Energiepreis-Protest > E wie Einfach

Verändert E.ON -Tochter \"E wie einfach\" die Welt?

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AKW NEE:
@bjo

Auch hier muss vor Schnellschüssen gewarnt werden!

Für mich hat @monaco mit seiner Argumentation vollkommen recht.

Vorausgesetzt ihr Taktik geht auf, sie wechseln zu dem "Schwarzen" und kürzen dann die Zahlung auf den Betrag von 2004. Die " Schwarzen" nehmen die Auseinandersetzung mit Ihnen auf und kündigen Ihnen nicht gleich. Welche Auswirkungen hat das auf Ihnren Regionalversorger  RWE?
Keinen!!! Die RWE bekommt von den "Schwarzen" den vereinbarten, ungekürzten Preis.

Welchen Druck hätten Sie gegen die RWE Aufgebaut oder erhöht?

Keinen, ganz im Gegenteil!!!

Hierzu ein Zitat von RA Fricke aus dem Forum Energiepolitik zum gleichen Thema:

--- Zitat ---Die Konzessionsabgabe für diese Sondervertragskundenbelieferung ist mit 0,03 ct/ kWh (netto)weit billiger als die Konzessionsabgabe bei der Gasversorgung im Allgemeinen Tarif zwischen 0,22 ct/ kWh und 0,93 ct/ kWh (netto) (vgl. § 2 Abs. 2 und 3 KAV).

Der Preisvorteil von 0,24 ct/ kWh (brutto) gegenüber dem Allgemeinen Tarif des örtlichen Gasversorgers wiegt diese Ersparnis bei der Konzessionsabgabe wohl noch nicht einmal auf.

Will die deutsche Gaswirtschaft und der E.ON- Konzern im Besonderen die Energieverbraucher mit diesem Wettbewerb also wieder einmal nur an der Nase herumführen?

Sollten die wegen der geringeren Konzessionsabgaben sogar unter dem Strich mehr am Gas verdienen als der örtliche Gasversorger, stellt sich die Frage, wo der Service und die bunte Kundenzeitschrift bleiben.....

Wenn das ganze in Beistellung erfolgt, verdienst der örtliche Gasversorger wohl das gleiche wie bei einer direkten Lieferung an den Kunden. Für die beteiligten Gasversorger also eine klassische Win-Win- Situation. Ein solcher "Wettbewerb" tut keinem weh. Im Gegenteil

--- Ende Zitat ---


Falls es dann zu einer Klage der RWE gegen Ihre Verweigerung für die Zeit bis zu Ihrem Wechsel kommt. Wäre ich auf Ihre Erklärung dem Gericht gegenüber gespannt, wie Sie die Preise und Erhöhungen für die Vergangenheit gegenüber der RWE verweigern und dieselben Preise und Erhöhungen, die Grundlage der Preisgestaltung bei "E" sind, bei dieser mit Vertragsabschluss akzeptieren. Eine Klage von "E" gegen Sie werden Sie mit Sicherheit verlieren.

Also Vorsicht mit dem Wechsel! Mit einem Wechsel wird unsere Sache geschwächt, der Druck wird vom örtlichen Versorger genommen und dieser bekommt auch noch mehr Geld.

RR-E-ft:
Abzocke frisch vom Erzeuger direkt vermarktet:



http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b6/Frischeerdbeeren.JPG

bjo:
hall all,

Danke wieder was gelernt!
werde den Auftrag stornieren !


hab ja noch 13 Tag :-))

RR-E-ft:
Noch einmal zum langsamen Mitdenken:

Nur ganz wenige Gasversorger beliefern die klassischen Heizgaskunden als Tarifkunden zu den Allgemeinen Tarifpreisen also zu den Allgemeinen Preisen des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 1 EnWG.

Zumeist bestehen schon sog. Sonderverträge, hie und da auch Norm- Sonderverträge genannt. Dies ändert nichts daran, dass es sich um Sonderverträge handelt.

Die schwarze E.ON- Tochter will lediglich die Allgemeinen Preise des örtlichen Grundversorgers unterbieten.

