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Autor Thema: Falsche Jahresabrechnung - was tun?  (Gelesen 10679 mal)

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Offline Martinus11

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« am: 04. März 2007, 23:33:21 »
Hallo,
seit 2 Jahren zahle ich keine Preiserhöhungen mehr und der Abschlag ist wegen des konstanten Verbrauchs ebenfalls gleich geblieben.

Die kürzlich erhaltene Jahresabrechnung enthält nun einen Fehler. Damit meine ich nicht, dass das EVU die Preissteigerungen trotz meiner Widersprüche zu Grunde legt. Nein, es wurden zu meinen Gunsten zwei Abschläge zu viel berücksichtigt. Nach MEINER Abrechnung mit dem alten Preis würde ich nun etwas rausbekommen, also mit dem Fehler (ohne nicht).  Aber das kriege ich ja eh nicht. Nach Abrechnung des EVU muss ich nachzahlen, mit und ohne Fehler (was die ebenfalls nicht kriegen).

Soll ich den Fehler melden?
Da weder ich noch das EVU der Abrechnung des jeweils anderen folgen wird und keine Nachzahlung erfolgen wird, ist es fast egal...
Wenn ich die falsche Abrechnung akzeptiere, könnte ich - aus meiner Sicht - sogar die Abschläge kürzen, aber beim nächsten Mal gehen sie dann halt wieder rauf.

Normalerweise würde ich es melden, aber in der Widerspruchssituation und dem Wissen darum, dass einem das EVU mit den Preissteigerungen über den Tisch zieht, ist halt die Überlegung, ob mir das irgendwie nutzen kann.

Was meint ihr?

Martin

Offline Monaco

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #1 am: 05. März 2007, 06:48:47 »
@Martinus11

Das ist wohl eher eine Gewissensfrage.

Natürlich ist es zunächst einmal verlockend, den gebotenen "Vorteil" auch auf Grund einer nicht gerade überschwänglichen Freundschaft mit dem eigenen Versorger mitzunehmen.

Andererseits gibt es aber auch Gründe, auf diese Art von "Geschenken" vielleicht zu verzichten.

So könnte das Abrechnungssystem Ihres Versorgers den Fehler noch feststellen und das Ganze würde noch korrigiert. Sie müssten sich dann nicht nur vorhalten lassen, die Preise unverschämt zu kürzen, sondern auch noch Fehler, die Sie selbst bemerkt haben, zu Lasten des Versorgers zum eigenen Vorteil auszunutzen.

Wenn Sie den Fehler melden, demonstrieren Sie eine Art "Fairness", was Ihren Preisprotest auf eine nützliche Weise befördern könnte. Schließlich machen Sie damit deutlich, dass es Ihnen um eine faire Klärung des Problems geht und Sie sich gerade nicht unangemessen bereichern wollen.

Es liegt bei Ihnen, es so oder so zu machen. Die Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen. Allerdings kann man - und das war mein Ziel - Denkanstöße geben.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Schwalmtaler

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #2 am: 05. März 2007, 08:31:06 »
Moin zusammen,

sehe das genauso.

Teilen Sie dem Versorger den Fehler bei der Übermittlung Ihrer Gegenrechnung mit.

Kann nur nützlich sein!

Gruß
Schwalmtaler

Offline Pelikan

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #3 am: 05. März 2007, 08:50:56 »
moin moin,

wenn in der Rechnung zuviele Abschläge angerechnet wurden, wo kommen die den her? Bestimmt nicht als "Spende" vom EVU.
Somit hat die Rechnung einen offensichtlichen Fehler.

