann man sich nur sicher sein, wenn man persönlich  ein solches Schriftstück gesehen hatte.

ManfredD:
@Zeus

anbei zur Belegung meiner Aussage das Schreiben der Pfalzgas GmbH vom 14.11.2005 mit den Testaten von PwC vom 21.April 2005, 12. Juli 2005 und 17.Oktober 2005.
Auszug aus dem Schreiben der Pfalzgas GmbH:
_____________________________________________
Ihr Schreiben vom 27.10.05
Sehr geehrter Herr D.,
gerne bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres o.g. Schreibens. Ihre Verärgerung angesichts
deutlich angestiegener Energiepreise können wir sehr gut nachvollziehen. Die aktuellen
Preiserhöhungen für Erdgas haben aber mehrere, von Seiten Pfalzgas nicht
beeinflussbare Ursachen:
So sind die Beschaffungskosten für Erdgas ebenso wie die Preise für andere
Energieträger in den vergangenen Monaten erheblich gestiegen. Aufgrund der steigenden
Nachfrage nach Energieträgern in vielen Teilen der Welt und der schwierigen Situation in
einigen Förderländern ist das Weltmarktangebot für Erdgas spürbar knapper und der
Energieträger damit teurer geworden.
Pfalzgas setzt alles daran, Mehrbelastungen auf der Einkaufsseite nicht vollständig als
Preisanpassung an die Verbraucher weiterzugeben, sondern durch günstigeren Einkauf
und interne Rationalisierungen aufzufangen. So sind wir mit unseren Preiserhöhungen
unterhalb der Steigerung unserer Beschaffungskosten geblieben und haben diese auch
erst zeitverzögert durchgeführt. Ebenso wie anderen Gasversorgungsunternehmen ist es
aber auch Pfalzgas nicht möglich, derart große Preissprünge, wie wir sie zurzeit auf den
Beschaffungsmärkten erleben, durch Rationalisierungen komplett aufzufangen.
Beigefügt überlassen wir Ihnen hierzu entsprechende Wirtschaftsprüfertestate für die
Preiserhöhungen zum 01.01.2005,01.07.2005 und 01.10.2005. Weitere Informationen zur
Gaspreisdiskussion finden Sie auch im Internet unter http://www.pfalzgas.de, Rubriken \"Preise\"
und \"Aktuelles\".
Bezüglich der Rechtsprechung zum § 315 BGB sei unsererseits der Hinweis auf ein
aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen vom 05.08.2005 (Az.: 17 C 260/05) erlaubt,
welches ebenfalls die Auffassung vertritt, dass zur Darlegung der Billigkeit der

Seite 2
Gaspreisanpassung der Nachweis einer entsprechenden Bezugskostensteigerung
ausreichend ist. In der Entscheidungsbegründung heißt es wörtlich:
\"Bei der Billigkeitskontrolle ist nicht der Preis an sich zu überprüfen, sondern lediglich die
Preiserhöhung. Der Preis an sich ist von den Klägern bei Abschluss des Sondervertrages
akzeptiert worden, ohne dass es für sie entscheidend darauf ankam, wie sich dieser Preis
zusammensetzt. Aus diesem Grund ist die Beklagte auch nicht verpflichtet, ihre gesamte
Kalkulation offen zu legen. Es reicht die Darlegung, dass die Preisanpassung auf einer
entsprechenden Bezugskostensteigerung beruht. \"
\"Auch die Tatsache, dass das Landeskartellamt die Preiserhöhung zum Januar 2005 für
unbedenklich hielt, ist ein Indiz dafür, dass die Preiserhöhung der Billigkeitskontrolle stand
hält.
In Anbetracht dessen bitten wir Sie, Ihre Auffassung zu überdenken und um vollständigen
Zahlungsausgleich.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
PFALZGAS GMBH
________________________________________
D. Ergebnis unserer Überprüfung
Wir haben die Bezugskonditionen der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, anhand der bestehenden
Bezugsverträge überprüft und bestätigen hiermit folgendes:
Die von der Pfalzgas zum 1. Januar 2005 vorgenommene Erhöhung der Arbeitspreise be-
trägt seit der letzten Preisfestsetzung (1. Januar 2004) maximal netto 0,39 Cent/KWh.
Im gleichen Zeitraum hat sich eine Anhebung der Arbeitsbezugspreise für Erdgas um netto
0,402 Cent/KWh ergeben. Damit liegt die zum 1. Januar 2005 vorgenommene Arbeitspreis-
erhöhung um mindestens netto 0,012 Cent/KWh unter dem Anstieg der Bezugskonditionen.

