Energiepreis-Protest > SWK Energie
SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
RR-E-ft:
@Bee1958
Dass bei automatische wirkender Preisgleitklausel (genaue mathematische Berechnungsformel mit vereinbarten Anpassungszeitpunkten) die Billigkeitskontrolle nur ausnahmsweise stattfindet, kann man etwa schon in Energiedepesche Sonderheft nachlesen.
Zum Stand der Dinge am BGH:
Quelle: http://www.pr-inside.com/de/print65042.htm
--- Zitat ---BGH verhandelt am 13. Juni erneut über Klage gegen Gaspreiserhöhung
Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 13. Juni erneut darüber, ob Gaspreiserhöhungen gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden können.
Das teilte der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Ball, am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Verfahren dürfte weit reichende Auswirkungen für Gaskunden und Energieversorger haben.
Geklagt hat der als «Gaspreis-Rebell» bekannt gewordene frühere Richter Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn. Er wehrt sich dagegen, dass die Heilbronner Versorgungs-GmbH zum 1. Oktober 2004 den Gaspreis um rund zehn Prozent angehoben hat - von 3,47 auf 3,84 Cent pro Kilowattstunde. Nach Auffassung des Klägers soll der BGH feststellen, dass diese Erhöhung des Gaspreises unbillig und daher unwirksam ist. Das Amtsgericht Heilbronn hatte der Klage stattgegeben. In der Berufung wies dann aber das Landgericht Heilbronn die Klage ab. Dagegen legte Waldeyer-Hartz Revision ein.
Der 8. Zivilsenat hatte bereits am 20. Dezember 2006 in der Sache verhandelt und wollte ursprünglich an diesem Mittwoch sein Urteil verkünden. In der Beratung habe sich aber gezeigt, dass einige wichtige Fragen «bisher nicht ausreichend erörtert wurden», sagte Richter Ball. Zu klären sei etwa, ob bereits die Ausgangspreise vor dem 1. Oktober 2004 «unbillig erhöht» waren. Die Preiserhöhung ab 1. Oktober 2004 könnte dann deswegen unangemessen gewesen sein. Die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 könnte aber auch angemessen gewesen sein, wenn sie letztlich eine vorherige unbillige Erhöhung ausgeglichen hätte und diese damit nicht voll an die Kunden weitergegeben worden wäre.
Die bisherige Auffassung des Senats, dass es auf den Ausgangspreis nicht ankomme und nur die Erhöhung zum 1. Oktober 2004 Streitgegenstand sei, gelte nun wohl nicht mehr, sagte Ball. Der Senat wolle aber «nicht mit verdeckten Karten spielen» und habe deswegen erneut eine mündliche Verhandlung angesetzt.
(AZ: VIII ZR 36/06)
ddp.djn/dmu/hwa
--- Ende Zitat ---
Siehe auch hier:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-03/artikel-7901301.asp
--- Zitat ---
So erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball, dass Gastarife auch dann unbillig sein könnten, wenn die Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren.
In der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 habe der Senat diese Rechtsfrage noch für unbeachtlich gehalten und nur die Preiserhöhung erörtert.
--- Ende Zitat ---
Cremer:
@Bee1958,
da bin ich mal gespannt, was in ihrem Vertrag steht und was die SW unter einer "automatischen Preisgleitformel" verstehen?
Etwa wohl doch nicht die Referenztermine zum Anpassen der Preise?
RR-E-ft:
@Cremer
Per pn Termin ausmachen, nach Krefeld fahren, Vertragstext gemeinsam durchlesen oder aber zufaxen lassen. :wink:
Bee1958:
Ich komm wahrscheinlich nicht mal am WE dazu, die Vertragsbedingungen zu studieren. Aber die SWK hat sich ja auch Zeit gelassen mit der Antwort!
;-)
Danke jedenfalls für das informative Feedback!
Cremer:
@Fricke,
das bräuchte ich noch nicht einmal.
Ein guter Freund wohnt in Krefeld, der hat auch die Vertragstexte, allerdings erst seit Ende 2005, da er Neukunde ist.
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