Energiepreis-Protest > E wie Einfach

Verändert E.ON -Tochter \"E wie einfach\" die Welt?

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Netznutzer:
@ Fricke:
Zitat: Es wäre also vollkommen töricht, wegen einer vermeintlichen Ersparnis zu wechseln. Darum geht es bei dem Angebot überhaupt nur. Bis auf eine um ca. 0,20 ct/ kWh (netto) gekürzte Konzessionsabgabe ändert sich am Gaspreis rein gar nichts (Differenz der KA Tarifkunde/ Sondervertragskunde).

Ich weiss nicht, wie Sie darauf kommen, dass E.ON weniger KA zahlt. §2 Abs. 6 sagt aus, dass die gleiche KA wie bisher genommen wird. War bereits niedrige vereinbart, bleibt diese. War es bisher hohe, bleibt diese ebenfalls.

Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass E.ON für jeden belieferten HH-Kunden ein Testat erstellen lassen wird, um zu beweisen, dass niedrige KA angesetzt werden kann.

E.ON wird nicht wg. der KA billiger anbieten, die Rechnung wird nicht aufgehen.

Gruß

NN

RR-E-ft:
@Netznutzer

Ich habe wohl noch nie ein Geheimnis daraus gemacht, wie ich auf etwas komme:

M. E. ändert § 2 Abs. 6 KAV nichts an der Unterscheidung in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 KAV.

Bemühen wir die Logik:

Der NB darf mit der Gemeinde für Lieferungen an Sondervertragskunden keine höhere KA vereinbaren als die in § 2 Abs. 3 KAV genannten.

Dementsprechend kann er mit einem Dritten für die Durchleitung zur Belieferung von Sondervertragskunden auch nach § 2 Abs. 6 KAV keine höheren KA vereinbaren als die in § 2 Abs. 3 KAV genannten.

Probe:

Drittbelieferte Kunden sind in keinem Falle (mehr) Tarifkunden im Sinne des § 2 Abs. 2 KAV, sondern Sondervertragskunden gem. § 2 Abs. 3 KAV.

Im Übrigen handelt es sich bei der Frage der Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens der KAV, welcher nur die höchstzulässige KA regelt, immer um Ermessensentscheidungen des NB, die sich nach § 315 BGB kontrollieren lassen.

§ 2 Abs. 6 KAV will lediglich sicherstellen, dass ein Drittlieferant nicht dadurch benachteiligt wird, dass ihm die gesetzlich höchstzulässigen KA vom NB abverlangt werden, wo der NB für eigene Lieferungen geringere KA mit der Gemeinde vereinbart hat als die gesetzlich höchstzulässigen. :idea:

Obacht: Das ist etwas völlig anderes.

Und deshalb ist Ihr Schluss über die Bedeutung des § 2 Abs. 6 KAV wohl auch schon unzutreffend:

--- Zitat ---
 §2 Abs. 6 sagt aus, dass die gleiche KA wie bisher genommen wird. War bereits niedrige vereinbart, bleibt diese. War es bisher hohe, bleibt diese ebenfalls.
--- Ende Zitat ---


Weil es sich gerade anders verhält, bedurfte es im Strombereich überhaupt nur der (nachträglich eingeführten)  Regelung des § 2 Abs. 7 KAV. Eine solche Regelung gibt es jedoch im Gasbereich (bisher) nicht.

Deshalb geht das Konzept auf:


Klassifiziert man bisherige (Gas- !!!) Tarifkunden durch den Wechsel in Sondervertragskunden um, dürfte die Rechnung ganz deutlich aufgehen, nicht nur bei Berliner und Hamburger Koch-Gaskunden.

Bekanntlich ist durch eine solche Umklassifizierung in der Vergangenheit die Gruppe der sog. Norm- Sondervertragskunden überhaupt erst entstanden. Es ist branchenbekannt, dass dies der eigentliche Grund für die entsprechende Unterscheidung war, die im Übrigen keinen Sinn macht, sondern sich heute mit Rücksicht auf § 307 BGB rächt.

