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Autor Thema: Regionalgas Euskirchen  (Gelesen 5377 mal)

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Offline Dirk Berger

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Regionalgas Euskirchen
« am: 31. Januar 2005, 10:30:58 »
Ende Dezember teilte uns die Regionalgas Euskirchen mit, das Sie ihre Preise zum 01.01.2005 anheben wird. Wir erhoben Einspruch gemäß Musterschreiben und erhielten prompt folgende Antwort:

   \"Sehr geehrter Herr ...

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom .... und dürfen Ihnen zunächst versichern, dass auch wir die stärkere Erhöhung des Gaspreises ab 01.01.2005 bedauern.

Durch Presse und Anschreiben haben wir bekannt gegeben, dass sich die insbesondere ab Frühjahr 2004 stark gestiegenen Heizölpreise mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Monaten auf die Erdgasbezugspreise auswirken. Aufgrund der bestehenden Bezugsverträge haben sich die Erdgasbezugspreise wie folgt entwickelt:

01.04.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,0502 Ct/kWh
01.07.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,0198 Ct/kWh
01.10.2004 Anstieg Gasbezugspreis: 0,1186 Ct/kWh
01.01.2005 Anstieg Gasbezugspreis: 0,3979 Ct/kWh
Gesamter Anstieg der GBPe: 0,5865 Ct/kWh

Dagegen sind die Erdgasverbraucherpreise erst mit Wirkung ab 01.01.2005 in Höhe von 0,50000 Ct/kWh angehoben worden.

Gleichzeitig teilten Sie uns mit, dass Sie die monatliche Abschlagszahlung ab Januar 2005, die erstmals Anfang Februar 2005 fällig wird, zunächst unverändert belassen möchten. In Erwartung eines sparsamen Energieverbrauchs erklären wir uns bereit, ohne dass hieraus eine rechtliche Wirkung abgeleitet werden kann, den monatlichen Teilbetrag ab Monat Januar 2005 zunächst nicht zu verändern.

Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine mögliche Nachzahlung bei der Jahresabrechnung sofort fällig wird. Gleichzeitig erfolgt dann eine Neufestsetzung der monatlichen Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Jahresverbrauch.

Mit freudlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN

Dieses Schreiben beantworteten wir wie folgt:

                    
Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 13.01.2005, in dem Sie mir die Erhöhung Ihrer Gasbezugspreise und Ihr Bedauern über diese Erhöhung mitteilten.

