wie schön, auf einmal ist ja richtig was los hier!
@Foren Gott RR-E-ft
Ihr Beitrag mit der Zahlungsabsicht ist vom 21.11.2007, mein Beitrag vom 22.11.2007. (14:39)
tja, da haben wir uns um ein paar stunden verpasst. nachmittags arbeite ich außer haus, vormittags checkte ich nochmal den thread. nichts neues. also habe ich überwiesen.
Spät haben Sie sich wohl ggf. mit dem Thema \"Sammelklage\" und mit dem gesamten Drumherum befasst, das hier an verschiedensten Stellen umfassend dargestellt ist.
...
Warum sollen Ihnen eigentlich andere alle Informationen voraus- und hinterhertragen
\"verschiedensten Stellen\"
das forum hat ca. 35000 beiträge! auch eine weitere suche nach \"umfassenden darstellungen\" zur sammelklage badenova brachte keine neuen inhalte.
deshalb bat ich hier mehrmals um genaue infos, auch herrn Uwe Hobohm direkt per mail. es gab wenige rückmeldungen dazu, aber offenbar wissen selbst SammelklagenTeilehmer wenig genaues.
ich wäre gottfroh gewesen, wenn mir mal ein paar links zu diesen \"verschiedensten Stellen\" genannt worden wären. bis jetzt tote hose. was das allerdings mit \"alle Informationen voraus- und hinterhertragen\" zu tun hat, ist mir schleierhaft.
Beim Trittbrettfahren lauern eben auch Gefahren.
nun, bevor ich eine fahrkarte kaufe und in einen zug steige, würde ich gerne wissen wohin er fährt, welche rechte und pflichten ich habe, bekomme ich nur einen stehplatz, gibt es regelmäßige durchsagen usw. wenn dieser \"fahrplan\" nicht zugänglich ist, dann doch lieber trittbrettfahren oder gar nicht fahren.
Eine davon kann sein, dass eine Feststellungsklage nach bereits erfolgter Zahlung unzulässig ist und deshalb kostenpflichtig abgewiesen wird. Das hätte sich dann aber richtig gelohnt.
das mag sein, aber diese juristischen feinheiten zu \"abgeschlossenen Zeitraum...\" sind für mich neu und mir nicht gerade eingängig.
wir werden sehen.
Immerhin wurden die Nachteile von Vorbehaltszahlungen hier so oft besprochen, dass es völlig unverständlich ist, wie sich Verbraucher immer noch darauf einlassen können.
die
Verstehensfrage zur \"Zahlung unter Vorbehalt\" beantworteten sie dazu so:
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Rückforderungsklage hinsichtlich rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen tragen, dann wenden Sie sich deshalb doch bitte an einen Rechtsanwalt. Der wird die entsprechenden Fragen dabei klären, um die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage zu prüfen. Hierüber wird er Sie dabei umfassend informieren.
Möglicherweise bietet auch die Volkshochschule vor Ort Kurse zum Allgemeinen Vertragsrecht an.
das war am 26.07.2007, auch wenig aufschlußreich und von nachteilen war nicht die rede. auch war hier die \"Zahlung unter Vorbehalt\" noch nicht dämlich. vermutlich hat vor allem aber der VHS-hinweis ähnliche zynische bedeutung.
manchmal sollte man sich lieber erst mal an die eigene nase fassen.
gasometer: Wir haben uns im November 2006 über \"gasprotest im Südwesten\" schlau gelesen (genügend Infos) und gehören seitdem zu den Sammelklägern.
diese \"gasprotest im Südwesten\"-seite (
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/) gibt auch nicht viel her, schon gar nicht für späteinsteiger.
\"(genügend Infos)\": wem das reicht, bitte schön - mir jedenfalls nicht.