Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn

LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM

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Thomas S.:
Hi Mitstreiter Jafar und willkommen.

Ich versuche gerade eine Klärung im thread http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4801

Mal sehen, ob da eine schlüssige Erklärung kommt. Ich glaube aber nicht. Es ist z. Z. irgendwie unklar, was man am besten macht... :oops:

Zur Zeit gibt es wohl folgende Optionen, die durchgezogen werden können:

1a. Alten "Sondervertrag" anfechten und die bereits überbezahlten Beträge zurückfordern (es muß geklagt werden) bzw. mit neuen Zahlungen verrechnen (soll eigentlich nicht gehen, wird aber hin und wieder so gemacht). Denn nach §307 sind alle Preiserhöhungen unwirksam, da solche nicht wirksam vereinbart waren, somit nur der einmal zu Vertragsbeginn vereinbarte Preis über die gesamte Laufzeit zu zahlen ist.

1b. Es ist nur ein "anderer Tarif", kein Sondervertrag. Dann den Gesamtpreis als unbillig nach §315 ansehen und auf einen inetwa billigen Preis kürzen.

Bei 1a und 1b spielt die notwendige Einzugsermächtigung noch eine unglückliche Nebenrolle. Ggf. diese auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Führt wahrscheinlich zur vorzeitigen Kündigung durch LSW.

2. Der jetzigen Vertragskündigung widersprechen, denn sie ist Schikane zur Durchsetzung schlechterer Bedingungen. Muß dann aber beim Widerspruch der LSW auch eingeklagt werden.

3. Nichts machen bzw. nach Widerspruch LSW zu 1 oder 2 nicht klagen, dann Rückfall in die Grundversorgung und darin auf alle Fälle wieder nach 1b vorgehen.

Ich erwäge auch eine Kombination von mehreren Optionen...

Aber schau mer mal, was die Mitglieder so sagen!

Cremer:
@Thomas S.,

Nun, warum ist man Sondervertragskunde und gleichzeitig beim Grundversorger?

Nun Ja,

ich würde nach § 307 widersprechen, § 226 anführen und die Einzugsermächtigung begrenzen.

Denn ich halte persönlich Nichtstun bei Vorlage eines neuen Vertrgaes nicht unbedingt für richtig.

Es kommt letztlich auf den Fall drauf an :wink:

Jafar:
Hallo,

hier mal ein in Kurzform vereinfacht der FAll:

1. Akitv 12 Vertrag zu 0,1520 EUR/kWh
2. Im November Ankündigung Preiserhöhung auf 0,1726 EUR/kWh ab 01.01.2007
3. Im Januar Kündigung Aktiv 12 durch den Versorger mit Verweis auf des Energiewirtschaftsgesetz zum 31.12.2007 mit Anschließendem Rückfall in die GRundversorgung und Angebot neuer Tarif Aktiv Direkt zu 0,1686 EUR/kWh.

Dem Preiserhöhung im November hatte ich nicht explizit widerspochen, da ich einerseit einen Sondertarif habe und andererseits zu einem anderen Anbieter wechseln kann.

Trifft hier nich Punkt 48 aus dem Fragenkatalog zu? Ist diese Kündigung nicht rechtswidrig? Muß ich bzw. kann ich überhaupt dieser Kündigung wirksam widersprechen?

Für Gas habe ich soeben ein Vergleichbares Angebot bekommen (seleber Versorger), aber das gehört in den Gas-Thread.

Wie soll man hier am besten drauf reagieren?

Um mal konstruktiv etwas beizusteuern habe ich mal ein Schreiben an die LSW formuliert, das ich so als Widespruch einsetzen (Einschreiben) möchte (betrifft Strom und Gas):


Kündigung Aktiv E_12 / Gasversorgung vom 17.01.2007 bzw. 15.02.2007
Kundennummer: xxxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ihrer Kündigung meiner Strom- und Gasversorgungsveträge vom 17.01.2007 und 15.20.2007, da sie rechtsmißbräuchlich im Sinne von §242 BGB sind und nur dazu dienen den §315 BGB auszuhebeln. Der Verweis auf das Energiewirtschaftsgesetz betrifft doch nur Ihr AGBs. Mir ist nicht klar, wo sie aus dem Energiewirtschaftsgesetz die Notwendigkeit der Vertragskündigung herleiten.

Zudem finde ich das Vorgehen zunächst die Preise zu erhöhen, um anschließend einen neuen Tarif mit einem scheinbar günstigeren Preis anzubieten, sehr fragwürdig. Das hat nichts mit kundenfreundlichen Geschäftsgebaren zu tun.

Ich bin darüber hinaus mit den Bestimmungen Ihrer neuen Tarifregelungen und AGBs nicht einverstanden. Sowohl für die Strom- als auch für die Gasversorgung soll ich ihnen eine SCHUFA-Auskunft bewilligen. Dies tue ich hiermit ausdrücklich nicht. Ich widerspreche auch ausdrücklich dem Punkt 8.5 in Ihren  AGBs Strom bzw. Gas, der Sie zu einer fristlosen Kündigung berechtigen soll, falls eine negative SCHUFA-Auskunft vorliegt.

Erklärungsbedürftig ist in Ihren AGBs und Tarifbestimmungen weiterhin der ominöse Verweis auf den Netzbetreiber beim gleichzeitigen Haftungsausschluß der LSW. Wer ist denn dieser Netzbetreiber, an den ich mich bei Schäden durch Strom- oder Gaslieferungsausfall wenden soll? Das ist doch auch die LSW. Wie kann die LSW in einem Satz mit Verweis auf sich selbst die Haftung ausschließen? Ich widerspreche hiermit ausdrücklich den neuen Haftungsregelungen unter Punkt 7.1 Ihrer Ergänzenden Bedingungen zur Strom- und Gasversorgung.

Bezüglich des neuen Gastarifs verweise ich auf meinen Widerspruch zur Abrechnung 2006 vom 07.12.2006. Ich halte auch die neuen Preise in Ihren Gastarifen für unbillig, solange die Billigkeit nicht festgestellt bzw. die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachgewiesen wurde.
Ich akzeptiere daher weder die Kündigung meines Gasversorgungsvertrags zum 29.02.2008 noch werde ich den neuen Gas-Sondertarifvertrag Aktiv G_Direkt annehmen.
Ich akzeptiere auch nicht die Kündigung meines Stromversorgungsvertrags zum 31.12.2007 und werde den neuen Tarif AKTIV E_Direkt unter den neuen Regelungen und Bestimmungen nicht annehmen.


Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß
-----

Ist das als Widerspruch einsetzbar? Ich bin über jeden Verbesserungsvorschlag und Anregeung dankbar.

Gruß Jafar

Cremer:
@Jafar,

Sie sollten den Wortlaut des Textes des Musterbriefes verwenden.

Ergänzend zur Anführung von " 242 BGB gehört auch noch "§ 226 BGB Schikaneverbot".

Jafar:
@Cremer,

wo finde ich den Musterbrief, wo das aufgeführt ist?!?
Ich finde nur diesen hier
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Musterschreiben_an_Versorger/site__1703/
und der paßt nicht auf die Situation. Ich reklamiere ja keine Abrechnung noch eine Preiserhöhung, sondern eine Tarifkündigung.

Oder gibt es noch ein anderes Musterschreiben, was ich noch nicht gefunden habe?

Gruß Jafar

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