Energiepreis-Protest > enviaM
Kündigung Sondervertrag
RR-E-ft:
@zimpel
Rechtssicherheit kann nur erreichen, wer den Rechtsweg beschreitet, also Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sperrandrohung, ggf. Feststellung in einem Hauptsacheverfahren, dass ein Recht zu Preiserhöhung etwa wegen unwirksamer Klauseln gem. § 307 BGB nicht besteht und weitergehende Fordereungen, derer sich das Versorgungsunternehmen berühmt, nicht geschuldet sind.
Solche Schritte sollte man aber in keinem Falle ohne einen Anwalt unternehmen.
Zahlung unter Vorbehalt ist demgegenüber nicht nur untunlich, sondern unsinnig, weil man auf Rückzahlung klagen muss und dadurch für die Zukunft immer noch keine Rechtssicherheit hat, man klagt also zurück, derweil man immer weiter erhöhte Preise unter Vorbehalt zahlt, die man dann ebenso wieder zurück klagen muss. Warum zahlt man sie dann erst, muss man sich ggf. fragen lassen, wenn man doch weiß, dass sie nicht geschuldet sind. Böse Falle.
Siehe etwa das Urteil des LG Itzehoe zu E:ON- Preisanpassungsklauseln in Heizstromverträgen.
Cremer:
@zimpel,
wie lautet denn die Sperrandrohung?
Ist diese denn konkret genannt worden (Termin)?
Ich vermute mal nicht
zimpel:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Rechtssicherheit kann nur erreichen, wer den Rechtsweg beschreitet,
--- Ende Zitat ---
Das ist mir bewusst. Leider bin ich da in gewissem Sinne auch auf das EVU angewiesen. Die bisherigen Mahnungen wurden nach meinem Widerspruch aus formellen Gründen (falscher Betrag, falsches Fälligkeitsdatum) jeweils stillschweigend zurückgezogen, so dass ein in diese Richtung führender Schritt bisher schließlich überflüssig war.
--- Zitat ---Solche Schritte sollte man aber in keinem Falle ohne einen Anwalt unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Dies werde ich ebenfalls beherzigen. Da das EVU bisher die von mir gesetzte Frist zur Zurücknahme der Sperrandrohung ignoriert hat und ich dies erst durch Rückfrage im Callcenter erfahren habe, könnte ich diesmal den Erlass einer EV anstreben. Schließlich ist die von mir zurückbehaltene Summe marginal, meine Bonität und sonstiges Zahlungsverhalten völlig in Ordnung und wegen Minderverbrauch durch die geleisteten Abschläge die ggf. bestehende Forderung mehr als gedeckt. Im Gegensatz dazu bedeutet die Versorgungseinstellung für meine Familie und mich ein existentielles Risiko. Deshalb ist die Sperrandrohung nach meinem Dafürhalten eine reine Einschüchterungs- bzw. Willkürmaßnahme. In diesem Sinne hatte ich schon im vergangenen Jahr eine Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, dies geschah seinerzeit noch ohne anwaltliche Hilfe.
--- Zitat ---Zahlung unter Vorbehalt ist demgegenüber nicht nur untunlich, sondern unsinnig,
--- Ende Zitat ---
Sehe ich genauso und war insofern auch über diesen Rat der Beschlussabteilung verwundert.
Haben Sie noch einen Tipp bzgl. einer zitierbaren Stelle, an der das Bundeskartellamt die marktbeherrschende Stellung der örtlichen Stromversorger bei Schwachlastregelungen darlegt? Ich habe bei einer Suche dazu nur dies im alten Forum entdeckt (leider nicht mehr ganz aktuell):
Bundeskartellamt antwortet auf Heizstrompreiserhöhung in KL
@Cremer
--- Zitat ---wie lautet denn die Sperrandrohung?
Ist diese denn konkret genannt worden (Termin)?
--- Ende Zitat ---
"Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir unsere Lieferung auf Grund unseres Zurückbehaltungsrechtes vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens einstellen."
--
Viele Grüße.
Cremer:
@Zimpel,
na dann ist es die übliche Masche einer nicht ernstlich gemeinten Sperrandrohung.
zimpel:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---na dann ist es die übliche Masche einer nicht ernstlich gemeinten Sperrandrohung.
--- Ende Zitat ---
Mmhh, das Gefühl habe ich auch und es stimmt mit den bisherigen Erfahrungen überein. Nur würde ich lieber Ernst machen, um zu einer EV zu kommen (siehe obige Antwort an RR-E-ft). Die Sperrung ist aus meiner momentanen Sicht die einzige verbleibende Drohkulisse, alles andere, einschließlich Kündigung des Sondervertrages sollte sich adequat beantworten lassen.
--
Viele Grüße und danke.
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