Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Neue Vertragsangebote
DeepDiver01:
Hallo, ich habe heute den 3. Brief von RWE Rhein-Ruhr erhalten (Einschreiben Einwurf!). Mir wird mitgeteilt, dass ich noch einmal die Chance habe den neuen Sondervertrag Erdgas Optimo Maxi zu unterschreiben. Falls nicht bis zum 22.09.2007 meine Unterschrift folgt, wird mein bestehender Sondervertrag von 1990 zum 31.10.07 gekündigt und (automatisch) die Versorgung ab dem 1.11.07 zu den neuen (vorliegenden) Vertragsbedingungen fortgeführt wird (das wäre ja Sondervertrag und nicht Grundversorgung!).
Da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, wie §115 EnWG (Bestehende Verträge) hier genau zu verstehen ist? Müssen alle Verträge (egal wie lange die Restlaufzeit ist) an die neuen Bedingungen angepasst werden (d.h. RWE hätte grundsätzlich Recht?!)? Kann mir das mal jemand mit juristischem Sprachverständnis erklären?
Ich habe für mich jetzt die Erkenntnis: Es ist für mich egal, ob ich unterschreibe oder nicht, da eine Kündigung meines alten Vertrages ausgesprochen wurde (was lt. alten AGBs auch möglich ist).
Kann ich meinen Widerspruch nach §315 BGB überhaupt aufrecht erhalten (zur Kenntnis hat RWE meinen Widerspruch ja genommen)? Bisher hat RWE ja keine rechtlichen Schritte eingeleitet, sondern meine Kürzung „hingenommen“.
Hat sonst schon jemand das dritte Schreiben erhalten? Wie darauf reagiert?
Fidel:
Verivox
bjo:
--- Zitat ---Original von DeepDiver01
Hallo, ich habe heute den 3. Brief von RWE Rhein-Ruhr erhalten (Einschreiben Einwurf!). Mir wird mitgeteilt, dass ich noch einmal die Chance habe den neuen Sondervertrag Erdgas Optimo Maxi zu unterschreiben. Falls nicht bis zum 22.09.2007 meine Unterschrift folgt, wird mein bestehender Sondervertrag von 1990 zum 31.10.07 gekündigt und (automatisch) die Versorgung ab dem 1.11.07 zu den neuen (vorliegenden) Vertragsbedingungen fortgeführt wird (das wäre ja Sondervertrag und nicht Grundversorgung!).
Da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, wie §115 EnWG (Bestehende Verträge) hier genau zu verstehen ist? Müssen alle Verträge (egal wie lange die Restlaufzeit ist) an die neuen Bedingungen angepasst werden (d.h. RWE hätte grundsätzlich Recht?!)? Kann mir das mal jemand mit juristischem Sprachverständnis erklären?
Ich habe für mich jetzt die Erkenntnis: Es ist für mich egal, ob ich unterschreibe oder nicht, da eine Kündigung meines alten Vertrages ausgesprochen wurde (was lt. alten AGBs auch möglich ist).
Kann ich meinen Widerspruch nach §315 BGB überhaupt aufrecht erhalten (zur Kenntnis hat RWE meinen Widerspruch ja genommen)? Bisher hat RWE ja keine rechtlichen Schritte eingeleitet, sondern meine Kürzung „hingenommen“.
Hat sonst schon jemand das dritte Schreiben erhalten? Wie darauf reagiert?
--- Ende Zitat ---
Wiederspruch zur Kenntnis nehmen ist das eine, ein Sondervertrag ist das andere!
Nach vielem Lesen hier gehe ich davon aus das
- mit Unterschrift unter den Sondervertrag dein bisheriger Einspruch quasi
gestoppt ist und man sich nur noch um den bisher nicht gezahlten Betrag streitet.
- ein neuer Einspruch ist erst dann wieder möglich wenn der Preis ab neuem Sondervertrag wieder erhöht wird.
- zu klären ist erstmal ob du bisher schon Sondervertragskunde oder Tarifkunde bist.
-- bist du Tarifkunde dann ist nix mit Kündigung seitens RWE, Vertragsanpassung reicht
-- bis du schon Sondervertragskunde muß rechtswirksam mit Unterschrift gekündigt werden.
kira:
--- Zitat ---Original von DeepDiver01
Hallo, ich habe heute den 3. Brief von RWE Rhein-Ruhr erhalten (Einschreiben Einwurf!). Mir wird mitgeteilt, dass ich noch einmal die Chance habe den neuen Sondervertrag Erdgas Optimo Maxi zu unterschreiben. Falls nicht bis zum 22.09.2007 meine Unterschrift folgt, wird mein bestehender Sondervertrag von 1990 zum 31.10.07 gekündigt und (automatisch) die Versorgung ab dem 1.11.07 zu den neuen (vorliegenden) Vertragsbedingungen fortgeführt wird (das wäre ja Sondervertrag und nicht Grundversorgung!).
