Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo

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Tilt:
Hi,

@Evitel2004: ok - ist angekommen - kein Problem.

@Cremer:
Hm - habe ich wohl nicht gut genug gesucht.
d.h. ich tue einfach gar nichts auch wenn die RWE mir noch 100 Schreiben schickt?
Also ich habe den alten Vertrag nicht gekündigt. Werde ich auch nicht. D.h. der Vertrag muss explizit von Seiten des Lieferanten gekündigt werden?

danke.

Tilt/Jens

Tilt:

--- Zitat ---Original von Cremer
Nicht drauf antworten, sofern der alte Vertrag noch nicht wirksam gekündigt wurde.
--- Ende Zitat ---

Hallo Cremer, alle,

was nun? doku hat Recht. Ich habe auch aktuell ein Schreiben bekommen in welchem mir/uns nun eine Frist bis zum 1.9.2007 gesetzt wird dieses Schreiben unterschrieben zurückzusenden:
\" Falls Sie den beiliegenden Vertrag nicht bis zu dem oben genannten Datum unterschrieben an uns zurück übersandt haben, beenden wir hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. September 2007.\"

Dies dürft dann wohl einer Vertragskündigung seitens RWE entsprechen m.E.
Wenn ich diesen Vertrag nun unterschreibe, bestehen dann auch automatisch Nachforderungsansprüche aufgrund der wegen Widerspruchs, auf Basis des §  315 BGB gekürzten Raten bzw. alten Preise, welche ich und viele andere Kunden noch bezahlen?

Miese Masche, denn mit dieser angeblichen Gesetzesnovelle hat der Staat den Lobiisten mal wieder sauber den Ball vor die Füße gespielt.

---
added:
Ich habe diese Antworten v. Cremer noch gefunden:
da immernoch ein Monopol besteht, Sie können ja garnicht zu einem anderen Gasanbieter wechseln, gilt, dass § 315 möglich ist.

Auch wenn Ihnen gekündigt wird, eine Einstellung der Versorgung wird im Falle des Widerspruchs nach § 315 nicht erfolgen.

Dann besteht einn mehr oder weniger vertragloser Zustand und Kosten/Abschläge sind zunächst überhaupt nicht fällig.

---

Und ein Statement von bjo (Forenas :) ):


- Verbraucherzentrale Vor Ort aufsuchen
- §315 nochmals hinschicken!
- gekürzte Rechnungen wie bisher weiterzahlen!

---

Ist das Hinschicken wirklich noch mal erforderlich? Glaube nicht. Schließlich hat die RWE in dem Schreiben ja explizit darauf hingewiesen, dass sie meinen BGB 315 Widerspruch auch beim Neuvertrag - ohne rechtliche Anerkennung -  weiterhin zur Kenntnis nehmen würden.

Gruß,

Tilt

Cremer:
@Tilt,

nochmals:

Wenn Sie den neuen Vertrag anerkennen, erkennen Sie auch die Höhe des damit vereinbarten Preises an.

Ein Widerspruch nach § 315 bringt dann nichts mehr auf den neuen Vertrag, da Sie expliziet mit dem neuen Vertrag diesen neuen (Ausgangs-)Preis anerkannt haben.

Miese Sache der Versorger die bestehenden Verträge kündigen zu wollen und mir Vertragsende zu drohen.

Dies ist Schikane nach § 226 BGB.

Im § 23 der GasGVV heißt es \"Anpassung\" Von Kündigung ist keine Rede.

Tilt:

--- Zitat ---Original von Cremer
Wenn Sie den neuen Vertrag anerkennen, erkennen Sie auch die Höhe des damit vereinbarten Preises an.

Rede.
--- Ende Zitat ---

Hi,

ja - das ist mir schon klar - habe ich ja geschrieben.
Es ging mir in meinem letzten SAtz nur um die Feststellung, dass der Versorger weiß, dass ich nach §315 widersprochen habe. Deshalb werde ich auch kein erneutes Schreiben hinsenden.
Schikane ist gut.

Danke.

Gruß,

Tilt

bjo:
Hallo,
ich war bei der Verbraucherzentrale hier in Dorsten. Die rieten mir zu unterschreiben, da sonst Kündigung drohen würde.
RWE will alle Nichtunterschreiber in den Grundtarif stecken! Das wäre bei mir
>6 cent / KWH.
Eigene Nachforschungen auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW haben ergeben das RWE nur Sondervertragskunden kündigen kann.

Ich habe nie einen derartigen Vertrag unterschrieben!
RWE muss mir erstmal beweisen das ich ein Sondervertragskunde bin dem man kündigen darf!

Ich werde weiterhin meine gekürzten Abschläge überweisen und eigene Jahresabrechnungen erstellen!

Die Zeit spielt nämlich gegen RWE!
In einen Beitrag den ich über einen Link hier im Forum erreicht habe stand drin das \"Stadtwerke die von Vorlieferanten RWE nach WINGAS gewechselt sind Ihren Kunden wiederum 0,24 Ct/KWH weniger in Rechnung stellen können!

Wie soll RWE dann noch Ihre Preise rechtfertigen können wenn die mich verklagen würden!

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