Bei meiner letzen Abrechnung fehlten 2 Abschläge ( Zufälle gibts;-)  ) und so habe ich die Abrechnung als falsch zurückgewiesen. Weiterhin habe ich dem EVU mitgeteilt, Geld gibts erst mit vorliegen einer korrigierten Abrechnung.
Das war Sommer 2006.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Monaco

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #4 am: 05. März 2007, 09:26:23 »
@Pelikan

Aus meiner Sicht macht es einen entscheidenden Unterschied, ob sich der Versorger zu gunsten oder ungunsten des Verbrauchers verrechnet hat. Genauso wie wir die Korrektur einer Rechnung die zu unseren ungunsten ausgefertigt ist monieren, sollten wir dies auch im anderen Falle tun, auch wenn dies sicher nicht allzu oft vorkommt. Möglicherweise beugt man damit schlicht auch möglichen Nachfolgeproblemen vor.

Genau wie Sie es richtig bemerken, dass vermutlich niemend für uns Abschläge übernimmt, wird sich dieser "Fehler" schon irgendwann bemerkbar machen. Möglicherweise auch darin, dass für die neue Abrechnungsperiode dann 2 Abschläge fehlen.

Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass solange keine korrekte Rechnung vorliegt, diese auch nicht fällig ist. Auch unser Versorger weigert sich beharrlich, die nachweislich erbrachten Abschläge auf der Rechnung zu korrigieren. Keine korrekte Rechnung = keine Fälligkeit = keine Zahlung.

In diesem Fall müssen wir auch kein schlechtes Gewissen haben. Wir könnten uns lediglich Fragen, ob nicht der Klügere nachgeben sollte ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Martinus11

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #5 am: 05. März 2007, 14:26:35 »
Kommando zurück.
Habe gerade angerufen und es hat sich herausgestellt, dass mit den zwei überzähligen Buchungen zwei fehlende ausgeglichen wurden, die das EDV-System zu verantworten hat. Wegen der Umstellung der Abrechnungsperiode beim letzten Mal ist mir das nicht aufgefallen.
Sorry und trotzdem danke für eure Kommentare.

Jetzt komme ich also tatsächlich nach meiner Berechnung auf eine Überzahlung von 100 Euro, die ich sicherlich nicht zurück bekommen werde.
Kann ich also nur zum Verrechnen von zukünftigen Nachzahlungen verwenden.

Und was mache ich mit dem Abschlag, den könnte ich jetzt reduzieren um 8 Euro.  Würdet ihr das machen oder beibehalten?

Martin

Offline Monaco

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #6 am: 05. März 2007, 15:48:41 »
@Martinus11

Wie haben Sie denn bezahlt? Per Überweisung oder im Lastschriftverfahren? Bei Letzterem wäre eventuell noch etwas zu machen ... Sonst war es vermutlich Lehrgeld. Aber trösten Sie sich: Andere bezahlen noch mehr und lernen dabei nicht einmal etwas ...

Bei der neuen Abschlagsermittlung sollten Sie nicht nur Ihren letztjährigen Verbrauch im Auge haben, sondern auch den milden Winter. Wir haben in diesen Wintermonaten z.B. ca. 20% weniger verbraucht, als letztes Jahr. Ein Minderverbrauch von ca. 10% auf Jahressicht ist daher vorprogrammiert.

Möglicherweise ist dieser Winter in Ihrer Abrechnung jedoch bereits größtenteils enthalten. Dann brauchen Sie nur Ihren selbst ermittelten Rechnungsbetrag durch 12 teilen. Bei 100,- € Überzahlung wären da in der Tat 8,- € abzuziehen. Für den zuvor genannten Fall könnten es auch 12 oder 15 sein.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Schwalmtaler

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #7 am: 06. März 2007, 08:14:58 »
Moi Martinus11,

kürzen Sie die Abschläge um 15€ (vorher Mitteilung an Versorger Grund milder Winter).

Wenn die Abschläge per Lastschrift eingezogen werden, können Sie evtl. deen vorletzten und letzten zurückbuchen lassen, um die 100€-Überzahlung/Lehrgeld noch zu reduzieren.

Wichtig ist sich regelmäßig eine eigene Verbrauchshochrechnung und damit Rechnungs-HR zu erstellen, um künftig Überzahlungen zu vermeiden!!!