Da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, wie §115 EnWG (Bestehende Verträge) hier genau zu verstehen ist? Müssen alle Verträge (egal wie lange die Restlaufzeit ist) an die neuen Bedingungen angepasst werden (d.h. RWE hätte grundsätzlich Recht?!)? Kann mir das mal jemand mit juristischem Sprachverständnis erklären?
Ich habe für mich jetzt die Erkenntnis: Es ist für mich egal, ob ich unterschreibe oder nicht, da eine Kündigung meines alten Vertrages ausgesprochen wurde (was lt. alten AGBs auch möglich ist).
Kann ich meinen Widerspruch nach §315 BGB überhaupt aufrecht erhalten (zur Kenntnis hat RWE meinen Widerspruch ja genommen)? Bisher hat RWE ja keine rechtlichen Schritte eingeleitet, sondern meine Kürzung „hingenommen“.
Hat sonst schon jemand das dritte Schreiben erhalten? Wie darauf reagiert?
--- Ende Zitat ---
wir haben das dritte Schreiben auch erhalten.
Da wir nie einen Sondervertrag
-es wurde überhaupt kein Vertrag abgeschlossen, der Vertrag ist wohl mit Abnahme des Gases automatisch zustande gekommen-
mit RWE abgeschlossen haben, dachte ich bisher immer, ich wäre Tarifkunde in der Grundversorgung.
RWE ist ja unser Grundversorger und hat immer nur folgende Tarife angeboten:
bis 5500kw Optimo mini
ab 5500 kw Optimo maxi.
Ich habe mir jetzt mal alle alten Jahresabrechnungen angesehen.
Bis einschließlich 2000 steht auf der Rechnung: Gas nach Sondervertrag,
ab 2001 : Jahresrechnung RWEnaturgas Optimo maxi ( ein Sondervertrag ist hier nicht erwähnt).
ab 2005: Ihr Gaspreis RWE Erdgas Optimo mini/maxi setzt sich zusammen aus:
Der ermittelte Energieverbrauch wurde im Rahmen der Rechnungserstellung nach der günstigsten Preiskategorie innerhalb Ihres Vertrages abgerechnet.
Ich als Laie und Nichtjurist blicke durch den Paragraphendschungel nicht durch.
Was für ein Kunde bin ich denn jetzt?
berghaus:
Ich habe am 08.08.07 den neuen Vertrag unterzeichnet und auf dem Vertrag handschriftlich im ersten Satz eingefügt:.....wird\"unter dem Vorbehalt der ergänzenden Anmerkungen v.08.08.07 auf der Rückseite dieses Vertrages\" vereinbart.
Auf der Rückseite des Vertrages befindet sich dann ein Schreiben mit folgendem Text
\"Ich habe den neuen Vertrag nur aus wirtschaftlichen Gründen unterschrieben und behalte mir alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag vor.
Ich widerspreche schon jetzt einer Abrechnung auf der Grundlage der im Preisblatt (Stand 01.11.2007) genannten Preise, weil ich diese nach einer ungeheuren und ungerechtfertigten Preissteigerung in Höhe von 52 % in nur drei Jahren trotz der vorgesehenen geringfügigen Preissenkungen nach wie vor für unbillig (§ 315 BGB) halte und fordere Sie auf, der Abrechnung im Juni 2008 angemessene Preise zugrunde zu legen.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich bei einem Rechtstreit im Zusammenhang mit dem alten und/oder dem neuen Vertrag nicht auf Verschlechterungen meiner Rechtsposition berufen, die aus den Bestimmungen des neuen Vertrages resultieren.\"
Zunächst bekam ich die Aufforderung, den Vertrag noch mal ohne Zusätze zu unterschreiben. Siehe mein (berghaus) Beitrag vom 29.08.07.
Jetzt kam mit Datum vom 30.08.07 ein Schreiben der RWE mit Bezug auf mein Schreiben vom 08.08.07 mit folgendem Inhalt:
\"S.g.H..;wir gehen davon aus, dass Sie Ihren erklärten Vorbehalt hinsichtlich unserer Preisgestaltung (§315 BGB) auch für den neuen Vertrag aufrecht erhalten. Daher nehmen wir diesen - ohne rechtliche Anerkennung- zur Kenntnis. Sie brauchen uns dazu kein weiteres Schreiben zukommen zu lassen.
MfG RWE ...
Jetzt weiss ich nicht, ob die RWE damit alle meine Vorbehalte anerkannt hat oder ob es besser ist, den Vertrag zu widerrufen mit ebenso ungewisser Zukunft.
Mir kommt es nämlich hauptsächlich darauf an, den neuen Anfangspreis als unbillig zu rügen und später nicht auf diesen festgenagelt zu werden.
Ich möchte wirklich wissen, ob die Energieversorger wirklich versuchen, Gaspreisrebellen mit windigen juristischen Tricks auszuhebeln und sich damit auf die Ebene der Internetabzocker wie genealogie.de, willst Du wissen wie alt Du wirst und co. begeben haben. Immerhin bekommt man noch höfliche und freundlich gehaltene Schreiben und keine Drohungen von Inkassobüros und -anwälten.
berghaus
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