Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Neue Vertragsangebote
bjo:
hallo,
gerade in der Verbraucherzentrale hier in Dorsten gewesen !
Die rieten mir dazu zu unterschreiben mit dem Zusatz.
\"Ich unterschreibe den neuen Vertrag nur aus wirtschaftlichen Gründen und behalte mir alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag vor\"
Grund: die drohende Kündigung durch RWE
in den Unterlagen die die Verbraucherzentrale mir mitgegeben hat steht aber drin das Kunden die
- vor dem 13. 06.20005 den Liefervertrag abgeschlossen haben
und nicht Sonderkunden sind gar nicht gekündigt werden dürfen!
Gerade mal gekuckt
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/gas/property=Data/id=228774/dl-grundversorgung3.pdf
Preis Grundtarif: 6,0719 Cent / KWH
derzeitiger Preis: 5,83 Cent / KWH
angekündigter Preis: 5,49 Cent / KWH
Mein Wiederspruchspreis: 3,54124 Cent / KWH incl. MWSt = 4,214 Cent / KWH
PS: ich hab mich unter einem anderen Namen an die Hotline gewandt und
gefragt was für ne Art Kunde ich mit 45000 KWH bin.
Die sagten wiederum \"Sondervertragskunde\".
Ich habe einen alten \"Evivo\" Vertrag meines Vaters der vorher Anschlußinhaber war übernommen durch Angabe meiner Adresse.
Verträge mit gesonderten Konditionen wurden nie unterschrieben.
Ich wurde nur durch den gestiegenen Verbrauch in die Klasse \"max plus\"
eingestuft.
Was ist nun richtig, wie soll ich weiter verfahren?
AnJo:
Hallo,
auch ich habe heute ein neues Vertragsangebot von der RWE erhalten.
Sondervertrag
Verbrauchspreis netto 4,73 Cent/kWh
Grundpreis netto 108,00 Euro/Jahr
Im Anschreiben folgender Zusatz:
--- Zitat ---Wir möchten zukünftig alle Kunden nach dem neuem Gesetz und neuer Verordnung beliefern. Deshalb werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§§115, 116 des Energiewirtschaftsgesetzes) -falls erforderlich- Ihren bisherigen Vertrag in die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung (§ 36 des Energiewirtschaftsgesetzes) überführen. Die Bedingungen und Preise der
Grundversorgung können Sie auch im Internet unter http://www.rwe.com einsehen.
--- Ende Zitat ---
Demnach bin ich dann auch Sondervertragskunde zu folgenden Konditionen:
Verbrauchspreis netto 4,99 Cent/kWh netto
Grundpreis netto 150,00 Euro/Jahr
In dem Anschreiben wird mein Einspruch nach §315 BGB - ohne rechtliche Anerkennung- zu Kenntnis genommen.
Ich zahle zur Zeit nach meinem Einspruch von 08/2004 einen Verbrauchspreis von 3,47 Cent/kWh netto bei einem Grundpreis von 150 Euro/kWh netto.
RWE ist und war in meinem Gebiet Grundversorger ohne Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.
Ob ich immer schon Sondervertragskunde war, kann ich nicht sagen.
Wenn ich schon von Seiten der RWE \"Zwangsüberführt\" werde in einen neuen Sondervertrag, kann ich dann nicht gleich den neuen Vertrag unterschreiben, und dabei gleichzeitig auf die Aufrechterhaltung meines Einspruchs von 2004 verweisen ?
Ich hätte mir zumindest dann den niedrigeren Grundversorgungspreis von 108,00 Euro/Jahr gesichert.
Gruß
AnJo
bjo:
Zwangsüberführt!
ich werden den Termin verstreichen lassen und anschließend denen ein Schreiben übermitteln in dem ich die auffordere mir ein Gerichtsfestes Schreiben vorzulegen aus dem hervorgeht das ich Sondervertragskunde bin!
Cremer:
@AnJo,
--- Zitat ---Ob ich immer schon Sondervertragskunde war, kann ich nicht sagen.
--- Ende Zitat ---
Grundlage ist zu aller erst, dass man feststellt, welchen Vertrag man hat und dass alle Vertragsunterlagen einem vorliegen.
Zur Vertragsunterzeichnung gehören immer zwei, deshalb gibt es keine einseitigen \"Zwangüberführungen\"
Die Änderung von AVBGasV zu GasGVV bedarf keinen neuen Vertrag, sondern nur Ergänzungen.
bjo:
--- Zitat ---Original von Cremer
@AnJo,
--- Zitat ---Ob ich immer schon Sondervertragskunde war, kann ich nicht sagen.
--- Ende Zitat ---
Grundlage ist zu aller erst, dass man feststellt, welchen Vertrag man hat und dass alle Vertragsunterlagen einem vorliegen.
Zur Vertragsunterzeichnung gehören immer zwei, deshalb gibt es keine einseitigen \"Zwangüberführungen\"
Die Änderung von AVBGasV zu GasGVV bedarf keinen neuen Vertrag, sondern nur Ergänzungen.
--- Ende Zitat ---
damit werden viele RWE Kunden ihre Probleme haben!
wenn man sich die Homepage anschaut
gibts nach Verbrauch gestaffelte Tarife ohne Bezeichnung Sondervertrag
und es gibt
nach Verbrauch gestaffelte Tarife mit dem Hinweis Grundtarife
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