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Autor Thema: Widerstand auch bei immer noch günstigen Anbietern ?  (Gelesen 5780 mal)

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Offline MartinS

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Widerstand auch bei immer noch günstigen Anbietern ?
« am: 05. Januar 2005, 09:14:54 »
Hallo!

Unter www.gaspreistabelle.de gibt es ja eine bundesweite Datenbank. Mal unabhängig davon, ob die gelisteten Werte noch alle aktuell sind, meine Frage:

Ist der Widerspruch auch dann sinnvoll, wenn der eigene Versorger vor der Erhöhung (und auch nachher, da ja wohl fast alle mitziehen) preislich gesehen im Grunde immer noch einer der billigsten im bundesweiten und auch regionalen Vergleich ist ?
Oder hat der Versorger dadurch bei der Beweisführung einen Trumpf mehr in der Hand?


Zweitens ist mir aufgefallen, dass es bei den einzelnen EV eine Unmenge an individuellen Sonderverträgen gibt. So finde ich auch der Homepage meines Anbieters erstmal nur Preise für einen allgemeinen Tarif.
Der unterscheidet sich jedoch zu meinem eigenen Tarif und auch zu jedem einzelnen von Leuten, die mir im persönlichen Umfeld sonst noch bekannt sind. Davon hat jeder einen abweichenden Grundpreis und auch jeder einen anderen Arbeitspreis.

Wenn man zur Zeit einen recht günstigen Sondervertrag hat, läuft man dann Gefahr, durch einen Widerspruch in einen ungünstigeren Tarif eingestuft zu werden?

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Martin

Offline RR-E-ft

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Widerstand auch bei immer noch günstigen Anbietern ?
« Antwort #1 am: 05. Januar 2005, 13:36:40 »
Wenn Sie sich mit dem Musterbrief zur Wehr setzen, geht es um die Frage, ob die Preiserhöhungen Ihres Versorgers erforderlich und angemessen sind.

Auch der preiswerteste Anbieter kann seine Preise unbillig erhöht haben.
Es geht nicht um die Billigkeit des Preises, sondern um die Billigkeit der Preiserhöhung.

Dies kann auuschließlich nach Offenlegung der Preiskalkulation beurteilt werden.

Komischerweise reklamieren alle Versorger für sich, immer noch zu den günstigsten zu gehören. Jedenfalls hat wohl keiner seinen Kunden mitgeteilt, er sei jetzt preislich in die Oberliga aufgestiegen.

Im Vergleich zum europäischen Ausland gehören wohl alle preislich zur Oberliga. Das kann aber auch daran liegen, dass Russland und die anderen nur den Deutschen das Erdgas besonders teuer verkaufen....

Der Vergleich mit anderen Anbietern spielt allenfalls im Kartellrecht eine Rolle (Vergleichsmarktkonzept). Die kartellrechtlichen Überprüfungen haben aber juristisch gesehen eine vollkommen andere Fragestellung zum Gegenstand.

Das darf im Zivilprozess deshalb keine Rolle spielen.

Näheres hierzu unter \"Fragen und Antworten...\" und \"Neuigkeiten\".

Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Preise bereits vor den Preiserhöhungen bei allen Versorgern zu hoch waren.

Wenn Sie von Ihren Rechten gem. § 315 BGB Gebrauch machen, darf Sie Ihr Versorger nicht durch eine Eingruppierung in einen ungünstigeren Tarif maßregeln. Es gilt das Schikaneverbot.

Evtl. steht Ihnen in einem solchen Fall ein Schadensersatzanspruch den Versorger zu.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline PeterH

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Widerstand auch bei immer noch günstigen Anbietern ?
« Antwort #2 am: 05. Januar 2005, 22:04:04 »
Hallo Martin,

Die Seite www.gaspreistabelle.de ist bestimmt nicht aktuell, die neusten Preise die uns Verbrauchern jetzt zum Jahreswechsel unterbreitet wurden, sind hier noch nicht hinterlegt.

Auch ich habe von der Regio Euskirchen ein Erhöhungsschreiben erhalten.
Arbeitspreis netto von 1.1.2004  3,50 auf   1.1.2005   4,00 Cent
Grundpreis netto 9,50 EUR unverändert.

Seit 1.1.2002 ergibt sich folgende Preisentwicklung
1.1.2002  3,15 Ct
1.4.2002  2,90 Ct
1.1.2003  3,25 Ct
20.11.2003   3,6 Ct
1.1.2004     3,5 Ct
1.1.2005    4,0 Ct

Innerlich bin ich noch mit mir am kämpfen, ob ich gemäß des Musterschreibens meinen Protest erheben soll. Man befürchtet ja doch so ein wenig die eventuell damit zusammenhängenden Querelen. Letztendlich ist man ja, wenn es hart auf hart kommt, doch allein gestellt. Ich habe erst kürzlich einen recht Umfangreichen Prozess bezüglich Mängelrüge am Neubau hinter mir und daher von Auseinandersetzungen dieser Art erst mal die Schna...Nase voll. Na ja, mal sehen.

Gruß

Peter H

Offline hollmoor

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Widerstand auch bei immer noch günstigen Anbietern ?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2005, 16:33:22 »
Hallo,auch ich habe mich inzwischen mit dem Musterschreiben an meine
Stadtwerke gewandt,weil ich mich entschieden gegen die Preiserhöhungen
wehren werde.
Mein Gaslieferant hat mir den Eingang des Schreibens bestätigt und eine
umfangreiche Information des Grundes der Erhöhung(nur Bla,bla) geliefert,
unter anderem auch,daß das Unternehmen eines ist,welches zur Zeit die niedrigsten Preise hat.Soviel zum ersten Beitrag.
Die Erhöhung zum 1.10.04 belief sich auf ca.7 %.Nun lese ich in unserer
Regiolnalzeitung die Ankündigung einer weiteren Gaspreisanpassung von 8,5 % zum 1.1.05.(Eine Frechheit !!! u.nichts dazugelernt.)Scheinbar nehmen die Versorger unsere Anschreiben nicht ernst.Damit sind es zur Zeit knapp 16 % Erhöhung.
Ich werde auf keinen Fall zahlen und es bis zum Ende durchziehen.

Seid mutig und zieht mit !!!

Gruß  E.Kums
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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