Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)
Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
Tilt:
Hallo zusammen,
bin bereits seit 2005 \'Widersprecher\' u. Fördermitlied im BdEV und gedenke dies auch zu bleiben. Habe dabei vielleicht einen etwas eigenen Stil was die Abschlagszahlung-Bestimmung betrifft, aber zur Sache ...
Zum Thema:
Wie seid Ihr mit dem Schreiben bezüglich des Angebotes des \"Sondervertrages RWE Erdgas Optimo zur Erdgaslieferung\" umgegangen?
Ich habe auf das 1. Schreiben nicht reagiert, da mir das suspekt erschien.
Nun habe ich heute noch mal eine Erinnerung bekommen auf der auch darauf eingegangen wird, dass ich meine Bedenken bzgl. der Preise und des §315 aufrecht erhalte im Hinblick auf den dann neu abzuschließenden Vertrag.
Das Ganze Schreiben habe ich mal hier zum Download hochgeladen.
RWE.Optimo.GasSondervertrag.25062007.zip
(Bitte die Free-Variante wählen f. Nicht-Rap.idshare-Premium-User).
Kling ja nett, aber ist mir immer noch suspekt. Vor allem die Preisgestaltung ist doch der Hammer: beim Festpreis alle weiteren KW je kW: 6 Euro/Jahr.
Muss ich der Aufforderung Folge leisten? Wenn es auch Vorteile gibt - z.B. keine VErtragsbindung - wie gehe ich am besten vor?
Danke!
Gruß,
Tilt
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von Tilt
Das Ganze Schreiben habe ich mal hier zum Download hochgeladen.
RWE.Optimo.GasSondervertrag.25062007.zip
(Bitte die Free-Variante wählen f. Nicht-Rap.idshare-Premium-User).
--- Ende Zitat ---
@Tilt,
es wäre prima, wenn Sie entsprechende Dokumente bei einem deutschen Hoster bzw Freehoster unterbringen, aus rechtlichen Gründen. Da mal googeln es gibt genug
Ich finde auf der Website keine AGB-Informationen. Womöglich kommt man erst durch den Klick auf den Premium-Button (hier hat man sich schnell verklickt - Ich teste es nicht aus) auf diese.
Mag sein, das in der Schweiz andere Gesetze bezüglich der Veröffentlichung gelten. Auch was die Erklärung der Fußnoten angeht, bin ich nicht auf der selben Unterseite fündig geworden. Und auch keine Preisangaben.
Zweitens sollte man nie eine zip runterladen, wenn man den Bereitsteller nicht kennt. Eine zip ist ein Paket von mehreren Dateien, die u.U. gefährliche ausführbare Scripte enthält.
Also liebe User: Vorsicht, es kann, muss aber nicht.
Tilt:
Hallo,
das ist völligst unkritisch. Wollen Sie mir etwa unterstellen ich würde hier evtl. auch unwissentlich etwas unseriöses anbieten?
Ich dachte es geht hier um die Sache und nicht um etwaige AGBs anderer Anbieter?
Ich habe leider besseres zu tun als mir noch einen weiteren Hosteraccount zu besorgen. Rapidshare ist einer der leistungsstärksten Spacehoster auf dem Markt! WEnn nicht sogar der Leistungsstärkste.
Auch wäre es schön, wenn Sie mir qualifiziert darüber Auskunft geben könnten inwiefern eine von mir PRIVAT veröffentlichte Datei zu etwaigen Komplikationen führen soll bei einem nichtdeutschen Hoster. Ich denke das ist hier von keinerlei Relevanz.
Das ZIP-Archiv ist von mir selbst erstellt und enthält ein mehrseitiges PDF bestehend aus dem Schreiben der RWE.
Es steht sogar mein Name und Adresse drin. FAlls also jemandem aus unerfindlichen Gründen der Rechner beim Öffnen der Datei abschmiert darf er sich gerne bei mir melden; ich kann bedenkenlos jedwede Schuld von mir weisen :P
Ich bin übrigens Systemadministrator - ich weiß schon was ich i.d.H. tue.
Ich bin für den Inhalt der Datei verantwortlich und diese Trage ich auch.
BITTE DEN FREE BUTTON benutzen, den CODE eingeben und evtl. noch warten bis ein/der COUNTER abgelaufen ist und dann den angebotenen Link nutzen auf der Page - ich habe es eben noch mal getestet - musste nicht mal warten - ist ganz einfach :)
Es wäre trotzdem schön, wenn man nun beim Thema bleiben könnte. Dieses Schreiben haben mit Sicherheit alle RWE Kunden bekommen Mein Nachbar auch. Es ist mir wichtig dies hier in einem qualifizierten Rahmen zu durchleuchten welche Konsequenzen eine Unterschrift hier haben kann.
mfG,
Jens B./Tilt
DieAdmin:
@Tilt,
Ich unterstelle Ihnen nichts. Hab ja am Ende geschrieben: Es kann.
In Deutschland so angebotete Inhalte wären u. U. stark abmahngefährdet (AGB, Preis). Solang nichts schiefgeht ist es doch gut. Und wenn was schiefgeht, gilt womöglich nicht das Deutsche Recht. Und möge ein \"weng\" schwieriger sein, seine Rechte einzufordern.
Schließlich gibts genug deutsche Websiten-Betreiber, die genau aus dem Grund im Ausland hosten.
Ich habe entsprechenden Hinweis gegeben. Und das mach ich generell, da wir hier sehr viele unerfahrene User im Forum haben. Und da ist es mir egal, ob ein Systemadministrator ein entsprechendes Link postet. ;)
Cremer:
@Tilt,
es ist bereits hier im Forum dazu schon viel geschrieben worden.
Nicht drauf antworten, sofern der alte Vertrag noch nicht wirksam gekündigt wurde.
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