Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn

LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM

<< < (5/5)

Thomas S.:
Hallo Jafar,

die Preisanpassungsklausel ist EINDEUTIG einseitig, da wir nicht gefragt werden, und sie ist auch nicht transparent, weil keinerlei Berechnungsgrundlagen dargelegt werden. Im Prinzip wie im Grundtarif.

Ich gebe hier mal die wichtige Passage der Preisanpassungsklausel wieder:

"2.[...]

Darüber hinaus ist die LSW unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen berechtigt, die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu verändern. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen, der der Bekanntgabe einer Änderung folgt.

[...]"

Einseitiger geht das eigentlich nicht.

Nun ja, ob man besser dasteht, wenn man im Grundtarif ist... Daß werden wir möglicherweise gar nie erfahren, wenn nicht doch mal eine Zahlungsklage kommt.

Ich sehe das so: eigentlich geht es bei dem Widerspruch zur Kündigung nur um eine Absicherung eines möglichen Vorgehens bei Gericht. Denn wenn die LSW die Kündigung nicht zurücknehmen, müsste dagegen geklagt werden. Machen wir das? Weiß ich noch nicht. Eigentlich egal, da wir in den Grundtarif rutschen. Aber immerhin haben wir etwas unternommen. Stillhalten und stillschweigende Anerkenntnis kann uns dann keiner mehr vorwerfen...  8)

Viel wichtiger ist auf alle Fälle der Einspruch nach § 315. Ohne den haben wir keine Handhabe, irgendetwas zu kürzen!

Hinsichtlich der Zusammenlegung der Kundennummer würde ich die LSW sofort darauf ansprechen und wieder eine Trennung veranlassen. Selbst wenn man die Verrechnung mit anderen offenen Posten so verbietet

"Künftige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der von mir zugestandenen Preise geleistet, einer anderweitigen Verrechnung widerspreche ich nach § 366 Abs. 1 BGB."

kann der Versorger Mißbrauch treiben und quer Verrechnen. Da die LSW zumindest bei mir schon nicht mehr durchblicken, was wann zum Gas gebucht wurde, kann das schnell kompliziert werden. Na ja, Hauptsache, wir behalten den Überblick!

Gruß Thomas S.

Jafar:

--- Zitat von: \"Thomas S.\" ---...
Hinsichtlich der Zusammenlegung der Kundennummer würde ich die LSW sofort darauf ansprechen und wieder eine Trennung veranlassen. Selbst wenn man die Verrechnung mit anderen offenen Posten so verbietet

"Künftige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der von mir zugestandenen Preise geleistet, einer anderweitigen Verrechnung widerspreche ich nach § 366 Abs. 1 BGB."

kann der Versorger Mißbrauch treiben und quer Verrechnen. Da die LSW zumindest bei mir schon nicht mehr durchblicken, was wann zum Gas gebucht wurde, kann das schnell kompliziert werden. Na ja, Hauptsache, wir behalten den Überblick!

Gruß Thomas S.
--- Ende Zitat ---


Bei mir scheinen sie bisher durchzublicken. Ich habe mir schon von Anfang an jede Zahlung aufgeschrieben und rechne diese gegen die Abrechnung. Bisher habe ich auch nur Gas gekürzt. Strom wollte ich eigentlich nicht kürzen, sondern war eher dabei den Anbieter zu wechseln. Ich befürchte jedoch, daß alternative Anbieter auch keine besseren AGBs mehr anbieten. Zudem werden die einerseits ebenfalls Preisanpassungsklauseln haben (also die gleiche Geschichte in grün) und ich weiß nicht ob diese zur Grundversorgung verpflichtet sind sowie die LSW. Im Streitfall würde ich anderen Anbietern eher zutrauen, daß sie die Leistungseinstellung androhen; der LSW eigentlich weniger (Es sind halt die alten städtischen Stadtwerke ;)).
Von daher tendiere ich dann doch eher da zu auch beim Strom die Zahlungen zu kürzen, nach dem sie jetzt so seltsame Geschäftsgebaren an den Tag legen.

Danke für die Ausführungen zur Einseitigkeit.

Gruß Jafar

Jafar:
Ich habe jetzt Antwort von der LSW bekommen. Sie begründen erneut die Kündigung des alt Vertrages und das Angebot eines neuen Tarifs mit neuen AGBs mit den Energiervesorgungsgesetz, was sie angeblich verpflichtet innerhalb der laufenden 12 Monate so vorzugehen.
Da ich nicht gezwungen bin die neuen Tarife anzunehmen und über die Grundversorgung beliefert werden kann, sieht die LSW die Kündigung auch als wirksam an.

Sollen sie.

Zu meinem Einspruch zu den AGBs gestehen sei mir bei Annahme der neuen Tarife zu, daß die Schufa-Klauseln für mich nicht gelten. Den Verweis auf den nicht näher genannten Netzbetreiber begründen sie auch mit der aufgezwungenen Trennung von Enregieerzeuger und Netzbetreiber. Zurzeit wäre die LSW aber der Netzbetreiber.

Zu meinem Widerspruch zur Preisanpassung des Stroms verweisen sie (zum Glück ;)) auf den bisherigen Schriftverkehr (im Prinzip ist das ja auch schon alles gesagt ;)).

Ich habe jetzt meine Stromabschlagszahlung wie der LSW gegnüber auch angedroht gekürzt auf den im November gezahlten Preis (zzgl. der Mehrwertsteuererhöhung) und warte jetzt ab.

Das eigentliche Schreiben war verhältnismäßig kurz (ich hatte mit einem längeren Roman gerechnet). In der Anlage war dann eine dicke Broschüre mit dem Energierversorgungsgesetz (glaube ich).

Sollen sie mich doch endlich verklagen.

Gruß Jafar

Cremer:
@Jafar,

so schnell werden die schon nicht klagen :wink:

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln