also, falls es anderen wie mir ging:
das mit sammelklage speziell gegen badenova habe ich erst jetzt richtig realisiert. (offenbar geht bei mir die automat. benachrichtigung nicht!?)
aber vieles bleibt unklar.
aus:
Möglicherweise bald 1.000 Zahlungsklagen :
Bitte Ruhe bewahren.
Anfang November findet ein weiteres Abstimmungstreffen zwischen den Initiatoren diverser Protestbewegungen und der Verbraucherzentrale statt. Dabei wird auch über den aktuellen Stand der Sammelklage gegen die Badenova berichtet werden.
Möglicherweise läuft es für die Badenova ja nicht so gut, wie sie Glauben machen möchte und sie macht deshalb besonderen Druck um noch möglichst viele Rebellen abzuservieren.
P.S.: Warum sind Sie eigentlich Einzelkämpfer? Schliessen Sie sich doch der Sammelklage an. Siehe hier: Protestseite Hobohm:
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/
Gruss,
ESG-Rebel
dort findet man einen aufruf u.a. mit dieser info
(von Dezember 2005)
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/aufruf.pdfZweiter Schritt: Sammelklage
Die Kosten des Verfahrens berechnen sich nach der jährlichen Einsparung des einzelnen Klägers, wenn er eine
Tariferhöhung nicht bezahlen muss. Dieser Betrag - beispielsweise 200 € - wird mit 3.5 multipliziert, um den
Streitwert, in dem Falle 700 €, zu bestimmen. Bei einer Sammelklage werden die Streitwerte aller Klagen
zusammengerechnet: 20 Klagen haben einen Wert von 14000 €. Die Kostentabellen sind degressiv, d.h. mit
zunehmendem Streitwert wird das Verhältnis Einzelkosten zu Streitwert kleiner. Sammelklagen sind bei zunehmender
Zahl der Teilnehmer billiger und ungefährlicher. Bei 20 Klägern liegen die theoretischen Kosten bei etwa 200 €, bei 50
Klägern unter 100 €. Dann ist also selbst das hypothetische Risiko eines verlorenen Prozesses geringer als die
jährliche Ersparnis, um die man kämpft ! Das errechenbare Prozessrisiko ist jedoch unrealistisch, weil die
Prozesse mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verloren werden, d.h. es werden letztendlich keine Kosten
anfallen. Vorläufig belastend ist nur der zu zahlende Vorschuß, bei 20 Klägern etwa 41 € pro Kläger, bei 100
Klägern 26 € pro Kläger, die aufzubringen sind, um das Verfahren in Gang zu setzen.
ob man da jetzt noch einsteigen kann, wie der stand der dinge ist ...
muß ich noch klären.
wäre nett wenn herr Uwe Hobohm hier dazu aktuelle infos geben könnte.
p.s.
sprach gerade mit einem juristen:
die genannten kosten beziehen sich nur auf die 1. instanz.
wenn man selbst auf zahlung verklagt wird, steigen die kosten nochmals, ob und wie in einem solchen fall der beitritt zur sammelklage helfen würde, ist recht unklar, da die infos im web dazu recht dürftig sind.
gruß
smile