Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB Schreiben n. BGH Urteil

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noedl:
Meiner Meinung nach ist endgültig noch gar nichts geklärt. ESB versucht lediglich die Unsicherheit auszunutzen und mit angekündigten Mahnungen zu versuchen, einige Verweigerer wieder zu braven Zahlern zu machen - die dadurch auch das aktuelle Preismodell akzeptieren. Ich mache da nicht mit! Soll mich ESB doch verklagen...wegen knapp 400 Euro (+ Differenz aus der Jahresabrechnung 2006/07) - kann mir nicht vorstellen, dass die den Aufwand betreiben. Und wenn ich mich jetzt dadurch einschüchtern lasse habe ich später ggf. keine Möglichkeit mehr, irgendetwas in Frage zu stellen. Jetzt warte ich mal die neue Jahresabrechnung ab, kürze diese entsprechend auf den Stand von 2005 - und dann schau\'mer\'mal!  8)

oerni:
Hallo,

Danke ESG-Rebell für Deine ausführliche Beschreibung.

Finde trotzdem, die BGH Richter leben auf dem Mond, dort herrscht Schwerelosigkeit und es ist alles viel leichter zu verwirklichen.

Ich für mich habe bereits eine Entscheidung getroffen, ich habe der ESB geschrieben und werde weiterhin kürzen.


Vielleicht kann mal einer noch den Unterschied zwischen Tarif- und Sondervertragskunde (Gas) erläutern.

Danke und schönen Tag

eislud:
@oerni

Bei einem Tarifvertrag ist man Kunde in der Grundversorgung. Es gilt der Allgemeine Grundversorgungstarif des Grundversorgers, den ein jeder Grundversorger bereitstellen muss und zu dem er jeden Haushaltskunden versorgen muss.

Ist man nicht in der Grundversorgung, ist man Sondervertragskunde bzw. Kunde außerhalb der Grundversorgung.
Ist man also in einem anderen Tarif, als dem Allgemeinen Grundversorgungstarif des Grundversorgers, ist man Sondervertragskunde.
Dazu ist es auch nicht zwingend notwendig, einen schriftlichen Vertrag mit dem Grundversorger zu schliessen. Vielfach ist man auch deshalb schon Sondervertragskunde, weil man sich zu Begin seiner Versorgung in den günstigsten Tarif hat einstufen lassen, der dann gewöhnlich nicht der Allgemeine Grundversorgungstarif ist.

Diese Unterscheidungsmöglichkeit sollte meines Erachtens in den meisten Fällen ausreichen.

Gruss eislud

jpo312:
Gibt es schon ein Standarschreiben welches wir verschicken sollten? Das alte passt ja jetzt nicht so ganz.

Ein einheitliches Auftreten wäre nicht schlecht.

Cremer:
@eislud,

Na wo bleibt denn der Bezug zur´Grenze von 10.000kWh? :D

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