Abgestellt wird bei dem Angebot jedenfalls  auf die Allgemeinen Preise des örtlichen  Grundversorgers, bei denen es sich nur um die öffentlich bekannt gemachten Allgemeinen Preise für die Grundversorgung handeln kann.



"Ihr Mein CentTarif Gas bei E WIE EINFACH setzt sich wie folgt zusammen:

Grundpreis in Euro pro Monat *
+
Arbeitspreis in Cent pro kWh * - 0,24 Cent pro kWh

= MeinCentTarif Gas

* (Allgemeiner Preis des örtlichen Grundversorgers)"


Die Allgemeinen Preise des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 1 EnWG iVm. GasGVV sind mit den früheren Tarifkundenpreisen nach § 10 Abs. 1 EnWG 1998 iVm. AVBGasV identisch.

Die Allgemeinen Preise des Grundversorgers sind also immer  die in § 36 Abs. 1 EnWG explizit genannten Preise, welche nach dieser Vorschrift öffentlich bekannt zu geben sind.

Andere Allgemeine Preise des Grundversorgers außerhalb der in § 36 Abs. 1 EnWG in Bezug genommenen gibt es nicht.

Man wüsste sonst schon durch ungenaue Bezugnahme auch überhaupt  nicht, welche Preise denn sonst überhaupt gemeint sein sollten, so dass sich die Preise für den MeinCent- Tarif auch gar nicht zweifelsfrei ermitteln ließen.

Immerhin können Sonderpreissysteme jederzeit verändert werden:

http://www.emb-gmbh.de/cms/fileadmin/pdf/emb_4_fuer_sie.pdf

Ein entsprechender Zweifel ließe gem. § 154 Abs. 1 BGB wohl schon besorgen, dass mit der schwarzen E.ON- Tochter gar kein wirksamer Vertrag begründet werden könnte, weil es an einer wirksamen Einigung auf einen Vertragspreis fehlen könnte.

Insbesondere wäre überhaupt nicht klar, auf welchen der verschiedenen Sondervertragskundenpreise eines örtlichen Versorgers sich die Preisänderungsbestimmung und Preisgarantie in einem Vertrag mit der schwarzen E.ON- Tochter überhaupt beziehen sollte.


Bei Tarifkunden fallen immer die weit höheren Konzesionsabgaben nach § 2 Abs. Nr. 2 a) und b) in Höhe von 0,22 ct/ kWh (netto) bis 0,93 ct/ kWh (netto) an.

Bei Sondervertragskunden fallen hingegen immer die demgegenüber weit geringeren Konzessionsabgaben gem. § 2 Abs. 3 Nr.2 KAV in Höhe von 0,03 ct/kWh (netto) an.

Wechselt ein grundversorgter Gaskunde des regionalen Versorgers zur schwarzen E.ON- Tochter, so wird er dadurch zu deren Sondervertragskunden.

Die Konzessionsabgabe ermäßigt sich dadurch entsprechend, zumeist stärker als die Ermäßigung des Preises bei einem solchen Wechsel.

Wechselt etwa ein bisher in Berlin oder Hamburg grundversorgter sog. Koch- Gaskunde, so ermäßigt sich die Konzessionsabgabe dabei wohl von 0,93 ct/ kWh (netto) auf 0,03 ct/ kWh (netto) um 0,90 ct/ kWh (netto).

Für den Gaslieferanten ist die Lieferung also mit entsprechend geringeren Kosten verbunden.

Dieser Kunde spart durch den Wechsel jedoch lediglich 0,24 ct/ kWh.


Wer bereits bei seinem regionalen Versorger Sondervertragskunde (auch Norm- Sondervertragskunde) ist und zur schwarzen E.ON- Tochter wechselt,  für den erhöhen sich die Preise durch den Wechsel womöglich sogar.

So soll es sich etwa nach Verivox- Angaben in Dortmund verhalten:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18011


http://www.verivox.de/home/recommender/Index.asp?Partner_ID=1&page_ID=7&carrier_ID=6360&evaluation_ID=16075&action=show



Man muss also ganz genau hinsehen.

wulfus:
e wie erbärmlich!

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