Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB Schreiben n. BGH Urteil
eislud:
@flupo
Nein, Sie hatten nachträglich Ihr Posting verändert und das Zitat und die Frage eingebaut. ;)
Und Nein, Gutachten, beauftragt vom Versorger reichen regelmäßig nicht aus.
Gruss eislud
oerni:
Hallo Zusammen,
nachdem sich heraus stellt, dass ESB in diesen Tagen allen Verweigeren Ihre Mahnung verschickt, stelle ich mal eine Gewissensfrage:
Wollen wir weiterhin nicht zahlen oder uns dem Druck beugen?
Ich bin der Meinung hart bleiben, weiterhin kürzen, auf den Stand von 2004/2005.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von oerni
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Nein, sind sie nicht. Der Senat folgte dem Argument des GVU, dass Altkunden indirekt vom Substitutionswettbewerb bei Neukunden profitieren; ebenfalls, weil der Gaskunde dies wohl nicht hinreichend bestreiten konnte.
--- Ende Zitat ---
Aber hallo,
wieso profitiere ich davon, wenn mir der Gaspreis zu hoch erscheint, kann ich doch nicht schnell mal eine Ölheizung einbauen und beim nächstenmal eine Hackschnitzelheizung.
--- Ende Zitat ---
Altkunden sind diejenigen, die sich bereits für eine Energieart entschieden haben und nicht ohne erhebliche Kosten wechseln können.
Neukunden sind diejenigen, die gerade neu bauen oder ihre Heizung sanieren müssen und folglich frei (was immer das heisst, s.u.) wählen können.
Neu- und Altkunden werden jedoch zu denselben Tarifen beliefert. Führt eine Ablehnung von Erdgas durch Neukunden zu einem Preisdruck auf die Erdgastarife, so profitieren davon auch die Altkunden. Dies ist mit \"indirekt\" gemeint.
So weit die Theorie.
Diese funktioniert und das Argument sticht, wenn es einen funktionierenden, durch Preiswettbewerb dominierten einheitlichen Wärmemarkt gibt.
Deshalb reden die GVU diesen auch ständig herbei.
Aber: Mit Gas werden 48% aller Wohnnungen beheizt, mit Öl 31%; macht zusammen 79%.
Diese beiden wichtigsten Energieträger sind zumindest bei den Vorlieferanten immer noch durch die Heizölpreisbindung gekoppelt; konkurrieren also gerade nicht über ihren Preis.
Wechseln Gaskunden frustriert zu Öl, so erhöht dies die Nachfrage und damit den Preis von Öl und über die Kopplung auch den Preis von Gas!
Andere Energiequellen, also Strom aus erneuerbaren Energien oder Kernkraft, Kohle, Öl und Holz müssen jeweils in einer solchen Menge vorhanden sein, dass sie die 48% Energiebedarf der Gaskunden decken könnten. Nur dann kann der Substitutionswettbewerb überhaupt theoretisch preisgetrieben sein.
Heizen mit Strom - wenn er aus fossilen Energieträgern hergestellt wird - hat aufgrund der doppelten Wandlung (Wärme - Strom - Wärme) einen besonders schlechten Wirkungsgrad. Daher kann eine Stromheizung technologisch bedingt gar nicht mit Öl, Gas, Kohle oder Holz preislich konkurrieren; sie muss immer teurer sein.
Zwei Hauptgründe für den Erfolg von Erdgas liegen in
[list=*]
[*]einem Anschlusszwang dort, wo Gasnetze verlegt worden sind
[*]technische Vorzüge in Form von nicht benötigtem Platz für Öltanks oder Kohlebunker und verfügbaren effizienten Gasbrennwertanlagen.
[/list=*]
Auch ein denkbarer Wechsel zu Holz ist nicht jedem frei preisgetrieben möglich.
Wollen viele Kunden einer Gemeinde ihre Feuerstellen auf Holz umrüsten, so kann es ihnen passieren, dass die Gemeinde ihnen dies aufgrund der zu erwartenden Feinstaubbelastung verbietet. Dieses Argument stammt übrigens von Herrn Gottschalk, Geschäftsführer der Firma Enersys ;)
Ausserdem - wie hoch ist der Anteil der Neukunden am Gesamtbestand überhaupt?
Wenn nur 1% aller Wohnungen jährlich saniert werden (ich kenne die Zahl nicht), können die GVU dann nicht eine Beeinträchtigung des Neukundengeschäfts hinnehmen, wenn das Altkundengeschäft dafür gigantische Gewinne abwirft?
Sicherlich ja, solange keine ernsthafte Konkurrenz vorhanden ist.
Gruss,
ESG-Rebell
flupo:
@oerni
bin grundsätzlich Deiner Meinung, aber meine Einschätzung beim bisher Geposteten im Forum ist eher es herrscht grosse Unsicherheit.
@eislud
in den Gutachten der Versorger wird auf die Steigung der Einkaufspreise im Vergleich zur Preisanhebung des Versorgers abgehoben.
Warum reicht dies nicht aus?
elmex:
Ein Gutachten des Versorgers ist im Prozess immer ein Parteigutachten, dessen Verwertung man sich als Gegner einfach widersetzen kann (also bestreiten).
Sodann muss die entsprechende Frage -sofern beweiserheblich ist ob beispielsweise nur gestiegene Bezugskosten weitergegeben werden- vom Gericht auf Antrag mittels eines neutralen Beweises (Gutachter...) geklärt werden.
Dabei muss dann die beweispflichtige Partei (inb einem solchen Fall wohl der Versorger) irgendwelche Unterlagen rausrücken, die das Vorgebrachte belegen. Auch diese Unterlagen können selbstvertändlich wieder inhaltlich substantiiert bestritten werden.
Für dieses Procedere gibt es Anwälte, die sich mit den Spielregeln des Zivilprozesses bestens auskennen.
Aus der Erinnerung ist mir allerdings nicht bekannt, wann ein Versorger diesen Schritt jemals gegangen wäre. Zumal nun endlich eindeutig ausgesprochen wurde, dass § 315 BGB unumstritten Anwendung findet.
Insofern gibt es für mich nur eine Devise: Weitermachen !
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