Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Mahngebühren eon Avacon
eislud:
@RuRo
Ich schließe mich Deiner Meinung zum § 17 Abs. 1 Satz 1 GVVs vollumfänglich an, würde aber in einem Punkt noch darüber hinaus gehen.
Selbst wenn in einer Jahresrechnung bei den Zeitpunkten beispielsweise stehen würde, dass eine Zahlungsaufforderung zur Fälligkeit nicht notwendig ist, gilt die GVV und der § 17 Abs. 1 Satz 1 der GVV nach wie vor.
Ohne eine Zahlungsaufforderung zur Abschlagszahlung sollte grundsätzlich nichts fällig sein. Ohne Fälligkeit kein Verzug. Ohne Verzug keine Anwendung des § 17 Abs. 2.
Ich kann nichts Schlechtes dabei finden, auch schwierige Themen für sich erforschen zu wollen, seine Meinung zu äußern und auf eine Diskussion zu hoffen, die dann vielleicht mehr Klarheit schafft. Eine Verpflichtung zur Mitwirkung an einer Diskussion scheint mir nicht vorhanden, das ist vielmehr jedem selbst überlassen, und ich für meinen Teil mache regelmäßig davon Gebrauch.
Gruss eislud
luxus:
Auf meiner letzten Rechnung steht der neue Abschlag und die entsprechenden Daten für die nächsten 11 Monate. Aber kein Hinweis wie bei hollmoor, lediglich:
"Der Abschlag wird fällig zum 10.04.1006; 11.05.2006; [...]; 12.02.2007."
Könnte ich mich also dennoch auf § 27 Abs. 1 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 1 GasGVV beziehen, dass der Versorger mich auf die Fälligkeit gesondert hinweisen muss, bevor er mahnen kann (in Bezug auf § 286 BGB Abs. 3)?
EDIT: Ich glaube ich kann es ja schon fast selbst beantworten: Es ist eine Ankündigung auf die Fälligkeit, die in der Zukuft liegt, aber nicht der Hinweis auf die Fälligkeit einer Leistung. Right?
(Nur für den Fall: ;)
Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung, und fasse diese auch nicht als Rechtsberatung auf!)
Gruß,
Lucas
hollmoor:
--- Zitat von: \"RuRo\" ---@hollmoor
Schön das noch Vertrauen zum Versorger besteht :roll: Unbilligkeitseinwand wurde dann wohl persönlich auch nicht geführt :lol:
--- Ende Zitat ---
@RuRo
Schon mal frühere Traeds der Mitglieder gelesen?Dann würde sich obrige Feststellung bzw.Frage gar nicht erst gestellt haben.
Aber einige hier "lesen" sich scheinbar seit einigen Wochen selber gern.
Viele wiederholte Themen,unendliche Diskussionen etc. :wink:
Das ist eine persönliche Feststellung meinerseits und es steht mir m.E.durchaus zu,dies hier kund zu tun.
Wo ist das Problem,monatlich seinen Abschlag pünktlich zu zahlen?
Warum muß man es ausreizen,auf eine Zahlungsaufforderung warten u.dann erst zahlen?
Und hinterher zahlreichen Schriftverkehr führen,weil man mit den Mahnkosten nicht einverstanden ist.Bei Teilnahme am Lastschrifteinzug wird auch automatisch abgebucht,da gibts auch kein Bekanntgabe bzw.Rechnung vorher.
GW,s oder AVBV,s in denen das geregelt sein soll,hin oder her,man kanns auch übertreiben und "Das" hat nix Vertrauen gegenüber dem Versorger zu tun.
Ich gebe zu,ich habe mich noch nicht tiefergehend mit den GW,s u.AVB,s beschäftigt.Dies überlasse ich Leuten,die viel Zeit und Lust haben,sich damit zu beschäftigen.
Sollte es mal zu einem Rechtsstreit mit meinem Versorger kommen,wende ich mich an einen Anwalt meines Vertrauens. :wink:
Deshalb halte ich mich auch weitgehend aus den hier geführten § Reitereien raus.
Für mich gilt:
Schuster,bleib bei deinen Leisten oder auch,
mach das,was du gelernt hast und"Das" möglichst zu hundertprozent. :wink:
Tut mir leid,wenn die Antworten auf ihre Treads sie nicht in der erwarteten Form befriedigen können.Leider können wir hier nicht mit allzuvielen Fachleuten aus der Energiewirtschaftbrance aufwarten.Es gibt,bei Interesse, aber Seminare in dem Bereich,die man besuchen kann.
Ich glaube ernsthafte Auseinandersetzungen wollen wir doch hier vermeiden.
@eislud
Ich habe nichts gegen schwierige Themen und lese sie auch und wenn ich meine,das ich mitreden müßte,dann tu ich,s auch
oder lasse es.
Und jeder kann hier seine Meinung äußern,so wie ich jetzt.
Im übrigen glaube ich ich:
Die meisten Widersprüchler hier im Forum zahlen monatlich unaufgefordert ihre Abschläge,wie lt.Jahresrechnung,am Ende ausgewiesen,natürlich jedoch nach eigener Berechnung lt.Widerspruch.
Wir alle wollen doch weniger Bürokratie.Monatliche Abschlagsrechnung bei Selbstzahlung bedeutet wieder mehr Verwaltungsaufwand u.Portokosten.
Wir wollen doch die Energie so kostengünstig wie möglich,oder? :lol:
Noch eine Anmerkung:
Bevor uns allen überhaupt die Möglichkeit des Widerspruches u.die Vorgehensweise gegen überhöhte Energiepreise klar war und dieses Forum noch nicht bekannt war,haben wir doch wohl alle schön brav unsere monatlichen Abschläge geleistet,ohne wenn u.aber,oder?
Wohl kaum einer hat sich damals darum geschert,was in den GW,s u.AVB,s steht.
taxman:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@taxman, Ihre Meinung?
--- Ende Zitat ---
AKW NEE:
Ausgangspunkt der Diskussion waren die Mahnungen und die darin aufgeführten Mahngebühren.
1. Der Versorger ist berechtigt monatliche Abschläge zu erheben.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet Abschläge zu zahlen.
3. Ausnahme ergibt sich aus der Anwendung des § 315 BGB durch den Verbraucher.
4. In der Regel gibt der Versorger in der Jahresabschlussrechnung Zahlungsziele für die einzelnen Abschläge an.
@ Cremer
Pro Mahnung kann der Versorger nur eine Mahngebühr erheben. Hierbei ist unerheblich wie viele monatliche Abschläge in der Gesamtsumme enthalten sind. Wir sind bereits 16 Monate mit den gesamten Abschlägen bei der Avacon in Verzug und erhalten Mahnungen mit einer Gebühr von 5,00 €. Natürlich haben wir den Einwand nach § 315 BGB erhoben.
Gruß
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