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Autor Thema: REGIONALGAS Euskirchen II  (Gelesen 5123 mal)

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Offline PeterH

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REGIONALGAS Euskirchen II
« am: 24. Januar 2005, 19:55:23 »
Hallo Forumsteilnehmer,


Lange habe ich mit mir gezaudert, nun habe ich mich doch entschlossen der REGIONALGAS Euskirchen meine Unbilligkeit-Erklärung zukommen zu lassen.

Am 11.01. habe ich mich erst mal in Form einer Anfrage (die Suche nach einer offenen Gesprächsgrundlage) an den Versorger gewand:

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Sehr geehrte Damen und Herren,


Mit Schreiben vom 27.12.2004 erhöhen Sie die Preise für die Arbeitsentgelte meines Gasbezugs zum 1.1.2005 von 3,50 Ct/kWh auf 4,00Ct/kWh ohne USt.
Das ist eine Steigerung von 14,3 Prozent.

Sie heben in Ihrem Begleitschreiben hervor, dass sich die Ergasbezugspreise seit April 2004 um insgesamt 0,6 Prozent erhöht haben. Entsprechend den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Wirtschaft lagen die Gasimportpreise im Zeitraum Januar bis Oktober 2004 um über 7 Prozent unter den Vorjahrespreisen.
Ebenso beziehen Sie sich in Ihrem Begleitschreiben auf die Verknüpfung der Erdgaspreise mit den Heizölpreisen. Folgende Grafik zeigt den Preisverlauf  Ihrer Arbeitspreiserhöhungen und den übers Quartal gemittelten Heizölpreisverlauf seit Anfang 2003.


( Grafik lässt sich hier leider nicht abbilden)


Selbst wenn nach Ihren Erörterungen die Angleichung der Gaspreise an den Verlauf des Heizölpreises mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Monaten erfolgt, so verstehe ich nicht, warum 2003 keine entsprechende Anpassung  - Senkung -  erfolgte. Vielmehr hat es eher den Anschein, dass Sie den saisonal bedingten Anstieg der Heizölpreise immer zu einer Preisanhebung nutzen.

Nachdrücklich widersprechen muss auch Ihrer Trenddarstellung für den Heizölpreis im 1. und 2. Quartal 2005. Die aktuellen Bundesdurchschnittdaten zeigen einen klaren Preis-nachlass des Heizöles ab Mitte Oktober 2004  ( http://www.tecson.de/pheizoel.htm ).  

Ich bitte Sie, mir durch nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen ab 2003 darzulegen, wie es zu diesen Preiserhebungen, Preisfestlegungen für den Gasbezug kommt.



Mit freundlichem Gruß

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Daraufhin erhielt ich dann folgende Antwort:

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... wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 11.01.2005 und dürfen Ihnen zunächst versichern, dass auch wir die stärkeren Erhöhungen der Gaspreise ab dem 1.01.2005 bedauern.
Durch Presse und Anschreiben haben wir bekannt gegeben, dass sich die insbesondere ab Frühjahr 2004 stark gestiegenen Heizölpreise mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Monaten auf die Erdgasbezugspreise auswirken. Aufgrund der bestehenden Bezugsverträge haben sich die Erdgasbezugspreise wie folgt entwickelt:

01.04.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,0502 Ct/kWh
01.07.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,0198 Ct/kWh
01.10.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,1186 Ct/kWh
01.01.2005 Anstieg Gasbezugspreis: 0,3979 Ct/kWh
Gesamter Anstieg der GBPe: 0,5865 Ct/kWh

Dagegen sind die Erdgasverbraucherpreise erst mit Wirkung ab 01.01.2005 in Höhe von 0,50000 Ct/kWh angehoben worden. Wir bitten hierfür um Verständnis

Es ist zutreffend, dass der Einkaufspreis für Ergas zu Beginn des Jahres 2004 gegenüber 2003 gesunken war. Entsprechend haben wir seit dem 01.01.2003 keinerlei Preisveränderungen vorgenommen und ab 01.01.2004 den Gaspreis um 0,100 Ct/kWh abgesenkt. Die nun folgende Preiserhöhung ergibt sich als Folge der o.a. Erhöhung der Gaseinkaufspreise ab dem 01.04.2004 durch die Auswirkung der vertraglichen Preisklausel.

Ihre grafische Darstellung haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen, müssen jedoch darauf hinweisen, dass eine  %-Entwicklung nicht die tatsächlichen Preise widerspiegelt und lediglich eine Trendaussage darstellen kann. Bei dieser Trendermittlung in % müssen jedoch alle Ausgangswerte bei gleicher Prozentbasis beginnen.

