Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB Schreiben n. BGH Urteil
eislud:
@Cremer
Es gibt für die Grundversorgung von Haushaltkunden keinen Bezug zu einer Verbrauchsgrenze von 10.000 kWh. Die Verbrauchsmenge ist hier völlig unerheblich.
Wenn es sich nicht um einen Haushaltskunden handelt, sondern etwa um einen gewerblichen Kunden oder ähnliches, dann, und nur dann, gibt es in der Grundversorgung eine Verbrauchsgrenze von 10.000 kWh im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit.
Verbraucht der Gewerbetreibende auch noch Mengen im Rahmen seines Haushaltes, wie das zum Beispiel bei Landwirten der Fall ist, dürfte sich diese Verbrauchsgrenze von 10.000 kWh meines Erachtens auch nur auf den Anteil der gewerblichen Verbrauchsmengen beziehen. Das heißt, selbst wenn es sich nicht um einen Haushaltskunden handelt, muss die Verbrauchsgrenze von 10.000 kWh noch nicht zum tragen kommen.
Auf jedenfall dürfte diese Verbrauchsgrenze keine treffsichere Unterscheidung für Tarif- und Sondervertragskunden darstellen.
Bitte vielleicht den § 3 Ziffer 22 EnWG nochmal überdenken oder, wie man hier zu schreiben pflegt - mehrmals laut und langsam lesen. :D
Gruss eislud
flupo:
--- Zitat ---Original von jpo312
Gibt es schon ein Standarschreiben welches wir verschicken sollten? Das alte passt ja jetzt nicht so ganz.
Ein einheitliches Auftreten wäre nicht schlecht.
--- Ende Zitat ---
Würde ich auch begrüssen !!!
noedl:
...auf jeden Fall: widersprechen-widersprechen-widersprechen
das rät auch die Verbraucherzentrale Bayern - guckst Du hier:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ118362971813510/link328252A.html
eislud:
Auf das Schreiben des Versorgers muss nicht geantwortet werden. Einheitlich Auftreten kann einfach heißen weiterhin nicht zu zahlen. :)
Wer Spaß dabei hat etwas mit seinem Versorger zu zanken, was ich durchaus nachvollziehen kann, der dürfte auch um etwas Arbeit für ein angemessenes Schreiben nicht herumkommen. Ein solches Schreiben könnte er dann dem Forum zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich kann aber auch in diesem Fall der Musterbrief hier vom Bund der Energieverbraucher verwendet werden. Eine Auseinandersetzung mit den Punkten aus dem Schreiben des Versorgers würde ich nicht einfließen lassen. Unter Umständen schreibt man hier Dinge, die einem später zum Schaden gereichen können, schließlich sind die meisten von uns, mich eingeschlossen, im Thema nicht unbedingt wirklich umfänglich bewandert.
Vielleicht könnte man die Zeit für ein solches Schreiben auch viel sinnvoller nutzen, wie Kaffee und Kuchen. :D
Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.
Gruss eislud
manni12:
Ich habe wie alle anderen \"Erdgas-Rebellen\" auch das neue Schreiben von ESB mit verschiedenen Gutachten über die Billigkeit der vergangen Preiserhöhungen erhalten
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