Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahngebühren eon Avacon  (Gelesen 33044 mal)

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Offline luxus

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Mahngebühren eon Avacon
« am: 05. Februar 2007, 21:02:20 »
Hi,

ich habe nichts genaues beim Suchen gefunden, deshalb stell ich jetzt mal meine Frage.

Ich zahle eigentlich jeden Monat 10€ Mahngebühren an eon. Ich verdiene leider nicht besonders viel(, aber eon an mir). Deshalb kann ich die Abschläge eigentlich nie pünktlich zahlen, ausserdem hänge ich sowieso immer etwas hinterher. Da ich keinen Dispo bekomme, werde ich auch dieses Mahngebührenfiasko nicht so schnell los.

Ich frage mich langsam, ob das alles rechtens ist. Ich habe heute mal wieder eine Mahnung über 292,00€ (2x Abschlag) bekommen, wovon 20€ Mahngebühren sind. Langsam regt mich das auf. Wenn ich die Mahngebühren einfach nicht überweise, verrechnen die meine Abschlagszahlung einfach mit den Mahngebühren.

Gibt es da Leidgenossen, bzw. gibt es da Beispiele (Rechtssprechung) in diese Richtung, auf die ich mich beziehen kann?

Vielen Dank,
Lucas

Offline RuRo

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #1 am: 05. Februar 2007, 21:17:52 »
Wie ist denn das mit den Abschlägen - schickt die EON-Avacon jeden Monat eine Abschlagsrechnung, oder woraus soll der Verbraucher die Fälligkeit des Abschlags ersehen?

Fälligkeit der Abschläge ist der Zeitpunkt, den der Versorger angibt, frühestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Gerne vergeht zwischen Datum der Abschlagsrechnung und Zustellung an den Verbraucher schon mal eine Woche. Da mal ein Auge drauf haben und monieren.

Im Übrigen würde ich mal ein paar Stunden in das Thema "Unbilligkeitseinwand" investieren, kostet nur Zeit, kein Geld und stärkt die Verbraucherwehr  :wink:

So zum Einstieg: http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=36
alle Themenbereiche mit  :!: studieren.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline luxus

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #2 am: 06. Februar 2007, 00:52:32 »
Mit der Endabrechnung wird der Stichtag für den Abschlag festgelegt. Das ist bei mir jeweils der 11.

Zahlungsaufforderungen gibt es keine. Nur Mahnungen. Mahngebühren stehen immer drauf (mind. 10€). Ich habe noch NIE eine Abschlagsrechnung erhalten. Das waren immer Mahnungen mit Mahngebühren drauf.

Wenn ich den Text richtig verstehe, tritt Verzug ein, bzw. kann gemahnt werden, sobalt eine Zahlungsaufforderung oder Rechnung für den Abschlag bei mir eingegangen ist?! Vorher nicht?

Edit: Ich seh gerade: Witzigerweise variieren die Stichtage. Mal der 12. mal der 11. mal der 10., woher soll ich das eigentlich wissen.
Ich habe mir mal eine Buchungsübersicht der Avacon kommen lassen. Da sind mehr Mahnkostenpositionen drauf als alles andere. Das hat mich, seit dem ich da Kunde (01.12.04) bin 150€ Mahnkosten gekostet.

Was kann ich tun?

Danke im Vorraus.

PS: Der Aufrichtsratsvorsitzende heisst Geldmacher  :D
(Darf ich das hier schreiben?!)

Offline DieAdmin

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #3 am: 06. Februar 2007, 08:28:12 »
Zitat von: \"luxus\"

PS: Der Aufrichtsratsvorsitzende heisst Geldmacher  :D
(Darf ich das hier schreiben?!)


Klar können Sie das. Ist doch auch auf deren Website veröffentlicht:

http://www.eon-avacon.com/Default.aspx?id=152

Offline Cremer

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #4 am: 06. Februar 2007, 08:38:28 »
@luxus,

Sofern sie Probleme mit Abschlagszahlungen haben, sind Sie hier im falschen Forum.  Wir können keine Tips geben, wie man aus normalen Zahlungsrückständen rauskommt.

Da sollten Sie sich besser einen Anwalt nehmen oder sich mit dem  Versorger über einen Zahlungsmodus austauschen.

Hier geht es um unbillige Energiepreise und wie man da entgegentritt.