Haben Sie sich selbst gegen die Erhöhung Ihrer Gasbezugspreise zur Wehr gesetzt? Haben Sie §315 BGB eingewandt oder sich wegen des Preiserhöhungsverlangens des Vorlieferanten an die zuständige Kartell-behörde gewandt? Wenn nicht, dann bitte ich sie um Erklärung, warum Sie nicht so verfahren sind. Bitte nennen Sie mir Ihren Vorlieferanten. Ist Ihnen bekannt, ob der Vorlieferant bisher von einem Kartellverfahren betroffen ist, und ggf. welche Auswirkungen es hätte, wenn später noch festgestellt würde, dass es sich bei den drastischen Preiserhöhungen um die unzulässige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung handeln sollte? Sie sprechen in Ihrem Schreiben von Bezugsverträgen. Ich nehme daher an, dass Sie vertragliche Beziehung wohl nicht nur zu einem Vorlieferanten unterhalten. Fraglich ist  deshalb, warum Sie nicht etwa den Gasbezug bei dem Vorlieferanten mit dem günstigsten Preis erhöhen und den Gasbezug bei den Vorlieferanten mit den höheren Preisen entsprechend verringern. So würde sich jeder \"homo oeconomicus\" verhalten. Im Übrigen müssten sie sich ebenso verhalten, wenn Ihr Gasbezug tatsächlich im Wettbewerb stünde.
Um entsprechende Prüfungen anstellen zu können, bitte ich Sie, mir Ihre einzelnen Bezugsverträge und deren Preisentwicklungen offen zu legen. Des Weiteren scheint mir auch die Höhe der Erhöhung völlig unplausibel. Der von Ihnen behauptete Anstieg der Einkaufspreise würde bedeuten, dass sich Ihr Bezugspreis von ca. 1,5 Ct./ kWh auf ca. 2,0 Ct. /kWh erhöht hätte, also um ca. 30%. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung widerspricht allen bisher vorliegenden Informationen.
Bis zur Vorlage der geforderten aussagekräftigen Dokumente verweise ich auf den Inhalt meines o.g. Schreibens und bestehe auf der Unbilligkeit Ihrer Forderung. Ich fordere Sie daher nochmals auf, den Nachweis der Billigkeit durch Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen durch Übermittlung Ihrer Einkaufsrechnungen des letzten Jahres, sowie einer Kostenaufschlüsselung plausibel nachzuweisen. Bis dahin ist der von Ihnen geltend gemachte Anspruch nach § 315 Absatz 3 Satz 2 BGB weiterhin nicht fällig und kann auch nicht Gegenstand von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. sein.
Mit der Beibehaltung meines monatlichen Abschlagbetrages in Höhe von EUR 64,00 brutto bin ich einverstanden. Bitte beachten Sie, dass meine geleisteten Abschlagszahlungen in der Jahresabrechnung von Ihnen gemäß § 367 BGB nur auf die Hauptforderung zu \"alten\" Preisen zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 2% anzurechnen sind und die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung auf diesen Betrag beschränkt ist. Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt. Ich behalte mir vor, gegebenenfalls auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern. Schon jetzt weise ich eine eventuell von Ihrer Seite vorgenommene Verrechnung meiner Zahlungen auf der Basis des von Ihnen geforderten Erhöhungssatzes zurück und fordere Sie auf, meine Zahlungen nur auf der Basis eines Erhöhungssatzes von 2 % zu verrechnen.
Im Hinblick auf eine eventuelle Sperrandrohung seitens Ihres Unternehmens verweise ich nochmals auf das BGH-Urteil vom 30.04.2003, Az.: VIII ZR 279/02.

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,


Dirk Berger


Die Antwort der Regionalgas lies nicht lange auf sich warten:

-------
Bereits mit unserem Schreiben vom 13.01.2005 hatten wir Ihnen detailliert mitgeteilt, wie sich die reinen Erdgasbezugspreise ab 01.04.2004 erhöht haben.
Erdgasbezugsverträge sind sehr umfangreiche und komplexe Vertragswerke mit langjährigen Laufzeiten. Trotz häufiger Bedenken halten wir die vertragsgemäße Anlehnung der Erdgasbezugspreise an die Entwicklung der durchschnittlichen Heizölverbraucherpreise für alle Beteiligten von Vorteil. Die Preisbindung Heizöl/ Gas hat sich seit vielen Jahren bewährt und führt zu der langfristig erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Gasbeschaffung auch vor dem Hintergrund, dass rd. 80% des deutschen Erdgases aus dem Ausland bezogen werden. Gleichermaßen bietet sie Gewähr dafür, dass sich bei fallenden Ölpreisen der Erdgaspreis nicht entgegengesetzt zur Entwicklung des Heizölpreises bewegen kann.

Die Regionalgas bezieht Erdgas zu rd. 85% von der e.on – Ruhrgas und zu rd. 15% von RWE Rhein-Ruhr. Die in den Gasbezugsverträgen enthaltenen Preisklauseln für den Gaseinkauf sind vertraglich vereinbart und daher nach geltender Rechtslage einzuhalten.

Ergaspreise sind Marktpreise, die sich immer im Wettbewerb gegen andere Energieträger behaupten müssen. Die Regionalgas ist ein eigenständig am Markt operierender Erdgasversorger mit der Aufgabenstellung, die Kunden zu marktgerechten und vergleichbaren Gaspreisen zu versorgen.          

Auch wir hoffen sehr, dass sich die maßgeblichen Heizöl-Durchschnittswerte in den kommenden Monaten reduzieren werden, so dass dies dann auch wieder zu einer entsprechenden Entlastung der Erdgasbezugspreise und zu einer Neufestlegung der Verbraucherpreise führen wird. Auch nach der Erhöhung sind die Gaspreise der Regionalgas im Vergleich immer noch günstig.

Mit freundlichen Grüßen  

 
Soll ich hierauf noch antworten??????
Ich halte die Aussagen der Regionalgas für widersprüchlich.
Kann es sein, dass der Versorger in Argumentationsnöten ist??


Wie soll ich weiter vorgehen?

Offline RR-E-ft

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #1 am: 31. Januar 2005, 12:21:16 »
Lesen Sie die letzte Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher zum Arbeitspapier des Bundeskartellamtes vom 25.01.2005 (unter Neuigkeiten) und fordern Sie den Nachweis, dass die der Preiserhöhung zugrundeliegenden Verträge kartellrechtlich überhaupt noch zulässig und somit überhaupt noch wirksam sind.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline PeterH

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Regionalgas Euskirchen
« Antwort #2 am: 31. Januar 2005, 18:28:16 »
Hallo Herr Berger!

Ich vermute mal, dass ich die nächsten Tage auch eine ähnliche Antwort von der Regionalgas EU erhalten werde.
Die Auflistung der einzelnen Erhöhungen der Gaseinkaufspreise hatte ich auch schon erhalten. Zusätzlich aber eine Beschreibung, wie sich der sogenannte Heizölreferenzwert ermittelt. Ich habe das hier wortwörtlich wiedergegeben.
http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=644

Diese Art der Berechnung über einen Halbjahresdurchschnitt und einem Timelag von 2 Monaten ist natürlich eine sehr gute Glättungsmethode um sich ändernde Heizölnotierungen abzufangen und weniger stark einwirken zu lassen. Wobei es für mich auch fraglich ist, in wie weit diese Art der Vertragsregelung (Heizölpreisanlehnung) für den Gaseinkauf des Gasversorgers mit seinem Lieferanten, auch auf uns den Kunden anzuwenden und runtergebrochen werden kann.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und nach den Aussagen (Fakten, Daten) der Regio EU einen Preisverlauf ab 31.12.2002 erstellt. Danach müsste eigentlich zum 1. April 2005 nochmals eine Erhöhung kommen. Denn erst ab dann greift die Preisspitze des Heizöls die im Oktober 2004 lag. Im April müsste der Arbeitspreis nochmals um ca 6% angehoben werden, also von 4,0 Ct/kWh auf 4,24 Ct/kWh. Das setzt natürlich voraus, dass die Angaben der Regio EU richtig sind.

