Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Verändert E.ON -Tochter \"E wie einfach\" die Welt?
RR-E-ft:
Neues von E.ON:
http://www.eon.com
http://www.eon-energie.com
Eine Frage, die sicher viele bewegt:
Ändert sich etwas durch den Marktauftritt der schwarzen E.ON- Tochter "E-wie einfach" ab dem 01.04.2007 ?
Ganz gewiss nicht.
Niemand lasse sich dadurch irritieren, dass der E.ON- Vertrieb nun bundesweit in einem "Schnellboot" (E.ON- Chef Dr. Teyssen in "Die Welt") unter geänderter Flagge unterwegs sein will.
http://www.welt.de/data/2007/02/02/1197257.html
Zweigleisiger E.ON- Vertrieb:
Das bundesweite Angebot der schwarzen E.ON- Tochter wird auch von Mitarbeitern rot beflaggter E.ON- Regionalversorger zutreffend wie folgt als vollkommen belanglos abgetan:
"So macht sich denn auch der Sprecher des Regionalversorgers Eon-Edis in Fürstenwalde (Märkisch-Oderland), Horst Jordan, wenig Sorgen um die neue Konkurrenz aus dem eigenen Haus. Günstiger als der Grundversorgungstarif heiße noch nicht viel." (M.A.Z. 02.02.2007)
Man lasse sich also nicht bluffen, sondern betrachte die Sache getrost aus der Nähe:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b6/Frischeerdbeeren.JPG
Insbesondere ändert sich nichts an der Rechtslage, wonach einseitig festgelegte Vertragspreise der Billigkeitskontrolle in direkter Anwendung des § 315 BGB unterfallen.
Siehe hier:
Stadtwerke über schwarze E.ON- Tochter angeblich pikiert
E.ON Energie will angeblich endlich erkannt haben, dass die Verbraucher bezahlbare Energie wollen, bietet aber auch über die bekannten sieben Regionalversorger weiterhin Energie nur zu sehr hohen Preisen an, MeinCent für Verbraucher, DeinEuro für E.ON:
http://www.e-wie-einfach.de/presse/presse_fotos.html
Man hätte nur einfach in § 2 Abs. 1 EnWG schauen brauchen, um zu erkennen, welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen:
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__2.html
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__1.html
Für diese Selbstverständlichkeit sollte es keiner Konferenzen bedürfen.
Statt dessen bedurfte es für diese Erkenntnis sogar angeblich einer umfassenden Marktforschung, die einiges Geld gekostet haben wird.
Da kann man mal wieder sehen, dass die einfachsten Sachen von den Verantwortlichen oft nicht mehr selbst wahrgenommen werden.
Dass es einer möglichst preisgünstigen, effizienten Versorgung zu verbraucherfreundlichen, transparenten Bedingungen bedarf, steht nicht nur im Gesetz, sondern liegt von Anfang an auf der Hand.
Weder die E.ON- Regionalversorger, noch die Regionalversorger anderer Konzerne, noch Stadtwerke - unabhängig davon, ob sie einem Konzern angehören oder nicht - wurden aus den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen des (neuen) Energiewirtschaftsgesetzes entlassen.
Eigentlich ganz logisch.
Im ganzen Energiewirtschaftsgesetz findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass die klaren gesetzlichen Bestimmungen, denen Energieversorgungsunternehmen unterliegen, nur für Monopolisten gelten.
Und auch § 315 BGB ist keine entsprechende Einschränkung zu entnehmen, dass diese gesetzliche Bestimmung nur für Monopolisten gilt.
bjo:
hallo,
volle Zustimmung,
nichts desto trotz RWE Kunden wie ich sollten wechseln.
denn es gilt
- 6,07 ct/ Kwh RWE Stand heute
- 5,83 ct/ Kwh RWE ab 01.03.2007
ab 01.05.2007 bin ich E wie einfach Kunde
mit dann 5,83 - 0,24 = 5,59 ct/kwh
selbst wenn das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Ein massiver Wechsel vieler RWE Kunden löst Druck aus!
bei mir derzeit eine Ersparnis 175 EUR / Jahr
Differenz zum billigsten derzeit 605 EUR / Jahr!
