Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Neue Vertragsangebote

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RR-E-ft:
RWE bietet neue Verträge an

Kunden sollten solche Verträge mit Ölpreisbindung nicht abschließen.

Zum einen kommen die Bedingungen der GasGVV automatisch zur Anwendung, ohne dass es eines schriftlichen Vertrages bedarf.

Zum anderen ist die Ölpreisbindung kein Vorteil, sondern ein Nachteil.

Zudem muss das Unternehmen seine Preise bei sinkenden Beschaffungs- und Netzkosten sowieso absenken, möglicherweise schon vor dem 01.November 2007, weil die Preise jetzt schon zu hoch sind.

Gesunkene Netzkosten infolge der Regulierung müssen an alle Kunden weitergegeben werden. Man sollte deshalb die geforderten Preise insgesamt als unbillig rügen und geltend machen, dass fast überall schon die Erdgaspreise abgesenkt wurden.


Es hat sich gezeigt, dass eine solche Ölpreisbindung zu einem übermäßigen Anstieg der Erdgaspreise im Vergleich zu den Erdgasimportpreisen zu Laten der Letztverbraucher führt.

Zudem ist in solchen Verträgen immer eine Preisuntergrenze enthalten, ab welcher der Erdgaspreis den Heizölpreisen nicht nach unten folgt, vorprogrammierte Einbahnstraßenproblematik.

Es ist deshalb Vorsicht geboten.

Wer solche Verträge abschließt, kann sich nicht mehr auf eine Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen berufen, weil eine wirksame Preisgleitklausel nach der Rechtsprechung des BGH eine Billigkeitskontrolle ausschließt.

BGH: Preisgleitklausel schließt Billigkeitskontrolle aus !

Deshalb: Preissenkung ohne neue Verträge fordern.

bjo:
hallo,

steht heute auch in der Dorstener Presse

- mein Preis aktuell 5,83 ct / kwh
- Senkung um 0,15 ct / kwh
- Senkung um weitere 0,25 ct / kwh bei Sondervertrag und mehr als 10.000 kwh / Jahr

= > 5,43 ct / kwh
zum Vergleich der aktuelle Preis Stadtwerke Ahaus (ca. 60 km entfernt)
= > 4,59 ct / kwh

Fazit für mich
- Schreiben ungeöffnet incl. neuem Wiederspruchsschreiben bei der RWE in Dorsten abgeben !

DeepDiver01:
Ich habe nach meinem Urlaub nun das zweite (sehr) freundliche Vertragsangebot im Briefkasten gehabt. Im Anschreiben geht man sogar auf meinen Wiederspruch nach § 315 BGB ein (... zur Kenntnis genommen ... ohne Rechtsanerkenntnis ...).

Was mich allerding stört ist der folgende Absatz bei den \"Erklärungen\":


--- Zitat ---Original von RWE Rhein-Ruhr
Was geschieht, wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben?

Dann werden wir Sie erneut dazu auffordern. Sollte weiterhin keine Unterschrift durch Sie erfolgen, werden wir Ihren bisherigen Vertrag beenden und die Gaslieferung zu den Bedingungen des beigefügten Vertrages fortführen.

--- Ende Zitat ---

Hat schon jemand auf diese netten Briefe von RWE geantwortet? Gibt es ggf. ein schönes Musterschreiben?

Habe zwar einige Einträge zu diesem Thema gefunden, aber kein \"Muster\" gesehen.

Gruß

JF

Cremer:
@DeepDiver01,

entwerfen Sie doch mal ein Muster und stellen es hier rein. 8)

Sofern ein Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde, braucht man keinen Neuen.

Die RWE versuchen die Kunden zu locken mit dem Verweis, dass den Kunden \"mehr Rechte\" bei GasGVV zustehen. :rolleyes:

DeepDiver01:
Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, da ich aber die rechtlichen Grundlagen nicht wirklich kenne,  besteht die Gefahr, dass mein \"Muster\" nur als schlechtes Beispiel dienen könnte, statt wirklich ein wirksamer Wiederspruch zu sein ;).

Außerdem bin ich ja nicht der erste zu diesem Thema und wollte gerne mal hören was die anderen Mitstreiter bisher unternommen haben.

Ich finde das Vorgehen von RWE eine Unverschämtheit, da sie ja tatsächlich mit der Unwissenheit der Kunden rechnen.

Kann RWE den den jetztigen Vertrag quasi \"automatisch\" ohne meine Zustimmung auf die neuen Bedingungen umstellen bzw. ggf. die Lieferung nach dem alten Vertrag \"einstellen\" bzw. was wäre eine wirksame Kündigung durch RWE?

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