Aus Ihrem Posting entnehme ich, dass Sie noch keine Widerspruch eingelegt haben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline luxus

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #5 am: 06. Februar 2007, 09:23:02 »
Also ich habe dem Forum nicht entnommen, dass es hier nur um ein Thema geht. Ausserdem geht es mir nicht darum aus Abschlagszahlungen herauszukommen, sondern um die Mahngebühren. Und bei 10€ pro Mahnung halte ich das genauso für Wucher wie die Gaspreise.

Anscheinend ist der Abschlag nicht mal mahnfähig, so wie ich RuRo verstanden habe, da keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung ergangen ist.

Da Sie alle viel Erfahrung mit den Gasanbietern habe, dachte ich, dass ich hier mal nachfragen kann. Aber dann werde ich mich wohl wieder abmelden müssen.

Mfg,
Lucas

Offline DieAdmin

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #6 am: 06. Februar 2007, 09:29:12 »
@Cremer,

Luxus ist in diesem Forum schon richtig, schließlich es das Forum des Bundes der Energieverbraucher.

Was du meinst, er ist in der falschen Kategorie bzw Unterforum, das fiel mir auch auf, bloß ich hab keine andere geeignete Kategorie gefunden, wo ich diesen Thread hinverschieben könnte.

Bitte achte genau, darauf, ob du "Forum" bzw "Unterforum" meinst. Das dies wieder mal zu Missverständnissen führt, konnte man ja an Luxus Beitrag erkennen.

Offline hollmoor

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #7 am: 06. Februar 2007, 10:09:03 »
@luxus
Da meine Vorgänger nicht auf deine Fragen eingegangen sind,melde ich mich mal zu Wort. :wink:
 

Nun zu deiner eigentlichen Frage:

10 Euro Mahngebühren f.die erste Mahnung halte ich für weit überhöht.
Kann man aber in den AGB,s deines Versorgers nachlesen.
(Bei uns veranschlagen sie 2,50 €,ist auch in den AGB,s so festgehalten)

In deiner Jahresrechnung ist zu sehen,wann die Abschläge und in welcher Höhe zu zahlen sind.Bei Einzugsermächtigung bucht der Versorger automatisch ab.Zahlst du selbst,mußt du dafgür sorgen,dass der Betrag pünktlich beim Versorger eingeht.Passiert dies nicht,kommt die Mahnung m.fälliger Mahngebühr.
Schau auf der HP deines Versorgers nach,ob dort in den AGB,s die Höhe der Mahngebühren aufgelistet wurde.

Mehr kann ich leider dazu nicht sagen.




Und ich denke schon,daß luxus hier im richtigen Forum/Thema ist.
Wo sollte er sonst fragen? :roll:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline taxman

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #8 am: 06. Februar 2007, 11:49:45 »
Es besteht die Möglichkeit die Mahngebühren zu vermeiden. Informieren Sie sich bitte zu dem Thema "Unbilligkeitseinwand" hier im Forum.

siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664

Dies sowohl für Gas und auch für Strom.

Eben durch den Unbilligkeitseinwand wird gerade eine Zahlungsverpflichtung ausgehebelt und den Zahlbetrag können Sie ebenfalls bestimmen.

Falls Ihnen dieses Forum zu anonym ist gibt es eventuell in Ihrer Nähe eine Protestgruppe wo Sie, in einem persönlichen Gespräch, näheres zu unserer Sache hier erfahren können.

siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

Mit freundlichen Grüßen
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline AKW NEE

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #9 am: 06. Februar 2007, 13:07:47 »
@luxus

Nach meiner Meinung sind Sie hier genau richtig! Wir sind hier in Lü-Dan. auch Kunde der Avacon. Unsere Mahnungen haben eine Gebühr von
5,00 €.

@ alle

Es handelt sich hier um ein öffentliches Forum des Bundes der Energieverbraucher mit der Namen:
Ich brauche dringend Hilfe...
Und die sollten wir allen geben, die sich im Konflikt mit den Versorgern befinden. Dies nennt Mensch in anderen Bereichen Servive und Kundenbindung. Wenn wir richtig nett sind, gewinnen wir eventuell einen neu/e Mitstreiter/in. Wem das zuviel ist, braucht auf solche Hilferufe einfach nicht zu reagieren, ist vielleicht schwer, geht aber.
Gruß

Offline RuRo

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #10 am: 06. Februar 2007, 13:29:08 »
@luxus

Auszug aus EON-Avacon-Broschüre Erdgas

1. Die Abschlagsbeträge werden zu den schriftlich genannten Terminen fällig.

2. Für jede Anmahnung fälliger Rechnungen und Abschläge sind vom Kunden Mahnkosten in Höhe von 5 Euro (mehrwertsteuerfrei) und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.

zu 1:

Das widerspricht § 27 Abs. 1 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 1 GasGVV.

