Energiepreis-Protest > SWK Energie
SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
RR-E-ft:
@Cremer
Glück gehabt.
Sonst kann es schon sehr aufwendig sein, seine Neugierde zu befriedigen. :wink:
Bee1958:
Jetzt hab ich mir die Vertragsbedingungen mal vorgenommen - und siehe da - ich hab wohl so eine Preisanpassungsklausel im Vertrag. Regelmäßige Erhöhungen des Leistungspreises sind zum 01.04. und 01.10. jeden Jahres danach möglich, wenn sich bestimmte Bezugsgrößen ändern (Investitionsgüterindex und Lohnbasis). Außerdem ist für den Arbeitspreis eine Bindung an den Preis für leichtes Heizöl festgeschrieben. Die entsprechenden Formeln lassen sich hier - wegen der enthaltenen Brüche nicht wirklich darstellen.
Wen es interessiert, dem kann ich den Passus auch per PN mal rüberschicken (ich hab das als jpg).
Ich werde den Versorger wohl nur auf die anstehende Entscheidung des BGH verweisen können, die sich dann auch über die Billigkeit des Ausgangspreis verhalten soll, oder wie seht ihr das?
Cremer:
@Bee1958,
so oder so ähnliche Preisanpassungsmöglichkleiten gibt es in fast allen Verträgen der Versorger
Steht in Ihrem Vertrag auch die Grundlage wie der Preis angepasst wird ==> Referenzperiode z.B. 6/3/3 ?
Muckelchen5:
Hallo Bee,
ich bin ebenfalls kunder der SWK-Krefeld und kämpfe mich gerade durch. Morgen geht das Einschreiben an das Amtsgericht raus!
Erzählst Du mir mal bitte Schritt für Schritt, was bisher bei Dir so ablief, und über welchen Zeitraum sich das Ganze so entwickelt hat?
Bei mir haben die 5 Wochen nach meinem Einzug (letztes Jahr April) ohne Vorankündigung (und obwohl vorab telefonisch der Zählerstand bei Einzug durch gegeben wurde) eine Ablesung durchgeführt und mich daraufhin auf 45,- Euro mtl. runter gestuft, vorher (also für April und Mai 2006) zahlte ich denen rund 95,- € mtl., und das bei einem 5-Personen-Haushalt. Da ich keine Vergleichsmöglichkeiten hatte (da der vorherige Vermieter den Strom selbst erzeugte und dieser somit günstiger war), zahlte ich fleißig 62,- € pro Monat in der Hoffnung, noch einen Teil zurück zu bekommen. Pustekuchen ... eine Nachzahlung wollen Sie nun von fast 1000,- € obwohl mtl. recht gleichbleibender Stromverbrauch.
Da ich bei den Stadtwerken, für die neue Wohnung in der ich nun seit einem guten Jahr wohne, auch keinerlei Vertrag oder sonstiges unterschrieben, und die mich ja auf 45,-€ runter stuften, was ja eindeutig deren Fehler war, frage ich mich nun, ob ich diese Endabrechnung nun überhaupt zahlen muss. Bisherige Gespräche mit der SWK verliefen für mich negativ. So dass ich nun auch den Weg der Unbilligkeit gehen will.
LG
Cremer:
@Muckelchen5,
Sie haben Strom entnommen, also sind Sie zur Zahlung verpflichtet.
Welche Abschlagshöhe gerechtfertigt ist, bleibt dem Versorger und dem Kunden letztlich überlassen.
Natürlich müßte der Versorger aus Erfahrung wissen, wieviel ein 5 Personenhaushalt benötigt unter Angabe der Endgeräte (Herd, E-Boiler, Waschmasch, Spülmasch, Trockner, etc.)
Die Angaben hatten bei Vertragsbeginn genant werden müssen.
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