Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB Schreiben n. BGH Urteil
eislud:
@oerni
Hier der Link zum Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger vom Bund der Energieverbraucher.
Der BGH vertritt laut Pressmeldung die Meinung, dass es einen Substitutionswettbewerb zwischen den einzelnen Energiearten gibt. Ist die eine Energieart günstiger, wie zum Beispiel bis vor kurzem Holzpellets oder auch Brennholz, passen sich die Preise der unterschiedlichen Energiearten einander an.
Zumindest stimmt es wohl, das es nicht lange dauert, bis die günstigeren Energiearten bis auf die Preise der restlichen aufschließen oder sogar darüber hinausschießen, weil die Nachfrage eben zu groß wird, und man auch schlecht wieder wechseln kann.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass ein solcher Substitutionswettbewerb mir in erkennbarem Maße zu einem wirksamen Wettbewerb gereicht.
In diesem, wie auch in anderen Punkten, wurde es dem BGH sehr leicht gemacht. Ich habe im Moment keinerlei Informationen, dass etwa die unterlegene Seite gegen diese Auslegung eines Substitutionswettbewerbes vorgegangen wäre.
Das gleiche gilt auch für die Gutachten der Wirtschaftsprüfer.
Im Zivilrecht gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Wird ein Punkt der Gegenseite nicht beanstandet, muss der Richter dies auch nicht tun - so weit zumindest mein Verständnis.
Deshalb würde ich auch meinen, dass es vielleicht nicht allzulange dauern wird, bis dieser Punkt der BGH-Entscheidung eine andere Auslegung erfahren wird, sofern er denn letztlich überhaupt in die Urteilsbegründung Eingang finden wird.
Deshalb sollten wir vielleicht die Urteilsbegründung abwarten.
Gruss eislud
Cremer:
@Mainburg,
@oerni,
@jpo312,
Zunächst gilt es abzuwarten, was die Urteilsbegründung sagen wird.
Sodann lesen Sie bitte die Pressemitteilung des BGH. Im Absatz 2, Satz 3 steht: \"Der Kunde ist Tarifkunde\"
Ich gehe davon aus, dass wir alle hier Sondervertragskunden sind.
Tarifkunde ist man, wenn man nicht mehr als 10.000 kWh pro Jahr verbraucht. :D
flupo:
Ich habe auch dieses ESB Schreiben heute erhalten ...
Dort wird aber auch Druck gemacht man soll bis 15.7. spätestens bezahlen, ansonsten wird Verzugsschaden geltend gemacht.
Ich habe seit 01.07.2005 Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt (derzeitige Kürzung in Summe 218 Euro).
Soll man dem Schreiben nun antworten mit dem Hinweis auf die ausstehende Urteilsbegründung oder was empfiehlt der Bund der Energieverbraucher?
--- Zitat ---\"Begründet der Versorger die Preiserhöhungen ausschließlich mit gestiegenen Einkaufspreisen und weist er dies nach, werden solche Verbraucher die nachgewiesenen Preissteigerungen wohl zahlen müssen.\"
--- Ende Zitat ---
Gelten diese PWC-Bescheingiungen als solche Nachweise?
Gruss
Wolfgang Renner
eislud:
@Cremer
--- Zitat ---Tarifkunde ist man, wenn man nicht mehr als 10.000 kWh pro Jahr verbraucht.
--- Ende Zitat ---
Bitte zukünftig im richtigen Forum posten.
Das gehört ins Forum \"Jokes\". :rolleyes:
@flupo
Wie @ESG-Rebell bereits weiter oben gepostet hat: Konsequenzen aus dem BGH-Urteil vom Bund der Energieverbraucher.
Gruss eislud
flupo:
--- Zitat ---
@flupo
Wie @ESG-Rebell bereits weiter oben gepostet hat: Konsequenzen aus dem BGH-Urteil vom Bund der Energieverbraucher.
Gruss eislud
--- Ende Zitat ---
Ich habe dieses Statement \"Konsequenzen aus dem BGH-Urteil vom Bund der Energieverbraucher\" ja zitiert verbunden mit einer Frage???
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