@berghaus
Vermutungen und Spekulationen sind nicht angebracht und müßig. Wenn man sich umfassend darüber unterhalten möchte, was man
sich alles vorstellen kann (oder auch nicht) und was man
alles glaubt (oder auch nicht), gehe man zu einem Anwalt oder sonst wohin, wo man meint, dass einem dafür
ein Ohr geschenkt wird.

Wenn man einen bestehenden Vertrag - egal ob Sondervertrag oder Grundversorgungsvertrag -
kündigt, besteht gar kein Vertrag und man ist kein Kunde des bisherigen Vertragspartners mehr, hat auch keinen vertraglichen Anspruch auf Lieferungen. Das ist nicht anders wie bei einem Zeitschriften - Abo. Logisch. Das weiß eigentlich auch jeder.
Einen vertraglichen Lieferanspruch hat man nach Kündigung erst wieder, wenn ein
neuer Vertrag - ob Sondervertrag oder Grundversorgungsvertrag - abgeschlossen wird.
Wird also
kein neuer Vertrag abgeschlossen, ist der Versorger nicht zur
vertraglichen Lieferung verpflichtet, der Nichtmehr- Kunde nicht zur Zahlung
vertraglicher Entgelte. Auch logisch.
Kennt man ja auch schon vom Zeitschriften- Abo oder vom Telefon- Vertrag. Wer seinen Vertrag mit der Telekom kündigt, dessen Telefon bleibt fortan stumm und tutet nicht mehr. Wer das nicht glaubt, probiert es einfach mal aus.

Nicht völlig auszuschließen ist, dass die Telekom weiterhin Rechnungen schickt. Aber die braucht man dann jedenfalls für die Zeit nach dem Kündigungszeitpunkt nicht mehr zahlen, jedenfalls wenn die Kündigung wirksam war.
Einigt man sich bei Abschluss eines
neuen Vertrages auf einen Preis, so ist dieser
regelmäßig nicht einseitig festgelegt und unterliegt deshalb keiner Billigkeitskontrolle. In der Regel schließt man einen neuen Vertrag zu einem bekannten Preis ja nur ab, wenn man mit diesem Preis (jetzt und für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses) einverstanden ist. Sonst lässt man es.
Und weil man so frei ist, ist man ja auch nicht gezwungen, einen
neuen Vertrag mit dem gleichen Anbieter abzuschließen.
Sonst geht man (wohl nach der Vorstellung des VIII. Zivilsenats des BGH) ggf. mit dem Einkaufsnetz zum örtlichen
Wärmemarkt und sieht zu, wo
Wärme gerade billiger im Angebot ist. Wer einen strengen Winter erwartet, kauft gleich mehr
Wärme ein. Die lässt man sich dann hübsch einpacken, trägt sie nach Hause (bei großer Menge
Wärme ggf. Bollerwagen oder anderes Fahrzeug benutzen) und verbraucht diese dann, wenn man sie braucht. Bis dahin lagert man die
Wärme im Keller oder in einem Schuppen oder wo sonst gerade Platz ist (besser eher nicht im Freien)...
Eigentlich ganz logisch....