Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Diesmal: Rechnung und Gebührenbescheid
taxman:
RuRo,
ich habe mir jetzt angewöhnt auf folgendes immer hinzuweisen!
kamaraba:
@all
Vielleicht kann ich hier etwas zur Aufklärung beitragen, bevor wir hier in
den Tiefen der Gesetzgebung untergehen.
Da es sich hier um die Jahresrechnung handelt, gehe ich mal davon aus, dass hier Wasser, Abwasser, Strom, Gas etc. abgerechnet werden.
Hier ein Auszug der Stadtwerke Potsdam. Es handelt sich hier sowohl um eine Rechnung(Strom/Gas) als auch um einen Gebührenbescheid (Wasser)
--- Zitat ---Wo liegt der Unterschied zwischen
Rechnung und Gebührenbescheid?
Viele Bürger fragen sich, weshalb es Unterschiede
bei der Handhabung zwischen
einer „Stromabrechnung“ und einer
„Wasserabrechnung“ gibt, obwohl
beide Abrechnungen durch die Energie
und Wasser Potsdam GmbH verschickt
werden. Die Antwort hierfür ist in den
unterschiedlichen Rechtsgebieten zu finden.
Bei der Stromrechnung befinden
wir uns auf dem privatrechtlichen Sektor,
während sich die Erhebung von Gebühren
beim Wasser nach dem öffentlichen
Recht richtet.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich hier richtig liege, wäre die Frage somit beantwortet, man kann also dem Teil der Rechnung widersprechen und der Gebührenbescheid
bezieht sich nur auf das Wasser/Abwasser.
taxman:
Wie vielleicht zusehr allgemein ausgeführt kann man auch gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist zu begründen. Dies ist an Fristen gebunden. Im Steuerrecht in der Regel 1 Monat nach Bekanntgabe. Ich mache das berufsmäßig täglich.
Bei uns wäre dies der Hinweis auf § 315 BGB bzgl. der Wasser/Abwasser-Preise.
Mit dem begründeten Widerspruch/Einspruch sollte dann auch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden. Bis über diesen speziellen Antrag entschieden ist ist dann auch die Fälligkeit gehemmt, will heißen die Nachzahlung ist zum Fälligkeitstermin eben nicht fällig. Die Behörde muss über den AdV-Antrag entscheiden.
So sehe ich zumindest das Prozedere.
Grüße
taxman
e-Stromer:
@ all Beantworter:
Danke für Eure Ausführungen :-) .. Ihr seid Spitzeee
@ Cremer, vorab, e-mail an mich fände ich gut. Ich schick dann die Daten. Danke.
Ich fand im internet (nicht auf Stadtwerke-website, auch nichts im Amtsblatt) weder Genaues betreffend ‚meiner’ Stadtwerke über die Eigenbetriebsverordnung noch über die Betriebssatzung – auch nichts direkt im Vertrag, bzw. den damals beim Erhalt des ‚sogenannten Vertrags’ beigefügten AVB´s. Ich wüsste nicht, woher bekommen, wenn ich nicht direkt anfordern würde.
Ich fand lediglich diesen Satz, woraus ICH ersehe, dass die Stadtwerke ein „Unternehmen“ sind:
Die Stadtwerke (…) sind ein Eigenbetrieb der Stadt. Sie werden als wirtschaftliches Unternehmen nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, der Eigenbetriebsverordnung sowie der vom Stadtrat (…) erlassenen Betriebssatzung geführt.
Bei uns geht es nur um Gasheizversorgung (also kein Wasser, Abwasser) und wir sind Mieter - sorry, wusste nicht, dass es besser gewesen wäre... wegen der Klarheit.
VOR unserer Billigkeitseinrede bekamen wir IMMER ‚Rechnungen’ – niemals einen Gebührenbescheid.
Was könnte der Grund sein, dass nun Gebührenbescheid kam? \'Legaler\' Versuch der Aushebelung des § 315 ?
Ist ein Gebührenbescheid – in solchem Fall – als Schikane zu werten?
Was meinen RA`s dazu?
Ist es denn rechtens, eine Rechnung gleichzeitig als Mix mit einem Gebührenbescheid zu koppeln, zumal in den Verordnungen der Stadtwerke niemals von Gebühren und Gebührenbescheid-Erhalt, sondern immer von Preisen und Rechnungs-Erhalt die Rede ist.
Ich bin auch der Meinung wie kara, dass Gaslieferung privatrechtlich und Wasser/Abwasser öffentlich-rechtlich ist, denn sonst hätte ich ja die jahre vorher auch schon Gebührenbescheide – statt Rechnung erhalten…
… ganz interessant: Ich bekam heute Info, dass andere Kunden - wie die Jahre vorher – eine „Nur-Rechnung“ erhielten. Diese Verbraucher haben nicht mit § 315 eingeredet – und hinter ihrer Kd-Nr. auch keine „Zusatz-Kd-Nummer“ wie ich diesmal ‚neu dazu geschenkt’’. (Selbe Stadtwerke, gleicher Tarif/kunde – gleiche Art Belieferung von Stadtgas)
Nun warte ich auf Anruf meines RA´s. Allein trau ich mich nicht, denn die haben im Stadtrat RA sitzen (vielleicht hat er sich DAS mit Gebührenbescheid ausgedacht) und sicherlich wollen sie tricksen und abzocken wie vorher mit ihren Preisen ja auch schon.
Im übrigen las ich, dass bei anderem Betriebszweig Verlust besteht. Die Gaskunden mit ihren Zahlungen der unbilligen Preise sollen wohl ausgleichen…
Was draus wurde, werde ich zu gegebener Zeit berichten.
Danke - Gruß Stromer
RuRo:
@e-stromer
Danke für die ergänzenden Angaben. Jetzt hat das Kind einen Namen. :wink: und der heißt: Öffentliches Recht
Und zu allem Glück auch noch BAYERN - jetzt kann der Schuster bei seinen Leisten bleiben (Vorsicht: Insider-Witz)
Vor Rechtsanwälten muss man keine Angst haben, dass sind oft ganz Nette
Rest schreib\' ich per PN - Öffentliches Recht ist ja hier nicht so das Thema.
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