Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Verändert E.ON -Tochter \"E wie einfach\" die Welt?
jroettges:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Ob nun alle Versorger neue Verträge anbieten, bleibt abzuwarten.
--- Ende Zitat ---
Es ist zu erwarten und vielerorts bereits in Gange. Gestern habe ich die Vertragsanpassung der EWE auch erhalten und ihr widersprochen. Mir droht nun die Kündigung des Sondervertrages, obwohl ich der ebenfalls vorsorglich widersprochen habe.
Schlimmstenfalls rutsche ich in die Grundversorgung. Wäre aber auch kein gewaltiger Beinbruch, denn mehr als die gekürzten Beträge, die ich zur Zeit zahle, würde die EWE auch dann nicht bekommen.
Seht Ihr das Szenario am Horizont?
Die örtlichen Grundversorger sind die problematischen Sondervertragskunden los, leben gut von den Netzentgelten und den Kunden, die in der Grundversorgung verharren. Der Markt spielt sich draußen ab, da wo er beim Strom schon längst sein könnte.
eislud:
@jroettges
Ohne eine Kündigung des alten Vertrages oder einer Annahme der neuen Vertragsbedingungen, gilt der alte Vertrag weiterhin unverändert fort.
Eines Widerspruchs gegen die gewünschten Vertragsanpassungen, sollte es meines Erachtens nicht bedürfen.
Mit einem Widerspruch ladet man hingegen den Versorger regelrecht zu einer Kündigung des alten Vertrages ein.
Guckst Du auch hier:
EWE
Gruss eislud
jroettges:
@Eislud
Bin zwar kein Jurist, aber mein Verstand sagt mir, dass eine klare Kante eben eine klare Kante ist.
Ich habe widersprochen und gleichzeitig von dem GVU die Bestätigung meiner Auffasung verlangt, dass der alte Vertrag weiter besteht .
Außerdem habe ich erklärt, dass ich mich gegen die für den Fall des Widerpruchs angedrohte Kündigung wehren werde.
Die wissen nun also woran sie sind. Was soll daran falsch sein?
P.S. Natürlich habe ich jede Zeile der Diskussion dazu hier im Forum verfolgt.
eislud:
@jroettges
Als falsch würde ich es auch nicht bezeichnen, es birgt nur eben Gefahren. Und es erscheint nicht notwendig, weil eine Vertragsanpassung eben nur durch eine Annahme zustandekommt, schweigen aber eben nicht als Annahme gilt.
Es besteht nun die Gefahr, wie schon erkannt, dass der Versorger den Vertrag kündigt. Wenn er dabei keinen Fehler macht, dann ist die Kündigung auch wirksam und der schöne alte Sondervertrag gilt nicht mehr und nie mehr.
Wer dann als Haushaltskunde keinen neuen Vertrag unterschreibt, ist dann in der Grundversorgung. Hier kann man dann auf Null kürzen, muss andererseits aber damit rechnen, dass man irgendwann unter Umständen einen grossen Teil der Kürzungen nachzahlen muss.
Bei einem älteren Sondervertrag mit entsprechend geringem Anfangspreis, kann man hingegen davon ausgehen, dass man solange der Vertrag besteht, nichts weiter zahlen muss als den Anfangspreis. Natürlich vorausgesetzt die Preisanpassungsklausel im Vertrag ist unwirksam, was aber ja schon unbesehen sehr wahrscheinlich ist.
Deshalb bleibe ich doch lieber im alten Sondervertrag, wenn er einen entsprechend günstigen Anfangspreis hat.
Gruss eislud
(Edit: Ach ja, ich bin auch kein Jurist.)
AKW NEE:
Wie so oft in diesen Foren läuft, so finde ich, hier einiges durcheinander!
Für Kunden, die das Angebot E langsam lesen und dann auch noch die Erklärungen von RA Fricke lesen wissen:
1. Das Angebot E hat nur einen Vorteil für die Kunden, die bei Ihrem Regionalversorger in der Grundversorgung sind und aus welchen Gründen auch immer keinen Einspruch nach § 315 BGB einlegen wollen. Diese Kunden gibt es bei den Regionalversorgern kaum noch.
2. Das Angebot E ist ein Sondervertrag und ist als solcher für die Sonderverträge der Regionalversorger preislich keine Konkurrenz, wodurch hier für die Regionalversorger kein Handlungsbedarf entsteht. Der Preis für das Angebot E orientiert sich nicht an den Preisen für Sonderverträge der Regionalversorger.
3. Die "Welle" der Vertragsanpassungen mit befürchteten Kündigungen hat nicht erst eingesetzt, nachdem es das AngebotE gibt.
4. Sollte es bei dem einen oder anderen im Zuge der Vertragsanpassung zu einer Kündigung des Sondervertrages kommen, so würde ich diesen Vorgang als feindlichen Akt des Versorgers verstehen. Hier wäre eine konsequente Antwort angebracht. Mensch geht in die Grundversorgung und kürzt die Zahlungen auf null. Hierzu hat RA Fricke hilfreiche Beiträge im Forum.
Also ich finde Kunde ist durch das Angebot E in einer gestärkten Position gegenüber dem eigenen Regionalversorger, er muss sie nur nutzen.
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