@cremer
Ich geb\' zu es ist ein wenig komplex.
Haben Sie § 4 Körperschaftssteuergesetz gelesen?
http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/__4.htmlFür die Beantwortung Ihrer Fragen, insbesondere Abs. 3 und 5
Dazu muss man natürlich wissen, was ist wessen Pflichtaufgabe. Kann und will ich für RLP nicht beantworten.
Für Bayern:Abfallbeseitigung ist Pflichtaufgabe des Landkreises = Abs. 5
Abwasserbeseitigung ist Pflichtaufgabe der Gemeinden = Abs. 5
Strom, Gas und Wasser als kommunale Eigenbetriebe immer steuerpflichtig = Abs. 3
Sollten Sie mal anhand der landesrechtlichen Regelungen für RLP abklopfen :wink:
Wir zahlen jedes Jahr die Märchensteuer für unseren Wasserbezug, da das gemeindliche Wasserwerk als Eigenbetrieb geführt wird. Da gibts natürlich auch wieder eine Rechtsgrundlage - Eigenbetriebsverordnung
Viel Spaß bei der Recherche.