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Mahngebühren eon Avacon

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RuRo:
@cremer

Werden Sie nicht stutzig, wenn Sie § 17 Abs. 1 Satz 1 GasGVV lesen?

Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Im Übrigen inhaltsgleich mit § 27 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV

Die Mitteilung in der Jahresrechnung ist die Angabe des Zeitpunkts. Steht dort nicht mehr, reicht das nach m.E. eben nicht. Es bedarf dann einer zusätzlichen monatlichen Zahlungsaufforderung.

Es soll Versorger geben, die das mittlerweile auch erkannt haben und so den Kontakt zu den Kunden pflegen :wink:

hollmoor:
@luxus                                                                                              


Vielleicht meldet sich Fidel mal zu Wort,der kommt auch aus Lüneburg u.hat demnach den gleichen Versorger.Vielleicht könnt ihr mal kommunizieren.

hollmoor:

--- Zitat von: \"RuRo\" ---@cremer

Werden Sie nicht stutzig, wenn Sie § 17 Abs. 1 Satz 1 GasGVV lesen?

Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Im Übrigen inhaltsgleich mit § 27 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV

Die Mitteilung in der Jahresrechnung ist die Angabe des Zeitpunkts. Steht dort nicht mehr, reicht das nach m.E. eben nicht. Es bedarf dann einer zusätzlichen monatlichen Zahlungsaufforderung.

Es soll Versorger geben, die das mittlerweile auch erkannt haben und so den Kontakt zu den Kunden pflegen :wink:
--- Ende Zitat ---



Ich habe mal meine Rechnung gecheckt.
Auf der Vorderseite  steht unter der Abrechnung:

Die vorgenannten Abschläge sind fällig am: und dann folgen die Daten

Auf der Rückseite unter "Hinweise für unsere Kunden und Erläuterungen zur Rechnung" steht unter Fälligkeiten:

Die Rechnung ist innerhalb 2 Wochen nach Erhalt zu begleichen.
Die weiteren Abschlagsbeträge werden zu der auf der Vorderseite angedruckten Zahlungsterminen fällig.
Bei Zahlungsverzug wird (einmal) gemahnt und eine Mahngebühr erhoben.Nach erfolgloser Mahnung ist außerdem mit der Einstellung der Versorgung zu rechnen.



@RuRo

Bin bisher davon ausgegangen,das Dieses so ok ist u.gehe nicht davon aus,das mir mein Versorger jeden Monat erneut eine Abschlagsforderung zuschicken muß.
Der Gebührenbescheid der Stadt über Abwasser u.Müll kommt auch einmal jährlich als Abrechnung u.neue Festlegung der Abschläge.
Wie sieht es denn da aus?Gibt es da rechtlich Unterschiede?


Vielleicht äußert sich mal der Fachmann dazu.Aber wahrscheinlich hat er die Nase voll von diesen Diskussionen,meines Erachtens Pippikram. :roll:
 
Viele hier scheinen den ganzen Tag nichts anderes zu tun zu haben,als in Gesetzestexten zu wälzen.
 
Ich bin der Ansicht: Überlasst das Tiefergehende mal den Anwälten :wink:

Da vermisse ich übrigens schon seit längeren einen bestimmten.Der hat wohl inzwischen keine Lust mehr,sich hier an den Diskussionen zu beteiligen.

Cremer:
@RuRo,

muss mich der Argumentation von Hollmoor anschließen.

Sie sieht das auch so wie ich.

@taxman, Ihre Meinung?

RuRo:
@hollmoor

Immer sachte mit den jungen Pferden.

Ich denke dieser Meinungsaustausch ist nicht "Pippikram", der kann richtig ins Geld gehen, siehe luxus.

Schön das noch Vertrauen zum Versorger besteht  :roll: Unbilligkeitseinwand wurde dann wohl persönlich auch nicht geführt :lol:

In unserem Staat sind die Gesetze nunmal die Grundlage rechtmäßigen Handelns, doch nicht jeder richtet sich danach. Und ab und an soll ein Blick in selbige ja das Rechtsverständnis fördern.

Zu Abwasser und Müll
So wie es geschrieben wurde ist das ein gravierender Unterschied. :!:

Bescheid ist Bescheid und keine Rechnung, auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole. Grundlage ist öffentliches Recht und damit eine Satzung, in der die Fälligkeit geregelt ist. In den GVV\'s oder AVBxxxV\'s finde ich keine entsprechende Regelung, ausser die, von mir bereits zitierte.

Zum Schluss:
Ich stelle hier meine Meinung zur Diskussion und zwar so, wie ich die zitierten Vorschriften verstehe. Die bisherigen Antwort sind enttäuschend und können mich nicht überzeugen.

Ich hätte mir eine ernsthaftere Auseinandersetzung erwartet.

@cremer
Ich verkneif\' es mir, sonst verstoss\' ich noch gegen die Forumsregeln.

Jemanden gezielt zu einem Posting anhalten, dass ist ja wohl jetzt richtiger Kinderkram. Steuern Sie doch mal einen aussagekräftigen Post bei und nicht immer diese monotone Stenographie oder Selbstbeweihräucherung mit "Wieviel spart ihr denn, ich spare x, wer bietet mehr"

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