Ich lese den Abs. 1, vielleicht mal wieder in eigenwilliger Weise, und sage, wenn ich nicht am Abbuchungsverfahren teilnehme, hat mir der Versorger monatlich die Fälligkeit schriftlich mitzuteilen. Der bloße Verweis in der Jahresrechnung reicht da nach meiner Einschätzung nicht.

zu 2:

§ 286 BGB

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhe-bung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Jetzt bin ich mal spitzfindig :wink: Nach Abs. 3 Satz 1 wird Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Aufstellung verlangt. Die Zahlungsaufforderung kann demnach nicht im Vorgriff (siehe zu 1) erstellt werden, sondern muss im Nachhinein erfolgen. Womit wir wieder inhaltsgleich bei § 27 Abs. 1 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 1 GasGVV wären.

@hollmoor

AGB\'s aber nur bei Sondervertragskunden, gell :wink: ansonsten GVV oder AVBGasV

@cremer

Warum so harsch, dass hilft luxus nicht weiter.
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Offline luxus

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #11 am: 06. Februar 2007, 13:39:19 »
von luxus bevor er den Beitrag von RuRo gelesen hat:

Danke an die Fürsprecher  :D

Mir geht es im Endeffekt hierum:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2187&sid=d94791e96bea1c75b016a4a6f0aefd3f

Mich würde ehrlich gesagt mal die Meinung von RR-E-ft interessieren.

Ich werde heute Abend mal eine Auflistung fertig machen. Die berechneten Mahngebühren sind immer sehr merkwürdig. 5€ für eine Mahnung würde ich ja verstehen, aber es tauchen jedesmal zwei Mahnungspositionen für einen Abschlag (Strom+Gas) auf, wobei für die erste der Positionen nie eine Mahnung bei mir angekommen ist.

Das sieht also so aus:

Datum
von vor:
ca. 12 Tage  Gas
ca. 12 Tage  Strom
ca. 10 Tage  Mahngebühren
2-3Tage       Mahngebühren

(Ich kann es gerade nicht nachsehen. Mach ich heute Abend)

Ich hab es einfach satt denen meine schwerverdiente Kohle (Schmerzengeld für einen Azubi - Gehalt kann man das ja nicht nennen) in den Allerwertesten zu schieben.

Offline luxus

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #12 am: 06. Februar 2007, 13:50:10 »
@RuRo

Das hieße ja, dass allein nach der Avacon Broschüre das Vorgehen schon falsch ist, da auf jeden Abschlag zweimal Mahngebühren erhoben werden und das eine Mal sogor ohne das gemahnt wird.

Deine/Ihre (duzt ihr euch hier?) weitere Ausführung muss ich erst in Ruhe nachlesen.

@all

Danke für die bisherige Hilfe. Ich werde auf jeden Fall erst einmal Einspruch gegen alle und aktuelle Mahngebühren einlegen. Meint ihr es lohnt sich einen Anwalt zu konsultieren? Einen Anwalt aus Prinzip damit zu beauftragen kann ich mir eigentlich nicht leisten.

Aber wenn man mal den Beitrag aus der LZ liest, der mit dem verlinkten Beitrag gepostet wurde, kann man sich ja mal ausrechnen, was sich die Avacon da durch Mahngebühren in die Tasche schaufelt.

Offline Cremer

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Mahngebühren eon Avacon
« Antwort #13 am: 06. Februar 2007, 14:46:56 »
@luxus,

Forschen Sie nochmals Ihre Mahnungen ggf. Abschläge durch.

Kann es sein, dass Sie 2 Monate im Rückstand sind/waren und deshalb 2 x 5 € Mahngebür, für jeden Monat eine, zahlen?


@RuRo,

Wird die Fälligkeit der zukünftigen Abschläge nicht in der letzten Jahresrechnung bereits schriftlich als Abschlagsplan mitgeteilt  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline luxus

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« Antwort #14 am: 06. Februar 2007, 15:09:07 »
@cremer

Dann wären es 4x5€ so wie im aktuellen Fall. Ich werde es nachher aber noch genau auflisten.

 

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