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Wie weiter nach dem Gaspreisurteil - BGH, Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

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eislud:
@all

Der Kläger muss doch nun irgendwann die zurückbehaltenen Zahlungen an den Gasversorger leisten. Andere empfehlenswerte Möglichkeiten hat er doch nicht mehr, oder?

Kann er nicht vielleicht anschließend eine Rückforderungsklage gegen den Gasversorger anstreben? Diesmal dann vielleicht unter Berücksichtigung des Gesamtpreises. Es würde sich ja dann um einen neuen Angriffspunkt handeln. Die Rechnungen aus 2004 und folgende dürften ja auch noch nicht verjährt sein.

Gruss
eislud

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von eislud
Der Kläger muss doch nun irgendwann die zurückbehaltenen Zahlungen an den Gasversorger leisten.

--- Ende Zitat ---
Nicht wenn Verjährung oder Verwirkung eingetreten ist.


--- Zitat ---Original von eislud
Kann er nicht vielleicht anschließend eine Rückforderungsklage gegen den Gasversorger anstreben?

--- Ende Zitat ---
Kann er - ist aber nahezu aussichtlos aufgrund der Beweislast.

Sehr genaue Auskünfte zu obigen Fragen gibts im Forum Grundsatzfragen.

Dort bitte nach den Stichwörtern Verjährung,  Verwirkung, Rückforderungsklage und Autor RR-E-ft suchen.

Gruss,
ESG-Rebell

eislud:
@ESG-Rebell, danke für die Antworten.


--- Zitat ---Nicht wenn Verjährung oder Verwirkung eingetreten ist.
--- Ende Zitat ---
Meine Fragen beziehen sich ausschließlich auf das BGH Urteil v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06, das hier Thema ist.
Der Kläger hat vor dem BGH verloren, muss dann doch also seine zurückbehaltenen Zahlungen an den Versorger leisten.
Eine Verjährung oder Verwirkung der Gasrechnungen ist hier ja nicht mehr relevant, es gibt ja ein Urteil.


--- Zitat ---Kann er - ist aber nahezu aussichtlos aufgrund der Beweislast.
--- Ende Zitat ---
Auch bei Rückforderungsprozessen obliegt die Beweislast dem Gasversorger.


@All

Es geht mir eigentlich um die Frage, ob genau dieser Kläger trotz letzinstanzlich verlorener Klage vor dem BGH, eine weitere Klage, eben einen Rückforderungsprozess, führen darf. Quasi, ob eine solche Klage zulässig wäre, schließlich ist ein ähnliches Thema, eben des Klägers Feststellungsklage, schon mal vor Gericht behandelt worden.

Wenn die Klage zulässig wäre und der Kläger hier nun die Billigkeit des Gesamtpreises bemängelt und auch die Richtigkeit der vorgelegten Zahlen des Versorgers in Frage stellt, also die Fehler aus der Feststellungsklage nicht mehr macht, dann könnte er sich damit sein Geld zurückholen, oder?

Gruss eislud

RR-E-ft:
@eislud

Man wird die Begründung des BGH- Urteils abzuwarten haben, um dann schon zu sehen.....

Was einmal gerichtlich entschieden ist, ist entschieden und kann nicht in einem anderen Prozess nochmals entschieden werden (Wirkung der Rechtskraft).

Die Rechtskraft einer Entscheidung hindert also eine neue Klage mit dem gleichen Streitgegenstand. Mit anderen Worten: Über die gleiche Sache kann nicht noch einmal gestritten werden. Schließlich soll ein Urteil den Streit beenden und den Rechtsfrieden herstellen. Dafür geht man ja gerade zu Gericht.

Um divergierende Entscheidungen zu verhindern gilt zudem das Verbot der doppelten Rechtshängigkeit. Man kann also die gleiche Rechtsfrage nicht bei verschiedenen Gerichten zugleich anhängig machen, die dann womöglich unterschiedlich darüber entscheiden.

eislud:
@RR-E-ft, vielen dank, sehr aufschlussreich.

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