Offline Martinus11

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #8 am: 06. März 2007, 14:23:43 »
Aus dem Lastschriftverfahren bin ich seit dem ersten Widerspruch raus. Also ist da nichts mehr zu holen.
Das ist blöd gelaufen und war kaum vorherzusehen, denn mein Verbrauch ist konstant geblieben und meine Abschläge auch, aber durch die Umstellung der Abrechnungsperiode und der Tatsache, dass mein alter von mir bezahlter Preis damals - als er eingeführt wurde - nur einen Teil des Jahres galt (vorher billiger) ist es jetzt dazu gekommen, dass ich trotz konstantem Verbrauch und gleichen Abschlägen zu viel bezahlt habe.

Aber ich kann es mir wieder holen, indem ich eben die Abschläge kürze! Da der milde Winter bereits größtenteils drin ist in der Jahresabrechnung (Mitte Februar bis Mitte Februar), kommen aber wohl nur 8 Euro in Frage. Eigentlich könnte man es auch so sehen: Weil der milde Winter sich wohl nicht wiederholen wird und bereits in der jetzigen Abrechnung drin ist, könnte man die Abschläge beibehalten. Aber so hole ich mir meine 100 Euro wohl wider.
Man holt sich bis zu einer endgültigen Rechtsklärung sowieso wieder alles, weil das EVU - jedenfalls bei mir - eigens errechnete Nachzahlungen nicht annimmt und wieder zurückzahlt. Offenbar will man wohl eine implizite Akzeptierung der eigenen Sichtweise zum billigen Preis damit vermeiden.

Martin

Offline Monaco

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #9 am: 06. März 2007, 15:39:52 »
@Martinus11

Das müssen Sie uns noch genauer erklären. Weil Sie nicht den vollen geforderten Betrag nachzahlen gibt Ihnen Ihr Versorger den von Ihnen vorbehaltlich akzeptierten (geringeren) Betrag wieder zurück?
Oder habe ich das nur falsch verstanden?

Darüber hinaus schreiben Sie, dass Sie die überzahlen Beträge der letzten Periode mit den aktuellen Abschlägen "verrechnen" wollen.
Das ist problemlos nämlich nicht möglich. Wenn eine Periode abgeschlossen ist, dann ist Sie abgeschlossen. Wenn Sie für diese Periode Geld bezaht haben, können Sie sich dieses nicht "nachträglich" zurückholen.

Sie müssen strikt zwischen Abschlägen und der Jahresrechnung trennen. Abschläge sind nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Jahresschuld. Erst die Schlussrechnung gibt die (mehr oder weniger) verbindlichen Berechnungsgrößen und den Endbetrag wieder.

Von letzterem werden die Abschläge abgezogen und es verbleibt ein Restbetrag oder eine Erstattung. Danach ist das Thema abgeschlossen. Sowohl Versorger wie auch Kunde müssen sich zuviel/zuwenig gezahlte/erhaltene Beträge ggf. vor Gericht zurück/erstreiten. Mit allen Risiken und auch damit verbundenen Kosten ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #10 am: 06. März 2007, 19:49:50 »
@Monaco,

ich kenne aber noch einen anderen Fall.

Ein Mitglied unser BI hatte eine Nachzahlung auf die JR 2005, ausgestellt 31.12.2005.

Die Nachzahlung laut Stadtwerke in Höhe von c.a 350 € tätigte er nicht, es wurde auch nur normal gemahnt. (Widerspruch hatte er bereits im Januar 2005 eingelegt.)

Die Jahresrechnung 2006 zeigte ebenfalls eine Nachzahlung an.