Die Masche ist für die Gasbranche also nicht eben neu, sondern seit ca. 1998 ein alter Hut - eine gängige Praxis über die nur nicht offen gesprochen wird. Statt dessen haben Büdenbender u.a. Schriften über den "philosophischen Hintergrund" der sog. Norm- Sonderverträge verfasst, deren eigentlichen Zweck (Verkürzung der Gas- Konzessionsabgaben gegenüber den Gemeinden)  kaschierend.

E.ON hat nicht umsonst darauf verwiesen, dass jeder Wettbewerber ein solches Angebot machen könnte.
(Es ist in der Beistellung wohl ein lohnendes Kinderspiel.)

Abgesehen von den differenzierten KA gilt Folgendes:

Nach aktuellen Prognosen sollen in  2007Q2 folgende Preise zu beobachten sein:

Citygate liegt bei 2,67, Kraftwerksgas bei 1,25 und der Importpreis bei
knapp über 2 Cent/kWh.

Da kann E innerhalb des E.ON-Konzerns gewiss unschwer ein paar MWh billiges Kraftwerksgas aus dem Portfolio von E.ON Energie nehmen und die Stadtwerke damit in jedem Falle viel deutlicher unterbieten, während diese möglicherweise vom gleichen Konzern via E.ON Ruhrgas nur Citygate angeboten bekommen und unter diesem Preis ächzen, weil sie nicht mehr recht wissen, wie sie damit gegen E  bestehen können sollen....

E.ON hat also einen weit größeren Preisgestaltungsspielraum beim Gas, schöpft diesen ggf. selbst vollständig aus, zementiert aber auf der Abgabeseite bei den Verbraucherpreisen die bisher bestehenden regionalen Preisgefüge und drastischen Preisgefälle, die etwa das Bundeskartellamt festgestellt hatte.  

Auf diesem Feld werden andere Wettbewerber es deutlich schwerer haben.
Aber einen entsprechenden Wettbewerb hat E.ON bisher ja noch gar nicht eröffnet.



Ich persönlich halte den Wechsel zu E aus den genannten Gründen für töricht, insbesondere eingedenk der Tatsache, dass ich mich selbst als Tarifkunde seit Jahren konsequent auf die Unbilligkeit berufe und einen Billigkeitsnachweis gefordert habe, der bisher nicht erbracht wurde.

Dies führte dazu, dass ich keine Zahlungen mehr leistete, sondern statt dessen nur noch Rücklagen in entsprechender Höhe bilde. Ich kann mit diesen leben und halte den regional verwurzelten Stadtwerken die Treue, um diese im Wettbewerb zu stärken.

superhaase:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---... Dies führte dazu, dass ich keine Zahlungen mehr leistete ... und halte den regional verwurzelten Stadtwerken die Treue, um diese im Wettbewerb zu stärken.
--- Ende Zitat ---

 :lol: das haben Sie aber schön gesagt!

RR-E-ft:
@superhaase

Sollte nach Billigkeitsnachweis etwas fällig werden, so bin ich schon dafür, dass der Stadt Jena auch die entsprechenden Steuern auf den angemessenen Gewinn der Stadtwerke zufließen.

Außerdem beschäftigen die Stadtwerke auch freundliche und kompetente Mitarbeiter aus der Stadt und der Region.

Was sollte ich als Kunde also bei E, wenn in jedem Falle  sichergestellt ist, dass ich bei meinen Stadtwerken überhaupt nur einen möglichst preisgünstigen Preis zu zahlen habe ?

E ist demgenüber offensichtlich ein Wanderzirkus, der heute hier (München) und morgen dort (Köln) seine Zelte aufschlägt, derweil in Magdeburg eine Postfachadresse und ein CallCenter unterhält, übermorgen vielleicht schon wieder vollständig einpackt, wie seinerzeit die Frankfurter E.ON- Tochter EuroPower Energy, die man einfach liquidiert hatte.

Manch einer wird die Parallelen sofort erkennen:

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/001014.htm

Wenn der Konzern seine Politik ändert, sind die Opfer ausgemacht:

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/990708.htm


Nichts stärkt die Stadtwerke mehr im Wettbewerb als günstige Preise, um die es auch und gerade mir geht....

