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Stadtwerke Witten

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moemeister:
Erstmal vielen Dank für das schnelle Feedback. Das ist wirklich nett von Euch.

Ich hatte mir das Urteil des OLG Dresen vom 11.12.06 auch schon angesehen und mußte ebenfalls feststellen, dass da der Inhalt nicht wirklich sinngemäß verstanden wurde. Deshalb habe ich auch in dieses Forum geschrieben, weil ich als Nicht-Jurist davon ausgegangen bin,  dieses Fachchinesisch mißverstanden zu haben.

Primär geht es bei mir um die Gasabrechnung. Dem Versorger für Strom habe ich bereits zum 01.04.07 gewechselt. Das heißt, dass ich meine Abschlagszahlungen für den Monat April anpassen werde. Hoffentlich komme ich da nicht vom Regen in die Traufe (yello-strom).

Ist es Eurer Meinung nach sinnvoll, zu diesem Stichtag nochmal ein Schreiben aufzusetzen, mit, wie von Ihnen RR-E-ft, vorgeschlagen, den Urteilen und den angemerkten Passagen?
Der Abschlag für Gas liegt z.Zt. bei 79 €/Monat. Diesen würde ich auf ~ 60€ (75%) kürzen.

Ich denke rappeln wird es erst im nächsten Jahr, wenn ich zu "wenig" gezahlt habe und die Stadtwerke dieses einfordern.

Gruß,
Moemeister

[edit] Wie steht Ihr denn zu der Aussage "Mit dem Gutachten haben wir den Nachweis der Billigkeit gem. §315 BGB erbracht und betrachten die Preisanpassung als rechtens"[/edit]

pegasus:
hallo moemeister

die Gutachten können Sie vergessen, beiseite legen, wegwerfen oder sonstwie benutzen. Diese Testate bezahlt das Energieunternehmen - das Ergebnis ist dann: wes´ Brot ich ess des´ Lied ich sing´(oder pfeif´). Diese Gutachten haben keinerlei Bedeutung oder Einfluss auf den Widerspruch § 315 und dessen Wirkung.

kamaraba:

--- Zitat ---[edit] Wie steht Ihr denn zu der Aussage "Mit dem Gutachten haben wir den Nachweis der Billigkeit gem. §315 BGB erbracht und betrachten die Preisanpassung als rechtens"[/edit]
--- Ende Zitat ---


guckst du hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

Cremer:
@moemeister,

Sie kommen vom "Regen in die Traufe" :shock:

Statt Strom zu wechseln, hätte ich an Ihrer Stelle ebenfalls Widerspruch eingelegt. :idea:

Das ist jetzt bei Yello nicht mehr möglich. :oops:

Wenn Sie sich Arbeit machen wollen, könnten sie jetzt mit den ziterten Urteilen dem Versorger entgegentreten. :wink:

RR-E-ft:
Quelle: http://www.waz.de/waz/waz.witten.volltext.php?kennung=on3wazLOKStaWitten39140&zulieferer=waz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Witten&auftritt=WAZ&dbserver=1
 

--- Zitat ---WITTEN
 
 

Stadtwerke senken Gaspreis ab April

 
 
Örtliche Anbieter antworten mit "rewirflamme vario" auf Eon. Auch allgemeiner Tarif wird günstiger
Die Stadtwerke Witten bieten ab 1. April einen neuen, günstigeren Gastarif an: "rewirflamme vario".
...

Eine Senkung des allgemeinen Tarifs sei jetzt möglich gewesen, weil der Heizölpreis wieder gesunken sei, so Lindner. Von den Tarifsenkungen unberührt bleibt "rewirflamme fix", da sich die Kunden ein Jahr lang für einen Tarif (5,99 Cent/kWh, 14,99 E Grundpreis) entschieden haben. dima
 

01.03.2007  
--- Ende Zitat ---

 
Die Pressenkung erscheint zu mager:

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J

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