Entgegen Ihrer Annahme sind in den Gaseinkaufsverträgen nicht die von Ihnen verwendeten Heizöl-Notierungen verankert, sondern die vorliegenden halbjährlichen Durchschnittsnotierungen des Statistischen Bundesamtes, Preise und Preisindices für den Bereich Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim-Ludwigshafen anzusetzten, jeweils zu Beginn eines Quartals mit einem Timelag von 2 Monaten. Das heißt für die Gaseinkaufspreise ab 01.01.2005 werden die durchschnittlichen Heizöl-Notierungen der Monate Mai – Oktober 2004 herangezogen, für die Einkaufspreise 01.04.2005 die Heizöl-Notierungen der Monate August 2004 – Januar 2005. Die Notierungen August 2004 – Dezember 2004 sind uns schon bekannt, lediglich Monat Januar 2005 fehlt noch. Wir sind daher heute bereits in der Lage, die Entwicklung der Gaseinkaufspreise ab 01.04.2005 weitgehend zu berechnen.

Ergasbezugsverträge sind sehr umfangreich und komplexe Vertragswerke. Trotz häufiger Bedenken halten wir die vertragsgemäße Anlehnung der Erdgasbezugspreise an die Entwicklung der durchschnittlichen Heizölverbrauchspreise für alle Beteiligten von Vorteil. Die Preisbindung Heizöl/Gas hat sich seit vielen Jahren bewährt und führt zu der langfristig erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Gasbeschaffung auch vor dem Hintergrund, dass rd. 80% des deutschen Erdgases  aus dem Ausland bezogen werden. Gleichermaßen bietet sie die Gewähr dafür, dass sich bei fallenden Ölpreisen er Erdgaspreis nicht entgegengesetzt zur Entwicklung der Heizölpreise bewegen kann.
u.s.w.    u.s.w...........

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Heute habe ich habe ich wie gesagt meine „Unbilligkeits-Erklärung“ abgefasst und werde sie der REGIONALGAS zustellen:

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Sehr geehrter Herr ...........,


als erstes möchte ich mich für die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten bedanken.

Zur Klarstellung Ihrer Anmerkungen bezüglich der graphischen Darstellung in meinem Schreiben vom 11.01.2005 weise ich darauf hin, dass es Ihnen wohl entgangen ist, dass die prozentuale Darlegung durchaus einen gemeinsamen Ausgangspunkt von 0% für den 31.12.2002 hat. Weiterhin sind die von mir angeführten Heizölpreise auch in Korrelation zu den Daten des statistischen Bundesamtes NRW. Leider haben Sie mir diese Zahlen nicht aufgezeigt, so dass ich mich selber darum bemühen musste.
Ein Fehler ist mir in der Form unterlaufen, dass die Arbeitspreiserhöhung im November 03 in Wirklichkeit keine Erhöhung war, sondern eine Vertragsänderung von W101 auf W100.



( Grafik lässt sich hier leider nicht abbilden)


Unter Einbeziehung Ihrer Ausführungen, wie sich der Bezug der Heizöl-Notierung aufbaut, ergibt sich somit die hier dargestellte Grafik. Die Heizölpreis-Änderungen habe ich von dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen.
http://www.lds.nrw.de/presse/pressemitteilungen/index.html

Es stellt sich mir nun erst recht die Frage, warum überhaupt zum 1. Januar 03 eine Arbeitspreiserhöhung erfolgte und diese dann zumindest nicht in den darauf folgenden Monaten dem Verlauf der Heizöl-Notierung (Halbjahresmittel u. Timelag 2 Monate) angepasst wurde.

Leider sind Sie mir die Antwort schuldig geblieben, warum es in der Zeitspanne Juli 2003 bis Juli 2004 keine entsprechende Preissenkung erfolgte, sondern lediglich ein Nachlass zum 1. Januar 2004 von nur 0,1 Ct/kWh. Die Gasimportpreise haben sich hier in gleicher Weise verhalten wie die Heizölpreise bzw. die „Heizölreferenzwerte“. Ich habe daher weiterhin den Verdacht, dass Sie eine konjunkturelle Preisanhebung von Ihnen für eine Arbeitspreisanpassung genutzt wird, aber eine Preissenkung möglichst übergangen wird.

Befremdend finde ich es auch, dass Sie entsprechend Ihrer Auflistung,
Zitat:

„Aufgrund der bestehenden Bezugsverträge haben sich die Erdgasbezugspreise wie folgt entwickelt:
01.04.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,0502 Ct/kWh
01.07.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,0198 Ct/kWh
01.10.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,1186 Ct/kWh
01.01.2005 Anstieg Gasbezugspreis: 0,3979 Ct/kWh „

diese Erhöhungen Ihres Gaslieferanten offensichtlich anstandslos angenommen haben, obwohl doch die Grenzübergangspreise für Gas in den Monaten zuvor drastisch gesunken sind.

