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Autor Thema: Sondervertrag ohne Unterschrift?  (Gelesen 4494 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Sondervertrag ohne Unterschrift?
« am: 15. Mai 2007, 13:44:24 »
@RR-E-ft  

Im Thema NVV AG Mönchengladbach bietet neuen günstigeren Tarif an. schrieben Sie:

Zitat von: \"RR-E-ft\"
@superhaase

Es steht nirgends, dass Sonderverträge schriftlich abgeschlossen werden mussten.

Viele sind Sondervertragskunden, ohne über einen schriftlichen Vertrag zu verfügen.

Daran kann man die Unterscheidung also nicht festmachen.
Dies verwirrt mich nun aber vollends.

An diversen Stellen haben Sie sich wie folgt zu Sonderverträgen geäußert:

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Ein Sondervertrag lässt sich freilich nicht konkludent begründen.

Wenn man einen Sondervertrag vereinbart, einigt man sich regelmäßig auf einen konkret zu zahlenden Preis.

Eine Einigung setzt zwei übereinstimmende, empfangsbedürftige Willenserklärungen gem. §§ 145 ff. BGB voraus.

Es gibt indes bekanntlich Fälle, wo der Energieleiferungsvertrag ohne Einigung auf einen Preis entgegen
§ 154 Abs. 1 BGB überhaupt nur durch ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Energielieferanten
zustande kommt.

Bei derart konkludent geschlossenen Verträgen verbleibt es also dabei, dass bereits der Anfangspreis der
Billigkeitskontrolle in direkter Anwendung des § 315 BGB unterliegt.

Wer einen schriftlichen Sondervertrag abgeschlossen hatte, der an irgend einer Stelle etwas anders regelt als in
§§ 2 bis 34 AVBGasV, der ist ein Sondervertragskunde und bei dem gilt das oben gesagte zu Sonderverträgen.
Dann fordert man dazu auf, den Abschluss des Sondervertrages nachzuweisen, also einen Beleg dafür.
Dann muss die Vertragsurkunde aus dem Archiv gekramt werden, welche die Unterschrift des Kunden enthält.
Die wollte man selbst schon gern immer wiederfinden......

Einen Sondervertrag kann man grundsätzlich nur schriftlich abschließen.
Der Abschluss eines Tarifkundenvertrages ist immer auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) möglich.

Ja, ich weiss - das sind Zitate aus verschiedenen Artikeln und ich hoffe, dass ich dadurch deren Sinn nicht verzerrt habe.

Aber was gilt denn nun - schriftlich oder nicht?
Anders gefragt: Wie soll der Versorger denn die Existenz einer übereinstimmenden, empfangsbedürftigen Willenserklärung beweisen können, wenn er nicht ein entsprechendes Dokument vorlegen kann?

Mein Vertrag (siehe http://de.geocities.com/drfghde/EnBW-AG/Docs/2003-11-12-ESW-Vertrag.pdf)  ist durch Entnahme von Gas und telefonischer Mitteilung an die (damals) Badenwerk Gas GmbH zustande gekommen. In der schriftlichen Annahmeerklärung des Unternehmens behält sich dieses das Recht zur Einstufung des Kunden in den Grundpreis oder Sonderpreis, abhängig vom Verbrauchsverhalten, vor. Desweiteren wurden die AVBGasV als Vertragsgrundlage genannt.

Nach allem was ich bisher hier gelesen habe, kann ich - und wohl auch alle anderen Badenwerk Kunden - doch gar keinen Sondervertrag haben.

Übrigens war ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch garnicht mit der ganzen Problematik vertraut. Damals wie heute konnte ich ja nur bei der ESG Gas beziehen. Damals bin ich deshalb davon ausgegangen, dass es irgendwelche - mir nicht näher bekannte - gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Kontrollinstanzen geben müsse, die das Unternehmen davon abhalten, Mondpreise zu verlangen.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline RR-E-ft

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Sondervertrag ohne Unterschrift?
« Antwort #1 am: 15. Mai 2007, 14:35:34 »
@ESG-Rebell

Es gibt papierne Sonderverträge mit Unterschrift, ohne Unterschrift und auch welche, die vollkommen ohne Papier auskamen....