Saarbrücken, den 21. April 2005
PwC Deutsche Revision
Aktiengesellschaft
WirtschaftsprüfungsgeseIIschaft

0.0380486.001
________________________________________
D. Ergebnis unserer Überprüfung
Wir haben die Bezugskonditionen der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, anhand der bestehenden
Bezugsverträge überprüft und bestätigen hiermit folgendes:
Die von der Pfalzgas zum 1. Juli 2005 vorgenommene Erhöhung der Arbeitspreise beträgt
seit der letzten Preisfestsetzung (1. Januar 2005) maximal netto 0,35 Cent/KWh.
Im gleichen Zeitraum hat sich eine Anhebung der Arbeitsbezugspreise für Erdgas um netto
0,374 Cent/KWh ergeben. Damit liegt die zum 1. Juli 2005 vorgenommene Arbeitspreiser-
höhung um mindestens netto 0,024 Cent/KWh unter dem Anstieg der Bezugskonditionen.

Saarbrücken, den 12. Juli 2005
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft

0.0405414.001
________________________________________
D. Ergebnis unserer Überprüfung
Wir haben die Bezugskonditionen der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, anhand der bestehenden
Bezugsverträge überprüft und bestätigen hiermit folgendes:
Die von der Pfalzgas zum 1. Oktober 2005 vorgenommene Erhöhung der Arbeitspreise
beträgt seit der letzten Preisfestsetzung (1. Juli 2005) netto 0,10 Cent/KWh.
Im gleichen Zeitraum hat sich eine Anhebung der Arbeitsbezugspreise für Erdgas um netto
0, 114 Cent/KWh ergeben. Damit liegt die zum 1. Oktober 2005 vorgenommene Arbeits-
preiserhöhung um netto 0,014 Cent/KWh unter dem Anstieg der Bezugskonditionen.

Saarbrücken, den 17. Oktober 2005
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
WirtschaftsprüfungsgeseIIschaft

0.0424078.001
__________________________________________
Ende Auszug

Gruss aus der Pfalz
ManfredD

ManfredD:
@Cremer

Galt dies mir?

war mir so von dem Forumsmitglied mitgetielt worden, dass er seinerzeit die schriftliche \"Verzichtserklärung\" gesehen hätte

Nun, letztlich kann man sich nur sicher sein, wenn man persönlich ein solches Schriftstück gesehen hatte. ____________________________________________
Was ist mit Verzichtserklaerung gemeint ?

Mittlerweile habe ich die Zusage meiner Rechtschutzversichung zur Kostenuebernahme einer anwaltlichen Beratung.
Habe einer Rechtsanwaeltin aus der Liste der Energieverbraucher meine Unterlagen zur Verfuegung gestellt. Sie wird diesen Fall weiter bearbeiten.

Ihnen Hr. Cremer moechte ich nochmals ausdruecklich danken - Ihr Beitrag war der einzige, der hier zu meinem Thema kam. Scheinbar ist der Fall rechtlich nicht sehr interessant :-(

RR-E-ft:
@ManfredD

Nachdem nunmehr das Urteil des BGH vom 13.06.2007 mit Gründen vorliegt, stellt sich zunächst die Frage, ob man selbst Tarifkunde ist und deshalb ein gesetzliches Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB besteht.

Besteht kein solches Recht, waren die Erhöhungen unzulässig.


Besteht hingegen ein solches Recht bedarf es weiterer Prüfungen.

Unklar ist, ob die Angaben zu den Bezugskostensteigerungen zutreffen, was man bestreiten kann.

Weiter unklar ist, ob und  inwieweit Bezugskostensteigerungen durch Kosteneinsparungen und -senkungen an anderer Stelle ganz oder teilweise ausgeglichen werden konnten, was man mit Nichtwissen bestreiten kann.

Demnach ist weiter unklar, ob der Lieferant überhaupt zu Gaspreiserhöhungen berechtigt war und falls er zu einseitigen Erhöhungen berechtigt gewesen sein sollte, ob diese einseitigen Erhöhungen jeweils angemessen waren.

Juristisch interessanter ist ein solcher Fall nun einmal nicht.

Zeus:
@ ManfredD

Sie haben sich viel Mühe gegeben. Auch die Gutachten der PwC bis 17. Oktober 2005 waren mir bekannt. Sie hatten aber geschrieben: \"Habe die Jahresabrechnungen 2005/2006 und 2006/2007 entsprechend gekürzt. Nach jedem Schreiben wurde mir ein Gutachten der PwC vorgelegt\". Ich hatte Ihnen gegenüber erwidert, dass diese Gutachten ab 1. Januar 2006 von AC Christies&Partner Gmbh erstellt wurden. Ich verstehe nicht inwiefern Ihre Erwiderung meine Aussage widerlegen soll.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln