Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM
RR-E-ft:
@Thomas S.
Den angemessenen Preis selbst zu bestimmen , ist nicht möglich.
Deshalb sollte man die Abschläge und Rechnungsbeträge unter Zugrundelegung der alten Preise auch nur unter Vorbehalt zahlen.
Wenn man sich auf die Unbilligkeit und Unverbindlichkeit der Preise beruft, sind diese- soweit einseitig bestimmt - bis zum Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht verbindlich und fällig.
Partielle Verbindlichkeit und Fälligkeit gibt es ebensowenig wie partielle Schwangerschaften.
Thomas S.:
Ist ja vollkommen richtig, Herr Fricke,
und es steht so auch im Schreiben - alles unverbindlich gezahlt, ggf. Rückforderung.
Ich wollte ja nicht alles hier reinstellen, ein bisschen GEHEIM soll\'s schon noch sein... :wink:
Ich habe mit MEINER BERECHNUNG nur die Berechnung der Abschläge / Jahresendsumme gemeint. War das mißverständlich? Eigentlich nicht:
--- Zitat von: \"Thomas S.\" ---
[...]
Damit die LSW nicht wieder ein Kündigungsrecht haben, nehme ich die Einzugsermächtigung nicht zurück, sondern begrenze diese auf einen von MIR berechneten Betrag.
[...]
--- Ende Zitat ---
Gruß Thomas S.
Monaco:
@Thomas S.
Möglicherweise hatten Sie mich etwas falsch verstanden bzw. wir uns beide etwas missverständlich ausgedrückt.
Ich wollte Ihnen - wie das auch RR-E-ft zwischenzeitlich auch angemerkt hat - lediglich mitteilen, dass niemand - möglicherweise nicht einmal das Unternehmen selbst, einen angemessenen Preis berechnen kann. Ein angemessener Preis (angemessene Preisspanne) wäre dann gerade ein "billiger" Preis und die "Stromwelt" wäre wieder in Ordnung.
Der von Ihnen berechnete Betrag kann günstigstenfalls als eine Art "Richtgröße" angesehen werden, ein "Friedensangebot" ihrerseits an den Versorger. Wir alle wissen doch, dass auch Strom seinen Preis hat. Die Frage ist nur, welchen?
Die Ihnen vorliegende Berechnung ist möglicherweise gut geeignet, einen groben Anhaltspunkt zu ermitteln. Mehr nicht. Wenn Sie bereit sind, diesen zu bezahlen, ist das völlig in Ordnung. Möglicherweise ist jedoch auch dieser Betrag noch zu hoch. Man weiss es eben nicht.
Eventuell reicht auch eine Vorbehaltszahlung des ermittelten Betrages nicht aus, um den Druck auf die Energiewirtschaft zu erhöhen. Vielleicht kann sie damit sogar ja noch sehr gut leben...
In diesem Sinne wünsche ich ein schönes Wochenende
Monaco.
Thomas S.:
@Monaco
Genau so sehe ich es, so war es gemeint.
Ich habe immer das Anliegen, fair zu sein. Das gilt auch hier. Ich will mit keine "Gierigkeit" vorwerfen lassen.
Da, wie ich schon oft gesagt habe, die LSW beim Strompreis seit vielen Jahren die günstigsten bundesweit sind, betrachte ich deren Preisgestaltung erst seit kurzer Zeit als kritisch. Und mit dem Preis von 2004 wird ja wieder der bundesweit geringste Preis zugestanden - wenn alle der allgemeinen Empfehlung folgen, Preise von 2004 zu zahlen. Was will ich mehr... :wink:
Trotzdem bin ich in der Sache knallhart und gestehe den LSW eigentlich nix mehr zu, als ich ohnehin muß. Ich halte mir ja sogar noch einen Rückfall auf die Preise von 2002 offen... :wink:
In meinen Schreiben sind zu den besonderen Einsprüchen / Erfordernissen meines speziellen "Falles" alle weiteren Aussagen / Forderungen der Musterschreiben enthalten, ohne das ich mir irgendwo selbst widerspreche. Somit kann ich eigentlich nix falsch machen. Das paßt schon.
In diesem Sinne ebenso auch ein schönes Wochenende.
Grüße von Thomas S.
Jafar:
--- Zitat von: \"Thomas S.\" ---...
Ach ja, ich habe bereits seit meinem Einspruch gegen die Gaspreise ZWEI Kundennummern. Damit ist es leichter, die beiden Vorgänge auseinanderzuhalten, wichtig bei der Zuordnung der Zahlungen. Gas überweise ich schon seit langem per DA.
Gruß Thomas S.
--- Ende Zitat ---
Das hatte ich bis vor kurzem auch noch. Mit der letzten Abrechnung haben die aber wieder beide Kundennummern zusammengeführt.
Zum inhaltlichen Vorgehen: Du hast doch warhscheinlich auch bisher den Aktiv_12. Ist die Preisanpassungsklausel dieses Tarifs wirklich unwirksam? Dazu habe ich bisher nicht viel gefunden. Das wäre ja ein wichtiger Ansatzpunkt für das weitere Vorgehen. Die Kündigung beim Gas ist mir relativ wurscht, da ich dort eh schon gekürzt habe und das auch weiterhin tun werde (egal in welchen Tarif die LSW mich gerne hätte). Alles was ich bisher gefunden habe waren Preisklaueln in AGBs zu Flüssiggas. Die Formulierung im AKTIV_12 habe ich bisher als gültig betrachtet, weil ich keinen Angriffspunkt gesehen bzw. gefunden habe. Hast Du da etwas?
Mein geplantes Vorgehen war bisher auch der Kündigung zu Widersprechen (Daher ja auch mein Versuch eines Antwortschreibens.)
Im Prinzip stellt es die Kündigung die "Energierebellen" ja jetzt besser als vorher. Sie sind nicht mehr an einen Sondertarif mit verienbartem Anfanspreis gebunden und können somit jetzt den Gesamtpreis in Frage stellen.
Gruß Jafar
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