..............................................................Heizölpreise
...........Veränderung....Veränderung...Veränderung.......Halbjahresmittel + Timelag 2 Monate
............zum Vorjahr....zum Vormon....ab Januar 03.............gleitend..............je Quartal
Jan 02.....-16,8 %..............1,9 %.............-18,1%
Feb 02…-17,0 %............-1,2 %.............-19,3%
Mrz 02...-11,4 %..............4,9 %.............-14,4%
Apr 02.....-4,4 %..............8,4 %...............-6,0%
Mai 02   ....-9,4 %.............-3,2 %...............-9,2%
Jun 02....-17,1 %.............-4,9 %.............-14,1%
Jul 02.....-13,4 %..............1,4 %.............-12,7%
Aug 02   ..-11,2 %...............1,6 %............-11,1%
Sep 02.....-9,6 %...............5,1 %..............-6,0%....................-4,3%
Okt 02......0,2 %...............3,6 %...............-2,4%...................-3,4%..................-3,4%
Nov 02....-0,8 %......……….-9,1 %……….-11,5%……………-2,0%………….-3,4%
Dez 02....13,6 %............…5,7 %..........…-5,8%.……..........-0,6%....…..........-3,4%
Jan 03….17,8 %...............5,8 %.................0,0%……………0,0%…...............0,0%
Feb 03…25,4 %................5,2 %...............5,2%....…............-0,4%...................0,0%
Mrz 03....30,3 %...............8,9 %..............14,1%................…1,0%...................0,0%
Apr 03....-3,6 %.............-19,7 %..............-5,6%................….3,1%..................3,1%
Mai 03....-7,9 %..............-7,6 %.............-13,2%......................5,8%..................3,1%
Jun 03......-1,9 %...............1,4 %.............-11,8%.....................9,2%..................3,1%
Jul 03......-1,1 %................2,3 %...............-9,5%.....................8,7%..................8,7%
Aug 03.....-1,2 %...............1,6 %...............-7,9%.....................8,4%..................8,7%
Sep 03.....-5,5 %................0,4 %...............-7,5%.....................7,4%..................8,7%
Okt 03.....-5,8 %................3,3 %..............-4,2%.....................5,8%..................5,8%
Nov 03.....3,2 %.................0,4 %..............-3,8%.....................3,6%..........……5,8%
Dez 03.....-3,4 %..............-1,0 %...............-4,8%...……..........0,0%.........…….5,8%
Jan 04......-7,2 %..............-1,0 %................-5,8%.……...........0,2%..........……0,2%
Feb 04….-17,7 %..............-4,1 %................-9,9%...……........1,8%.....…....…0,2%
Mrz 04….-19,6 %...............6,4 %............…-3,5%……...........3,0%..........…...0,2%
Apr 04.........2,9 %...............2,6 %................-0,9%...................3,6%.................3,6%
Mai 04......20,8 %................8,4 %.................7,5%....................3,3%................3,6%
Jun 04.......15,5 %..............-3,0 %..................4,5%...................3,9%.................3,6%
Jul 04........18,4 %................4,9 %.................9,4%...................4,5%.................4,5%
Aug 04.....25,3 %................7,4 %................16,8%...................6,4%.................4,5%
Sep 04......25,1 %................0,2 %................17,0%...................7,9%.................4,5%
Okt 04.….41,5 %………..16,9 %...........….33,9%...……......10,4%.......…....10,4%
Nov 04.....27,0 %.............-10,7 %................23,2%.......……..14,9%..….........10,4%
Dez 04…..22,6 %...............-4,4 %.........…..18,8%...………...18,3%...….......10,4%
Jan 05……18,9 %...……..-1,6 %.......…….17,2%.....………..24,1%....…......24,1%
Feb 05.......................................................................................26,7%......….…24,1%
Mrz 05.......................................................................................29,1%.......…...24,1%
Apr 05.......................................................................................30,4%..............30,4%
Mai 05.......................................................................................31,3%..............30,4%
Jun 05........................................................................................32,5%..............30,4%

Die Heizölpreis-Änderungen habe ich von dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen.
http://www.lds.nrw.de/presse/pressemitteilungen/index.html

Am meisten ärgert mich an der Geschichte, dass man nach den Heizölpreisen schielt und diese als Master aller Dinge hervorhebt, deren Werte aber so manipuliert und glättet, dass der Verbraucher letztendlich von der Dynamik des Ölpreises und insbesondere von dessen Tiefs im wesentliches nichts mitbekommt.

Integriert man z.B. den Heizölpreisverlauf ab Januar 03 über die Zeit bis zum Januar 05 auf, so ergibt sich unter der Kurve eine Fläche von 21,47 % x Tage. Wogegen bei dem Verlauf „Halbjahresmittel + Timelag 2 Monat. je Quartal“ ein Wert von 36,98% x  Tage ergibt.
Also, folglich die „Halbjahresmittel“-Kurve bedingt durch ihre Trägheit für den Gasversorger seit Januar 2003 ein Preisvorteil von etwa 72% ergibt.

Bezeichnend ist es auch: Dass der Gasversorger bei einem Nachlassen des Gaspreises sich ganz ruhig verhält um ja nicht aufzufallen.

Na ja, sehen wir mal weiter, wie die Dinge sich so entwickeln werden.
Gruß aus EU-Stotzheim

P. H.

 

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