Man verliert ja nichts da man ja nur 1 Monat gebunden ist :-)
ich habe aufgrund der geringen Kündigungsfrist bereits 150.000 KWH / Jahr zum wechsel überreden können!
PS: ich selbst praktiziere derzeit Widerspruch auf Basis 4,3 ct/kwh
und werde das bei e wie einfach fortführen !
kamaraba:
@bjo
.... und dann fliegen Sie bei e ganz einfach aus dem Vertrag raus.....:roll:
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Monaco:
@bjo
So einfach, wie Sie sich das vorstellen, funktioniert das allerdings nicht. Weil Sie bei den "schwarzen Piraten" Sondervertragskunde werden, müssen Sie eine Vereinbarung unterschreiben und sich damit an einen Preis binden. Sie akzeptieren mit diesem Vertrag also einen Preis, der höher liegt, als Ihr derzeitiger (Widerspruchspreis). Was haben Sie denn damit gekonnt?
Glauben Sie wirklich, dass Sie damit Druck auf RWE ausüben können?
Sobald Sie bei den "Piraten" in Preiswiderspruch gehen, setzen diese Sie auf einer "einsamen Insel" aus (Kündigung), von der Sie vielleicht nur RWE wieder retten kann. Ihre Argumentation, nur die Preise von 2004 oder 2005 zahlen zu wollen wird dann wohl ziemlich wackelig.
Denken Sie doch einmal zurück ins Jahr 1998. Dort hatte man ähnliches im Strombereich vor. Nicht die "schwarzen" sondern die "gelben" hatten sich damals aufgemacht, eine Revolution einzuläuten. Was hat das dem Verbraucher langfristig gebracht: nichts. Im Gegenteil, die Preisargumentation im Strombereich ist heute schwieriger,als die beim Gas.
Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, zahlen Sie ihren alten Preis weiter und warten geduldig ab.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
@bjo
Wer bei E. wie endlich einen Vertrag abschließt, verliert sein Widerspruchsrecht, weil er sich auf einen Anfangspreis bei Vertragsabschluss einigt.
Es wäre also vollkommen töricht, wegen einer vermeintlichen Ersparnis zu wechseln. Darum geht es bei dem Angebot überhaupt nur. Bis auf eine um ca. 0,20 ct/ kWh (netto) gekürzte Konzessionsabgabe ändert sich am Gaspreis rein gar nichts (Differenz der KA Tarifkunde/ Sondervertragskunde).
Auf den regionalen Gaspreis wird durch den Wechsel also keinerlei Druck ausgeübt.
Im Gegenteil:
Der Druck wird genommen, weil der regionale Versorger den bisherigen Preis von der E.ON- Tochter für die Beistellung bekommt, nur eben lediglich vermindert um die Differenz bei der Konzessionsabgabe.
Die verminderte Konzessionsabgabe führt lediglich dazu, dass die eigene Gemeinde weneiger Konzessionsabgabe und Geld bekommt.
Im Strombereich wurde dieser Zustand dadurch abgestellt, dass die Konzessionsabgaben geleich gestellt wurden, was beim Gas bisher nicht der Fall ist.
Mit anderen Worten, bei dieser Beistellung verdient der regionale Versorger das gleiche, als wenn er den Kunden direkt versorgen würde.
Der Kunde hat aber weniger Service und verzichtet auf sein Widerspruchsrecht.
Schließlich spart man bei Widerspruch bis zum Nachweis der Billigkeit weit mehr. Wenn man davon ausgeht, dass der Billigkeitsnachweis des Gesamtpreises nicht erbracht werden kann, wäre es also ziemlich dumm, zur E.ON- Tochter zu wechseln.
Schließlich stellt sich die Frage, ob man für ein fragwürdiges E.ON- Angebot auch noch Werbung machen sollte.
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