Hallo bienenblues ,
was gibts neues, die BADENOVA droht jetzt mit gerichtl. Schritten, ich solle doch bezahlen.
Sie verweisen auf ein weiteres Urteil LG Freiburg vom 08.November 2007, wo eine Berufungsklage zurückgewiesen wurde:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beklagte (Badenova)nicht dazu verpflichtet wäre die Preiskallkulation offenzulegen, wenn es nur die gestiegenen Bezugskosten weitergibt. Diese Steigerungen werden durch das Gutachten von E+Y belegt. Das Amtsgericht hatte 2006 erkannt, dass die Preiserhöhung zum 01.01.2006 wirksam sei, da die Preiserhöhung der Billigkeit gemäß $315 abs.3BGB entspricht.
Jetzt ist guter Rat teuer, zahlen oder verklagen lassen......Viele haben geschrieben, dass die BADENOVA das nicht machen würde...hat sie das nicht? oder haben alle klein beigegeben und gezahlt/rückgezahlt?
@ U.Hobohm: was macht die Klage?