Man muss also keine Dialektik bemühen.


@Netznutzer

Nochmals O- Ton E.ON-Chef Dr. Teyssen:


"E wie einfach` kauft und verkauft Strom und Gas zu Marktpreisen. Das können andere auch. Jetzt kommt die Vertriebsintelligenz ins Spiel: Wie kauft man ein, wie wirbt man, welche Angebote schnürt man.

Die gesamte sog. "Vertriebsintelligenz" besteht ersichtlich darin, aller Welt weis zu machen, dass ein und das selbe Erdgas für Kraftwerke einen vollkommen anderen Preis hat als für Regionalversorger und Stadtwerke. Intelligent verkauft werden die Marktpartner mit  einer Legende/ einem Ammenmärchen.

Dies dürfte sich nicht mehr halten lassen, wenn Gas endlich über eine Börse gehandelt wird.

Deshalb gilt es für den Konzern, den Starttermin einer Gasbörse nach Möglichkeit zu verzögern:

"E.ON-Vorstand: Börsenstart lieber gründlich vorbereiten
Essen (energate) - Oktober 2007 ist ein vernünftiger Starttermin für die Gasbörse. Gründlichkeit sollte vor Schnelligkeit gehen, forderte der Vorstand... 07.02.2007 - 17:08"

E.ON hatte schon den Starttermin für die Öffnung des Erdgasmarktes im HuK- Bereich für Haushaltskunden ersichtlich fast über neun Jahre hinweg seit der Gasmarktliberalisierung "gründlich" vorbereitet....  

Das Ergebnis dieser Gründlichkeit besprechen wir hier gerade.


Stadtwerke, die dieser offensichtlichen Narretei des Konzerns weiter folgen, müssen und werden im Wettbewerb das Nachsehen haben, allein weil es den dortigen Verantwortlichen an der notwendigen Intelligenz fehlte.

Den Verbrauchern fehlt es ersichtlich nicht mehr an Intelligenz, sich diesem selbstgefälligen  Treibgen entgegenzustellen.
 

P.S.:

Sollten einzelne Versorger wegen § 307 BGB nun schon auf die Idee verfallen sein, die Norm-Sondervertragskunden wieder als Tarifkunden zurück umzuklassifizieren (etwa im Anschluss an Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff.) frei nach dem Motto "Norm- Sondervertragskunde wo kamst du her, wo gehst du hin?", so wird denen durch das E- Angebot aus vorgenannten Gründen nun der Rückweg abgeschnitten.

Allein über die KA weit günstiger anbieten könnte E wohl Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Witten, wo man bisher nur Tarifkunden kennt:

http://www.stadtwerke-witten.de/objektdb2/Gaspreise2007.pdf

Das kann bitter werden. Schließlich sind nicht alle frustrierten und deshalb wechselwilligen Erdgaskunden über die Hintergründe immer bestens im Bilde.

Netznutzer:
Hallo Herr Fricke,

im Rahmen der Netzan und -Abmeldung kenne ich keine Möglichkeit, nach Tarif, Normsondervertragskunde oder Ähnlichem zu unterscheiden. Auf ein Testat würde ich bestehen, falls E meint, auf eine niedrigere KA zu bestehen. Pauschal: Verträge von Lieferanten mit ihren Kunden interessieren das Netz nicht. Da jedoch das Netz zuständig für die KA ist, legt es diese im NN-Entgelt entsprechend fest. Sagen Sie mir, wie E dies verhindern soll, ganz abgesehen davon, dass es noch keine vernünftige elektronische Netzanmeldung im Gas gibt.

Für eine Beistellung muss E erst mal einen Vertrieb finden, der diese anbietet. Sofern dieser Vertrieb überhaupt dazu bereit sein sollte, kann  und wird er den Preis so festlegen, dass E Geld pro kWh zulegen wird. Die Beistellung hat schon im Strombereich gezeigt, dass sie ziemlich blödsinnig für denjenigen ist, der sie in Anspruch nimmt.

Gruß

NN

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