(Tabelle der Grenzübergangspreise ab Januar 2004 und deren prozentualen Veränderung bis Ende 2004)


Wie Sie sehen, habe ich keine Probleme meine mir zur Verfügung stehenden Daten und Informationen offen auf den Tisch zu legen.

 * Ich kann es nicht glauben, dass Sie sich zum 1.04.2004 von Ihrem Lieferanten eine Erhöhung von 3,3% aufzwingen lassen, obwohl der Grenzübergangspreis von Jan. 04 bis März 04 um 3,4% gesunken ist.
 * Ich kann es nicht glauben, dass Sie sich zum 1.07.2004 von Ihrem Lieferanten eine Erhöhung von 4,7% aufzwingen lassen, obwohl der Grenzübergangspreis von Jan. 04 bis Juni 04 lediglich um 0,5% gestiegen ist.
 * Ich kann es nicht glauben, dass Sie sich zum 1.10.2004 von Ihrem Lieferanten eine Erhöhung von 12,6% aufzwingen lassen, obwohl der Grenzübergangspreis von Jan. 04 bis Sept. 04 lediglich um 0,5% gestiegen ist.

Auch hier erhärtet sich in mir der Verdacht, dass in der Zeit vor dem 1.04.2004  Sie durchaus in den Genuss einer Reduzierung Ihrer Erdgasbezugspreise kamen und diesen aber nicht an Ihre Abnehmer, Kunden weitergeleitet haben. Stattdessen aber, die nun anstehenden Erhöhungen, vielleicht auf Grund schlechter Vertragsfindung mit Ihren Vorlieferanten, in vollem Umfang 1:1 auf den Arbeitspreis aufschlagen und an Ihren Kunden weitergeben.


Ich halte ihre Preisbestimmung mit Ihrem Schreiben vom 27.12.2004 für unbillig im Sinne von §315 BGB.

Für unbillig im Sinne von §315 BGB halte ich auch Ihre Preisfindung für die Jahre 2003 und 2004, da Sie offensichtliche eine Reduzierung Ihrer Bezugspreise nicht entsprechend an Ihre Kunden weitergeben.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preis-erhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen, insbesondere die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis.

Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, zahle ich nur den von Ihnen mit der Abschluss-rechnung 2004 festgelegten Abschlag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von zwei Prozent.

Da ich auch berechtigte Zweifel an Ihrer Preisfindung der letzten Jahre habe, fordere ich Sie weiterhin auf, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit des Erdgasarbeitspreises ab Januar 2003 durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrund-lagen nachzuweisen.

Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der Unbilligkeit der letzten Preiserhöhung unweigerlich zu Überzahlungen führen würde.


Aus §§ 30, 33 Abs. 2 AVBGasV bzw. §§ 30, 33 Abs. 2 AVBEltV ergibt sich, dass die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung als Druckmittel nur eingesetzt werden darf, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein. Auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003 Az VIII ZR 279/02 zu § 30 AVB weise ich Sie hin.


Für die Abbuchungen treffe ich folgende Tilgungsbestimmung:  Meine künftigen Zahlungen sind nach § 367 BGB nur auf die Hauptforderung unter Zugrundelegung der bisherigen Preise zuzüglich eines Aufschlags von 2 Prozent zu verrechnen.

Daraus resultierender monatlicher Abschlagswert:

63,00 EUR  +  2%   =   64,26 EUR.

Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt.

Ich behalte mir vor, auch die Billigkeit der bisherigen Preise gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.  

Sollten Sie mir die Billigkeit Ihrer Preiskalkulation nachvollziehbar darlegen können, werde ich selbstverständlich die bis dahin in Ihrem Sinne ausstehende Zahlungen begleichen.



Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie mir kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichem Gruß

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So, nun schaun wir mal was da kommt.!!
Zumindest habe ich mir vorgenommen, über die Hompage der REGIONALGAS monatlich meine Zählerstand einzugeben. Damit wird es zumindest schon mal hoffentlich zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung kommen und nicht auf Grund irgendwelcher nicht durchschaubaren Hochrechnungsmethode ein Verbrauch zum Einsatz eines neuen Tarifes erfolgen.
Vermutlich wird es in den nächsten Monaten (2-3) wieder eine Erhöhung erfolgen. Die bisherigen Daten sprechen wohl dafür. Auffallend ist, wenn man das Forum regelmäßig besucht, dass die Gasversorger mal von Ihren Bezugspreise sprechen, mal von Heizölnotierungen, mal von Rohölnotierungen aber nie von Ihren wirklichen Einkaufspreisen.


Naja, dann
Gruß aus EU-Stotzheim

P. H.

 

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