Wenn die Juristen "grundsätzlich" sagen, dann meinen sie, dass es auch  Ausnahmen gibt.

Ebenso verhält es sich, wenn Juristen von "in der Regel" bzw. "regelmäßig" die Rede führen.

Einem Ingenieur würden deshalb wohl - vollkommen zurecht - die Haare zu Berge stehen. :wink:

Nicht alle Sonderverträge sind schriftlich abgeschlossen worden.
Dass ist unproblematisch, wenn Kunde und Unternehmen sich darüber (immer noch) einig sind, dass sie jedenfalls bei Vertragsabschluss einen Sondervertrag begründet hatten.

Den Wildwuchs und die Probleme bei der rechtlichen Einordnung haben die Versorger verursacht, die nicht immer sauber unterschieden haben.

Unter Berufung auf § 30 AVBV sollte der Kunde sowieso jedweden Rechnungsbetrag bezahlen, so dass es scheinbar nie darauf ankommen konnte, was nun gilt.

Erst jetzt stellen sich die Fragen, nachdem Gerichte die Grenzen des AGB- Rechts aufgezeigt haben.

Offline ESG-Rebell

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Sondervertrag ohne Unterschrift?
« Antwort #2 am: 15. Mai 2007, 15:31:04 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Nicht alle Sonderverträge sind schriftlich abgeschlossen worden.
Dass ist unproblematisch, wenn Kunde und Unternehmen sich darüber (immer noch) einig sind, dass sie jedenfalls bei Vertragsabschluss einen Sondervertrag begründet hatten.

Wunderschön, denn daraus folgt für die Praxis, dass Kunden sich quasi aussuchen können, welche Vertragsform ihnen gerade besser passt; vorausgesetzt sie wissen oder vermuten, dass der Versorger nicht das Gegenteil beweisen kann.

Eines hab\' ich als Ingenieur hier schon gelernt - in Rechtsstreitigkeiten immer schön alles behaupten oder dementieren, so wie\'s gerade genehm ist; kann ja Erfolg haben.  :wink:

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Unter Berufung auf § 30 AVBV sollte der Kunde [Anm ESG-Rebell.: nach Ansicht der Versorger] sowieso jedweden Rechnungsbetrag bezahlen, so dass es scheinbar nie darauf ankommen konnte, was nun gilt.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline RR-E-ft

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Sondervertrag ohne Unterschrift?
« Antwort #3 am: 15. Mai 2007, 17:58:58 »
@ESG-Rebell

Was steht denn in Ziffer D 9. der Besonderen Beingungen der Badenwerk Gas GmbH?

Galten die Bedingungen auch für Gaskunden der EnBW, die 2003 den Vertrag abgeschlossen haben?

Im Zweifel: Versorger fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage man nun beliefert wurde.

Offline ESG-Rebell

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Sondervertrag ohne Unterschrift?
« Antwort #4 am: 16. Mai 2007, 16:24:08 »
Zitat
RR-E-ft
Im Zweifel: Versorger fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage man nun beliefert wurde.
Habe dies gerade getan und werde deren Antwort nach Erhalt umgehend im Forum
VersorgerErdgas Südwest GmbH ( Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH ) posten.



Update 14.06.07:
Habe noch keine Antwort erhalten.
Ich glaube, die reden nicht mehr mit mir :(
Allerdings bekomme ich auch keine Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Drohungen - kann mir sehr Recht sein  :]

Könnte ein anderer ehemaliger Badenwerk Gas GmbH Kunde bitte mal die o.g. Frage an die ESG stellen und das Ergebnis ins passende Forum
Forum Erdgas Südwest GmbH posten?

Gruss,
ESG-Rebell

 

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