Energiepreis-Protest > enviaM
Kündigung Sondervertrag
RR-E-ft:
@nachod
Dann wird sich zum Beispiel eine Kartellbehörde sicher nachweisen lassen wollen, dass es sich um keine "Sonderbehandlung" handelt.
Aus den kartellrechtlichen Vorschriften ergibt sich ein Diskrimnierungsverbot und Gleichbehandlungsgebot, so dass ein einzelner Kunde nicht einfach so und ohne Grund gekündigt werden darf.
Man wird also wohl Gründe nennen müssen.
Zudem, kann man, wenn ich es richtig verstanden habe, nach einer Kündigung und Neuabschluss eines Vetrages gar nicht schlechter stehen, als hätte man sich nicht zur Wehr gesetzt.
Deshalb ist nicht recht ersichtlich, wo das Problem liegen soll, ob man sich nun wehrt oder nicht. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
nachod:
Hallo,
danke für Ihre Hilfe. Ich glaube aber ohne Anwalt habe ich da als Laie wenig Chancen. Falls die Kündigung kommen sollte, informiere ich auf alle Fälle sofoert das Bundeskartellamt.
Nachod
RR-E-ft:
@nachod
Sie können getrost darauf verweisen, dass nach Auffassung der 8. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes im Bereich der sog. Schwachlastergelungen marktbeherrschende Stellungen der örtlichen Stromversorger bestehen.
Sie können auch gleich eine Stellungnahme des Bundeskartellamtes dem Widerspruch beifügen:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=748&file=dl_mg_1161767009.pdf
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/nachrichten/energie-strom-verbraucher/75094.asp
Das gilt für Vertragskündigungen entsprechend. Schließlich ist die Vertragskündigung sogar noch weitergehend als die Androhung der Sperre.
nachod:
Danke für dir Hilfe.
Nachod
zimpel:
--- Zitat ---Sie können getrost darauf verweisen, dass nach Auffassung der 8. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes im Bereich der sog. Schwachlastergelungen marktbeherrschende Stellungen der örtlichen Stromversorger bestehen.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft
Gibt es ein diese Auffassung unmittelbar belegendes Dokument?
--- Zitat ---Sie können auch gleich eine Stellungnahme des Bundeskartellamtes dem Widerspruch beifügen:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=748&file=dl_mg_1161767009.pdf
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft
Dem Dokument im o.a. Link entnehme ich keine direkte Bezugnahme auf Schwachlastregelungen (Wärmespeicherstrom).
Ich habe beim selben Versorger wie nachod einen Sondervertrag und bekam heute wieder mal eine Mahnung mit Sperrandrohung. Bei vorherigen Mahnungen hatte ich mich jeweils mit einer Beschwerde an die 8. Beschlussabteilung gewandt und zunächst auch eine dem Wortlaut des hinter dem o.a. Link liegenden Dokumentes genau entsprechende Antwort bekommen. Zuletzt erhielt ich aber nach Rücksprache der 8. Beschlussabt. mit dem EVU Bescheid, dass sie sich die Kartellbehörde bei Sonderverträgen nicht in der Lage bzw. zuständig fühlt, die Anwendbarkeit des § 315 BGB festzustellen und hat mich diesbzgl. an die Zivilgerichte bzw. auf die Möglichkeit der Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung verwiesen.
Über eine mir hierzu weiterhelfende Antwort, würde ich mich sehr freuen. Seit meinem Widerspruch ist mittlerweile mehr als ein Jahr vergangen und die Sache ist nicht einen einzigen relevanten Schritt in eine Richtung vorangekommen, die mir etwas Rechtssicherheit bietet.
--
Mit freundlichem Gruß.
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