Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo

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ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von bjo
Ich habe nie einen derartigen Vertrag unterschrieben!
RWE muss mir erstmal beweisen das ich ein Sondervertragskunde bin dem man kündigen darf!

Ich werde weiterhin meine gekürzten Abschläge überweisen und eigene Jahresabrechnungen erstellen!
--- Ende Zitat ---
Es kann nicht schaden, wenn Sie anläßlich der Änderungskündigung durch RWE ein einseitiges Kündigungsrecht der RWE bestreiten und auf Weitererfüllung des fortbestehenden Vertrags pochen.

Vorsichtshalber sollten Sie außerdem die Preise des Grundtarifs, in den Sie von RWE eingestuft werden, von Anfang an als insgesamt als unbillig rügen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Tilt:
Das klingt vernünftig ESG-Rebell - werde doch noch ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

bjo:

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell

--- Zitat ---Original von bjo
Ich habe nie einen derartigen Vertrag unterschrieben!
RWE muss mir erstmal beweisen das ich ein Sondervertragskunde bin dem man kündigen darf!

Ich werde weiterhin meine gekürzten Abschläge überweisen und eigene Jahresabrechnungen erstellen!
--- Ende Zitat ---
Es kann nicht schaden, wenn Sie anläßlich der Änderungskündigung durch RWE ein einseitiges Kündigungsrecht der RWE bestreiten und auf Weitererfüllung des fortbestehenden Vertrags pochen.

Vorsichtshalber sollten Sie außerdem die Preise des Grundtarifs, in den Sie von RWE eingestuft werden, von Anfang an als insgesamt als unbillig rügen.

Gruss,
ESG-Rebell.
--- Ende Zitat ---

guter hinweis werde ich machen!

DeepDiver01:
Neue Vertragsangebote

Steht zwar bei RWE Westfalen-Weser-Ems, dort wurde das Thema schon früher besprochen.

DeepDiver01:
Ich hab da mal eine grundsätzliche Frage an die (Rechts-)Experten:

Die RWE AG hat mir mit dem letzten Schreiben mitgeteilt, dass (falls ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe) ich ab dem 1.11.07 nahtlos nach den beigefügten Vertragsbedingungen (Sondervertrag) beliefert werde.

Ich hatte bisher verstanden, dass Sondervertragskunden nach Beendigung des Sondervertrages als Tarifkunden beliefert werden (müssen)? Dies bietet mir RWE (wie vor 17 Jahren schon) wieder nicht an (lt. Homepage wäre das der Tarif Optimo mini)!

Auf welche §§ kann/soll ich mich den nun berufen (307 und/oder 315 - beides?), wenn ich RWE den nächsten Brief schicke?

Ist es vielleicht besser gar keine Reaktion auf den letzten Brief zu schicken oder ist es zwingend (Fristen, Anerkenntnis) erforderlich meinen Standpunkt erneut gegenüber RWE schriftlich darzustellen?

Ich hatte an folgende Formulierung gedacht:

Sehr geehrte Damen u. Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 3.9.07 bezüglich eines gesetzlich notwendigen Neuabschlusses meines Gasliefervertrages (u.a. wegen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und der neuen Gasgrundversorgungsordnung).

Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluß, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht.

Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern (insbesondere die Anerkenntnis Ihrer Erdgaspreisliste vom 1. Juli 2007 durch Unterzeichnung des neuen Vertrages, die im krassen Gegensatz zu meinen Widersprüchen nach §315 BGB zum grundsätzlichen Lieferpreis für Erdgas und die letzten Erhöhung dieser Preise stehen und die ich hiermit erneut rüge und ausdrücklich nicht anerkenne).

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Was haltet ihr davon?

Gruß

Deepdiver01

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