Hallo,
seit 2 Jahren zahle ich keine Preiserhöhungen mehr und der Abschlag ist wegen des konstanten Verbrauchs ebenfalls gleich geblieben.
Die kürzlich erhaltene Jahresabrechnung enthält nun einen Fehler. Damit meine ich nicht, dass das EVU die Preissteigerungen trotz meiner Widersprüche zu Grunde legt. Nein, es wurden zu meinen Gunsten zwei Abschläge zu viel berücksichtigt. Nach MEINER Abrechnung mit dem alten Preis würde ich nun etwas rausbekommen, also mit dem Fehler (ohne nicht). Aber das kriege ich ja eh nicht. Nach Abrechnung des EVU muss ich nachzahlen, mit und ohne Fehler (was die ebenfalls nicht kriegen).
Soll ich den Fehler melden?
Da weder ich noch das EVU der Abrechnung des jeweils anderen folgen wird und keine Nachzahlung erfolgen wird, ist es fast egal...
Wenn ich die falsche Abrechnung akzeptiere, könnte ich - aus meiner Sicht - sogar die Abschläge kürzen, aber beim nächsten Mal gehen sie dann halt wieder rauf.
Normalerweise würde ich es melden, aber in der Widerspruchssituation und dem Wissen darum, dass einem das EVU mit den Preissteigerungen über den Tisch zieht, ist halt die Überlegung, ob mir das irgendwie nutzen kann.
Was meint ihr?
Martin