Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Diesmal: Rechnung und Gebührenbescheid
RuRo:
@cremer
Ein klares JA
Grundlagen:
§ 2 Abs. 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und die angeführten Vorschriften des Körper-schaftssteuergesetzes (KStG)
taxman:
--- Zitat von: \"RuRo\" ---@taxman
Hhm, m.E. nach liegt der Schwerpunkt hier weniger im Bereich "Energierecht". Es sollte ein Rechtsanwalt sein, der eine Bilanz und eine Gebührenkalkulation lesen kann, sowie daraus entsprechende Rückschlüsse zieht.
e-Stromer wird\'s schon recht machen :wink:
--- Ende Zitat ---
E-Stromer wird schon einen Tausendsasa-Rechtsanwalt gefunden haben. Wenn nicht wird eben noch ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater mit in der Kanzleigemeinschaft sein!
Viel Glück und auch Mut und Durchhaltewille, die Kraft soll mit Ihnen sein. :D
Grüße
taxman
taxman:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---Eine Frage an RuRo oder H. Fricke:
Ein als Eigenbetrieb geführter Versorgungs- bzw. Entsorgungsbetrieb erstellt einen Gebührenbescheid. Kann dieser Gebührenbescheid denn eine Mehrwertsteuerausweisung enthalten?
--- Ende Zitat ---
Im Steuerrecht gibt es nur Steuerpflichtige. Auf eine Rechtsform kommt es nur in manchen Fällen an.
Grüße
taxman
e-Stromer:
@ Cremer
Auf diese Frage wär ich nie gekommen ! :-)
In dem MIX „Rechnung UND Gebührenbescheid“
werden mir 16 % Umsatzsteuer berechnet.
Wahrscheinlich deshalb ^ der MIX !! … Nun wird’s interessant.
Vielleicht drauf bestehen, dass entweder Rechnung ODER Gebührenbescheid ausgestellt wird ?
Ich fand das >>
http://www.abwasser.wb7.de/index2,lx_template,recherl,lx_table,,lx_bereich,ReBescheid,lx_kategorie,ReBescheid,lx_tn1,Kundenservice,lx_tn2,Preise,lx_tn3,ReBescheid.htm
Da die Abwasserberechnung nach öffentlich rechtlichen Kriterien erfolgt, wird keine Umsatzsteuer erhoben (E4).
Die Summe der Beträge von der Einzelaufstellung ergibt den Gesamtbetrag der Abwasserberechnung laut der abgerechneten Tage in Netto als auch in Brutto (F8).
Danke - bi ba
PS.: Der angerufene RA meldet sich ned :-/
Cremer:
@RuRon
nicht ein klares Ja :roll:
Hier bei uns in Bad Kreuznach
Abfallbeseitigung ist Eigenbetrieb des Kreises, ohne Märchensteuer
Schmutzwasser und Niederschlagbeitrag ist Stv KH, ohne Märchensteuer
Strom, Gas und Wasser sind SWK als GmbH, also mit Märchensteuer.
Kann net verstehen, warum bei einem Bescheid Märchensteuer erhoben werden sollte, habe ich noch nie erlebt!! :evil:
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