Er erstellte jetzt im Januar 2007 seine eigene Jahresrechnung für 2005 und 2006 und zahlte nur die (geringere) Differenz für beide Jahre nach.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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Offline Martinus11

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #11 am: 06. März 2007, 22:48:21 »
@Monaco:
Ja, das haben Sie richtig verstanden. Die letzte Jahresabrechnung ergab nach MEINER Berechnung eine erforderliche geringe Nachzahlung von ein paar Euro. Nach Berechnung des EVU mit den erhöhten Preisen kam eine Nachzahlung von 120 Euro raus. Als ich den von mir errechneten Betrag überwies, wurde er zurücküberwiesen. Die 120 Euro fordern sie ein und werden mich demnächst deswegen "anmahnen und ggf. weitere Schritte unternehmen".
Was soll ich denn machen? Ich kann das EVU doch nicht zwingen, das Geld anzunehmen. Aber aus dem schon genannten Grund wundert mich diese Strategie eigentlich nicht: Das EVU verhält sich konsequent nach seiner eigenen Einschätzung des zu geltenden Preises - genau wie ich.

Durch den ab demnächst gekürzten Abschlag und den wohl nicht mehr so milden nächsten Winter wird sich eine Nachzahlung ergeben bei der nächsten Abrechnung. Diese wird das EVU wieder nicht annehmen - und dadurch habe ich das zu viel Gezahlte quasi wieder hereingeholt. Das geht  aber nur ein Mal, denn die neuerlichen Abschläge muss ich dann nach oben anpassen.

Wenn überhaupt, dann würde ich nur die Jahresabrechnungen untereinander "verrechnen". Bei der jetzigen Jahresabrechnung wollte ich das eigentlich zu Gunsten des EVU machen: die geringe (wieder zurück überwiesene) Nachzahlung aus dem Vorjahr von der jetzt entstandenen Überzahlung abziehen. Da das ohnehin nur Theorie bleibt und ich weder von mir geforderte überzahlte 100 Euro, noch die somit reduzierten 92 oder 93 Euro zurück bekomme, ist das doch egal, oder? Spricht etwas dagegen, zu Gunsten des EVU und konsequent nach meiner Preisermittlung "nur" eine Überzahlung von 92 Euro (also mit Berücksichtigung der Vorjahresabrechnung) zurückzufordern vom EVU?

Martin

Offline Martinus11

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #12 am: 06. März 2007, 22:55:32 »
Zitat von: \"Cremer\"
@Monaco,

ich kenne aber noch einen anderen Fall.

Ein Mitglied unser BI hatte eine Nachzahlung auf die JR 2005, ausgestellt 31.12.2005.

Die Nachzahlung laut Stadtwerke in Höhe von c.a 350 € tätigte er nicht, es wurde auch nur normal gemahnt. (Widerspruch hatte er bereits im Januar 2005 eingelegt.)

Die Jahresrechnung 2006 zeigte ebenfalls eine Nachzahlung an.

Er erstellte jetzt im Januar 2007 seine eigene Jahresrechnung für 2005 und 2006 und zahlte nur die (geringere) Differenz für beide Jahre nach.


Das EVU hat also die Nachzahlung nach seiner eigenen Berechnung akzeptiert und angenommen? Das bedeutet doch so viel wie die gekürzte Preisvorstellung des Kunden und seine Einschätzung zur Billigkeit zu akzeptieren. Das würde ich anstelle des EVU nicht machen und wundert mich. Ich glaube, da sitzen bei meinem EVU die besseren Juristen.

Martin

Offline Cremer

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Falsche Jahresabrechnung - was tun?
« Antwort #13 am: 07. März 2007, 07:30:24 »
@Martinu11,

der Geschäftführer der Stadtwerke hatte in der Live-Fernsehdiskusion am 22.11.2005 seinerzeit mir gegenüber öfentlich erklärt:
- sperren wird er bei Widersprüchler nicht.
- klagen wenn 600 € Höhe überschritten werden, weil man dann in Revision gehen kann.

Letztes Jahr erklärte er, er wird mal abewarten und erst klagen, wenn Verjährungsfristen drohen abzulaufen.

Nun, nach "Lesart" der SW sind bei mir zwischenzeitlich bei zwei Liegenschaften insgesamt aus 2005 und 2006 ein Betrag von  4000 € aufgelaufen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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